Der Fall Murdoch

Presse unter Aufsicht?

Kommentar der anderen | Hans Peter Lehofer , 22. Juli 2011, 18:29

Vom Kampf gegen den "Schmuddeljournalismus" und seine unerwünschten rechtlichen Nebenffekte: Die Exzesse britischer Tabloids könnten zu einer "Abkühlung" der Pressefreiheit in Europa beitragen

Die Aufarbeitung des Skandals rund um News International, den britischen Teil des Imperiums von Rupert Murdoch, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen - sowohl als Kriminalfall rund um illegales Abhören und polizeiliche Korruption als auch als (medien)politisches Lehrstück über Kultur, Praktiken und Ethik der Presse. Schon heute aber kann man sagen, dass dieser Skandal auch für das Medienrecht nicht ohne Auswirkungen bleiben wird.

Im Vereinigten Königreich selbst wird ernsthaft über eine stärkere Presseregulierung nachgedacht, vor allem über eine neue Presse-Regulierungsbehörde nach dem Vorbild des Rundfunkregulators Ofcom. Diese Behörde soll die Einhaltung journalistischer Standards überwachen, selbst Regeln aufstellen und auch Strafbefugnisse haben. Vom Konzept her unterscheidet sich eine solche Presseaufsicht damit kaum vom ungarischen Modell, dem nicht zu Unrecht mit Skepsis begegnet wird.

Aus europäischer Perspektive - und damit auch für Österreich - stellt sich zudem die Frage, ob und wie sich das Verhalten von News of the World und anderer britischer Tabloids auf die Beurteilung von Beschränkungen der Pressefreiheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auswirken könnte.

Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung. Gestützt auf dieses Grundrecht beurteilt der EGMR nicht nur Zensur im engeren Sinn als unzulässig, sondern stößt sich immer wieder auch an indirekten Beschränkungen der Pressefreiheit, die sich z.B, aus Formvorschriften oder Haftungsbestimmungen ergeben können. Maßgebend ist die abschreckende Wirkung, die von solchen Regeln auf die Ausübung des journalistischen Berufs ausgehen kann. Der EGMR verwendet dafür den aus der amerikanischen Rechtssprache übernommenen Begriff der "chilling effects" (abkühlende Wirkungen). Erst vor kurzem hat der EGMR im Fall Wizerkaniuk solche abkühlenden Effekte in den Bestimmungen des polnischen Pressegesetzes erkannt, nach denen Interviews vor Abdruck von den Interviewten autorisiert werden müssen.

Auch wo die Ausübung der Pressefreiheit in Konflikt mit dem Grundrecht auf Schutz des Privatlebens kommen kann, steht der EGMR vorherigen Beschränkungen von Veröffentlichungen ablehnend gegenüber. Daher scheiterte auch Max Mosley, in dessen Privatsphäre News of the World durch Veröffentlichung von Bildern aus seinem Sexualleben massiv eingegriffen hatte, vor dem EGMR mit dem Anliegen, die Presse solle die Opfer ihrer Enthüllungsgeschichten vor der Veröffentlichung verständigen. Nicht zuletzt wegen der "chilling effects", die eine solche Vorverständigungspflicht auf zulässige Meinungsäußerungen haben könnte, lehnte der Gerichtshof diesen weitreichenden Eingriff ab und verwies auf die bestehenden Möglichkeiten, z.B. nach erfolgter Veröffentlichung Schadenersatz zu verlangen.

Nicht alle Richter des EGMR sehen allerdings "chilling effects" grundsätzlich als negativ an. Der zypriotische Richter Loucaides etwa sprach sich im Fall Lindon im Jahr 2007 explizit für Regeln aus, die einen "chilling effect" auf unverantwortlichen Journalismus haben sollten. Im bereits erwähnten Fall Wizerkaniuk wiederum wiesen die polnischen und montenegrinischen Richter des EGMR nachdrücklich auf die Gefahren journalistischen Missbrauchs hin. In der heutigen Welt, so ihre Auffassung, könne die Presse nicht immer die Opferrolle für sich reklamieren, sondern unterminiere oft in böser Absicht die Integrität anderer Personen; dieser veränderten Situation müsse sich auch der Gerichtshof stellen. Diese Aussagen sind umso bemerkenswerter, als der konkret entschiedene Fall nicht die geringsten Anhaltspunkte für unzulässige oder unseriöse Praktiken der beteiligten Journalisten erkennen ließ.

Im Fall Mosley wurde, auch wenn der Beschwerdeführer letztlich erfolglos blieb, das Unbehagen mit der Vorgangsweise der News of the World trotz aller richterlichen Zurückhaltung sehr deutlich gemacht. Der EGMR betonte, dass die Funktion der Presse als öffentlicher Wachhund zwar bei der Berichterstattung über Fakten eine enge Auslegung jeglicher Beschränkungen und einen "robusten Schutz" der Meinungsäußerungsfreiheit erfordere. Anders aber bei reißerischen, bloß unterhaltenden Berichten, mit denen Neugierde bestimmter Leserkreise an privaten Details gestillt werden soll - in solchen Fällen könnte die Meinungsäußerungsfreiheit (zum Schutz der Privatsphäre) auch stärker beschränkt werden.

Die Entscheidung im Fall Mosley ist noch nicht endgültig. Max Mosley hat die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragt, die allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn es um eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung geht, möglich ist. Aber auch wenn die Große Kammer den Fall nicht annehmen sollte, könnte es angesichts der immer deutlicher zu Tage tretenden Praktiken von Krawallblättern à la News of the World vielleicht nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis eine Mehrheit im EGMR ausdrücklich Gefallen zumindest an einem "soft chill" für solchen Schmuddeljournalismus findet.

Die wirklich spannende und kritische Frage ist dann, ob und wie die Abgrenzung zu jenem Journalismus gezogen werden kann, dem der "robuste Schutz" der Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 10 der Menschenrechtskonvention ungeschmälert zukommt. Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass gewiss wünschenswerte "chilling effects" gegenüber verantwortungslosen Skandalblättern sich letztlich auch abkühlend auf seriösen Journalismus auswirken könnten. (Kommentar der anderen, Hans Peter Lehofer, DER STANDARD; Printausgabe, 23./24.7.2001)

HANS PETER LEHOFER ist Honorarprofessor für öffentliches Recht an der WU Wien und war erster Leiter der Rundfunkregulierungsbehörde KommAustria

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12 Postings
Jimmy Deen
10
25.7.2011, 12:08
zu pressefreiheit

choamsky in 'media control': „Die Materialien werden sorgfältig gefiltert, um nur das jeweils Nützliche zuzulassen.“

http://www.politik.de/forum/int... -noam.html
die erfolgreiche sozialisation von journalisten in 'qualitätsmedien'

http://www.chomsky.info/letters/1... 9809--.htm
hier wurde nur die ausserkraftsetzung des glass-steagall-acts vertuscht

Hans-Peter Dollhopf
00
25.7.2011, 21:43
Chomsky

Fällt Ihnen gar nicht auf, dass die Welt von heute alle Werte umgestoßen hat, gegen die er einst aufmüpfte? Die Werte-Welt, in der Chomsky einst rebellierte, existiert nicht mehr. Chomsky ist vollkommen nutzlos geworden, wenn sich seine Thesen nicht ebenso auf die neuen Herrschenden Gedanken anwenden lassen. Haben Sie den Eindruck, dass das geht?

Jimmy Deen
00
26.7.2011, 14:39

was hat sich an macht und deren ausübung, auch in und durch medien, geändert?

wir befinden uns gerade in einem prozess der veränderung. vo rallem durch das www. es ist nicht mehr ganz so leicht für die etablierten medien, sie machen es aber noch immer.

Hans-Peter Dollhopf
00
26.7.2011, 21:07
Hallo "Jimmy Deen",

die von Ihnen formulierte Frage ist in ihrem Bedeutungszusammenhang so umfangreich, dass eine Heerschar von Diskussionsteilnehmern seit Jahrzehnte mit Erfolg an der Beantwortung arbeitet, inklusive ganzer Lehrstühle an Universitäten, und Chomsky ist ja nur einer der unzähligen Teilnehmer.

Zum Hausgebrauch für mich persönlich gilt: an den Merkmalen von Macht und Kontrolle hat sich nichts Grundsätzliches geändert. Geändert hat sich die Ideologie der mächtigen Kontrolleure.

Jimmy Deen
00
27.7.2011, 07:24

medien waren noch nie! konteolleure. sie waren und sind immer das sprachrohr der mächtigen, denn sie können es sich leisten solche gebilde zu unterhalten und ihr eigen zu nennen. solche konzentrationen fördern in jedem wirtschaftsbereich monopole und oligopole.
wie gesagt erst durch die zunehmende dezentralisierung von medien kann diesem effekt entgegengewirkt werden. und das ist genauso ein gesellschaftlicher prozeß wie das draufkommen der leute, daß sie von politikern, wirtschaftlern und bankern verarxcht werden.
das finden einer wirklichen lebbaren alternative steht allerdings noch aus. deshalb so tun als wär alles in ordnung ist grundfalsch. aufzeigen, aufzeigen, aufzeigen, ... und versuchen druck auf die 'eliten' zur änderung auszuübe

double standard
12
24.7.2011, 14:50

es geht nicht darum die presse unter aufsicht zu stellen sondern darum medienkonzentrationen zu verhindern. dann regeln sie sich selber.

Dr. Lari and Mr. Fari
 
10
25.7.2011, 10:36
BLÖDSINN!!

Hans-Peter Dollhopf
00
24.7.2011, 17:58
Das unterbleibt aber schon dadurch,

dass die "Grundversorgungs"-Elite in den ÖR nicht dem freien Marktgeschehen ausgesetzt sind (und Einschalt-Quoten haben im Falle des ÖR nichts mit Regulierung durch den Markt zu tun, sondern sind Folge der staatlichen Subventionierung).

Übrigens: "Das Fernsehen bleibt Spitzenreiter unter den Informationsmedien." (www.media-treff.de/index.php... nsmedien/)

"Demnach kommt dem Fernsehen mit einem Anteil von rund 40 Prozent nach wie vor das größte Gewicht für die Information und Meinungsbildung der Mediennutzer zu. Das Internet hat gegenüber der Vorgängerstudie 2009 mit einem Zuwachs von 13 auf 17 Prozent deutlich an Bedeutung gewonnen.

Die Tageszeitungen mussten mit einem Rückg

hangover1
00
23.7.2011, 20:12
Fast jeder Aufklärungsjournalismus

bedient sich illegaler Machenschaften. Alles was von Profil und News in Ö in den letzten Jahren aufgedeckt worden ist, konnte nur deswegen passieren weil jemand das Amtsgeheimnis oder das Steuergeheimnis verletzt hat oder widerrechtlich irgendwelche Akten kopiert worden sind.

Bis jetzt hat man das ja auch geduldet.

Poldi Fesch
00
23.7.2011, 23:16
ja, aber es kommt darauf

an, was u. wie. Beispiel Fr, hier hat die Presse richtigerweise das Privatleben franz. Politiker respektiert, nicht aber die Angelsachsen

Hans-Peter Dollhopf
12
23.7.2011, 22:14
Und die Motive dahinter?

Es ist interessant, was Sie feststellen.

Enthüllungs-Journallisten sind nicht wie Spione und Agenten eines Nachrichtendienstes im Auftrag der gemeinsamen Sache aller unterwegs, also keine Staatsdiener. Der Bürger ist nicht der Auftraggeber.

Wer Auflagensteigerung anstrebt, kann mit dem Darbieten von Enthüllungen Geld machen. Und wer eine politische Agenda hat, der enthüllt nur bei denen, die er bekämpfen will, andere verschont er.

Hans-Peter Dollhopf
08
22.7.2011, 20:55
Pressefreiheit als Recht zum Geldmachen und zum Manipulieren.

1. Als Bürger nimmt man zumeist über Wahlen Einfluss auf den Verlauf der Politik.

2. Um eine optimale Entscheidung treffen zu können. benötigt man richtige Informationen über den gesellschaftlichen Zustand.

3. Diese Informationen bezieht man überwiegend aus der Presse.

4. Taugt die Information durch Presse nichts, dann wird auch aus den Wahlen nichts Taugliches hervor gehen.

5. Presse ist zum einen Broterwerb für die Macher, zum anderen Kontrollinstrument für Ideologen.

6. Beides widerspricht dem Interesse des Bürgers nach guter Information.

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