Seit 1990 im Exil in Senegal - Vorwurf: 40.000 politisch motivierte Morde
N'Djamena/Dakar - Der frühere Machthaber des Tschad, Hissene Habre
soll nach dem Wunsch der tschadischen Regierung nach Belgien ausgeliefert
werden. Habre, der sich seit 1990 im Exil im Senegal befindet, werden
Massenmorde und schwerste Menschenrechtsverstöße vorgeworfen. Wie das
tschadische Außenministerium am Freitag mitteilte, würde man "von nun an" die
Möglichkeit "bevorzugen", den Ex-Diktator in Belgien vor Gericht zu sehen. Vor
knapp zwei Wochen noch hätte Habre an den Tschad ausgeliefert werden sollen.
Erst vor zwei Wochen entschied Senegal, die Auslieferung Habres in den Tschad
auszusetzen. Die Menschenrechts-Hochkommissarin der Vereinten Nationen,
Navanethem (Navi) Pillay, hatte die senegalesische Regierung aufgefordert, die
Entscheidung zu überdenken, den 69-Jährigen an seine Heimat zu übergeben, da es
unzureichende Garantien für einen fairen Prozess gebe und ihm zudem Folter
drohe. Die tschadische Regierung erklärte daraufhin ihr "tiefes Bedauern" über
die senegalesische Haltungsänderung. Nun stimmt die Regierung des Tschad der
Auslieferung nach Belgien zu, weil die Opfer Habres "ein legitimes Recht auf
Gerechtigkeit" hätten.
Todesurteil
Habre wurde 2008 in Abwesenheit von einem Gericht im Tschad wegen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Er lebte seit seinem Sturz durch
den jetzigen Staatschef Idriss Deby im Exil in Dakar. Habre riss die Macht in
der ehemaligen französischen Kolonie an sich, nachdem er den Präsidenten
Goukouni Oueddei vertrieben hatte. Eine 1992 im Tschad eingesetzte Kommission
kam zu dem Schluss, dass es während seiner Regierungszeit zu 40.000 politisch
motivierten Morden und 200.000 Fällen von Folter gekommen war.
Nach Dokumentationen von Menschenrechtsorganisationen litten unter Habres
Diktatur Hunderte von politischen Häftlingen unter grausamen und unmenschlichen
Haftbedingungen. Gefangene wurden gefoltert, ermordet oder vergiftet, Frauen zu
Sklavendiensten und zur Prostitution gezwungen. In den Gefängnissen des
Nationalen Sicherheitsdienstes (DSS) sollen sich viele Menschen als Geiseln für
Verwandte in Haft befunden haben. Im Jahr 2000 wurde er im Senegal angeklagt,
ein Berufungsgericht wies die Klage jedoch später mit der Begründung zurück,
dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht Teil des senegalesischen
Strafgesetzes seien.
2005 stellte Belgien einen internationalen Haftbefehl gegen Habre aus,
nachdem mehrere mutmaßliche Opfer vor belgischen Gerichten geklagt hatten.
Senegal lehnte eine Auslieferung jedoch ab. 2009 leitete Belgien ein Verfahren
vor dem Haager Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ein, das den Senegal zur
Strafverfolgung Habres oder einer Auslieferung an Belgien drängen sollte. Ein
Urteil steht noch aus. (APA)