Britischer Richter: "Vertretbarer Fall" - Blockade der Forderungen wäre "unehrenhaft"
London - Großbritannien drohen Entschädigungsforderungen
in Millionenhöhe von Opfern des "Mau-Mau"-Kriegs in Kenia in den
1950er und 60er Jahren. Vier ältere Kenianer erreichten am Donnerstag
vor dem Londoner High Court, dass im kommenden Jahr ein vollständiges
Entschädigungsverfahren durchgeführt wird. Die britische Regierung
hatte darauf gepocht, dass sie nicht für die Taten der
Kolonialregierung während des Krieges verantwortlich sei. Der Richter
entschied hingegen, die vier Menschen hätten einen "vertretbaren
Fall" vorgebracht und es wäre "unehrenhaft", ihre Forderungen zu
blockieren. Das Verfahren, das vermutlich mehrere Wochen dauern wird,
soll vor Ostern 2012 beginnen.
In der ehemaligen britischen Kolonie Kenia hatten Aufständische
in
den 1950er Jahren ihr Land von den Kolonialherren zurückgefordert,
Siedler angegriffen und den "Mau-Mau"-Krieg begonnen. Der Aufstand
von 1952 bis zur Unabhängigkeit 1963 wurde zum blutigsten
Kolonialkrieg der Briten. Nach Angaben der kenianischen Regierung und
kenianischer Menschenrechtsorganisationen wurden damals 90.000
Kenianer hingerichtet, gefoltert oder verstümmelt. 160.000 Menschen
wurden eingesperrt.
Die Kläger - drei Männer und eine Frau - sind alle über 80
Jahre
alt. Im Gericht hatte es geheißen, zwei der Männer seien im Krieg
kastriert worden. Ein Mann sei bewusstlos geschlagen worden. Die Frau
soll sexuell misshandelt worden sein. (APA)