Mit Tochter verschwunden

18 Monate unbedingte Haft für Tiroler wegen Kindesentziehung

20. Juli 2011, 18:54

55-Jähriger nahm Urteil an - Schuldspruch auch wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

Innsbruck - Wegen Kindesentziehung seiner damals vierjährigen Tochter ist am Mittwochabend ein Tiroler zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der 55-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn am Innsbrucker Landesgericht nicht schuldig, nahm das Urteil aber an. Zudem wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Betrugs für schuldig erkannt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

"Ich bin nicht weg, um weg zu bleiben", betonte der Beschuldigte. Er habe zum Zeitpunkt seiner Ausreise aus Österreich das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter für die Tochter gehabt, versuchte er die Tat zu begründen. Ihm sei nicht klar gewesen, dass er sich strafbar mache, beteuerte er gegenüber dem Vorsitzenden. Im Laufe des Prozesses konfrontierte ihn Böhler mit E-Mails, die der Mann während seiner Abwesenheit an Behörden und Medien geschrieben hatte. Im Zuge dessen gab der 55-Jährige ein zaghaftes Geständnis ab. Ab einem bestimmten Zeitpunkt habe er gewusst, sich der Kindesentziehung schuldig gemacht zu haben. Aus Angst seine aus Russland stammende Ex-Frau könnte mit der Tochter in ihr Heimatland zurückkehren, sei er mit dem Kind geflohen.

Die Kindesmutter gab an, dass sie nie vorgehabt habe, mit ihrer Tochter nach Russland zu ziehen. Vielmehr berichtete sie davon, dass ihr Ex-Mann sie bereits vor seiner Ausreise von dem Kind monatelang ferngehalten habe. Außerdem habe sie massive Angst vor dem Mann gehabt. Der Angeklagte wurde zu einer Zahlung von 1.000 Euro an die Frau verurteilt.

Der Richter wertete den langen Zeitraum der Kindesentziehung - der Mann war 18 Monate mit seinem Kind nicht auffindbar gewesen - als erschwerend. Zudem seien mehrere Vergehen zusammengetroffen. Als mildernd sah der Vorsitzende das Geständnis an, welches der Angeklagte im Laufe des Prozesses abgab. Das Höchststrafmaß lag bei bis zu drei Jahren.

Zu dem Vorfall war es im März 2009 während eines Sorgerechtsstreits gekommen. Der damals 53-Jähriger war mit dem Kind von Österreich über Umwege nach Brasilien gereist. In der Zwischenzeit wurde ihm das Sorgerecht entzogen. Im Zuge einer internationalen Fahndung wurde er im September 2010 in Südamerika festgenommen. Das Mädchen wurde ihrer Mutter übergeben. (APA)

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Fred Wirtschaftsflüchtling
12
21.7.2011, 11:23
Gendern - Gednert endlich die Rechtsprechung!

Derzeit werden gleiche Straftaten bei Männern immer härter beurteilt als bei Frauen. Milderungsgründe gibt es vor allem bei Frauen. Bei Kindesentzug bei Frauen ist mir kein Fall bekannt, wo es zu einer unbedingten Verurteilung gekommen ist.

leaksmouse
 
00
22.7.2011, 10:44
unbedingtes Urteil hab ich in so einem Fall auch noch nie gesehen ?

Sehr komisch, da würde auf jeden Fall einen Rekurs machen.

Warum sein Rechtsanwalt das Urteil angenommen hat ist auch sonderbar ?

Johannes St.
 
135
20.7.2011, 21:16
für das was der Typ am Kerbholz hat eher zu wenig. kein Wunder dass er das Urteil schon angenommen hat

könnte wirklich als Väterrechtler durchgehen, so schamlos wie er trotz der Beweislage herumgelogen hat.

mei liabste Weis'
722
20.7.2011, 16:41

Tausende Mütter entziehen über Jahre dem Kind den Vater - ungestraft. Mögen die Gerichte in diesen Fällen in Zukunft auch so rigoros durchgreifen.

Lectrice
156
20.7.2011, 21:37

Ja, besonders wenn die Väter so toll verantwortungsvoll agieren, Betrug, Kindesentzug usw. usf. Ganz toll für Kinder in so einem Umfeld aufzuwachsen.

VoK
00
26.7.2011, 18:39

Meinen Sie nicht auch dass es ebenso genug entziehende Mütter gibt wo sich der Vater nichts zuschulden hat kommen lassen?

Club-der-dichten-Toten
02
20.7.2011, 23:02

Welches "Umfeld"?
Sorry, aber das ist ja wohl wieder der größte Schwachsinn, der in diesem Zusammenhang gepostet wurde...

Woher wissen Sie in welchem Umfeld das Kind während dieser Zeit gelebt hat?

Lectrice
02
20.7.2011, 23:12

Der Text wurde geändert, in der ersten Version stand, dass er eigentlich gesucht und verhaftet wurde weil es im Zusammenhang mit seiner Firma diesen Vorwurf gab.

Dann abgehaut - ist so richtig verantwortungsvoll und erwachsen diese Handlung. Finde ich super.

Johannes St.
 
75
20.7.2011, 21:18
nur leider haben all die Vätervereine noch keinen derartigen Fall vorzeigen können

bislang alles nur ein Märchen der angeblich betroffffffenen Gewaltväter.

- wobei ich natürlich nicht leugnen will, dass es sicher einzelne Fälle derartiger Mütter gibt. Aber die VäterUNrÄchtler dürften allen anschein nach eher von der gewalttätigen Sorte sein und trotzdem ihre Kinder sehen. Nur in der Öffentlichkeit behaupten sie etwas anderes.

schmeck.mein.smegma
11
21.7.2011, 13:12

alle instanzen durchgeklagt, immer recht bekommen und trotzdem kann ein bekannter sein kind nicht sehen, weil die mutter dies einfach gegen alle urteile verweigert.

seit über 10 jahren.

anleitung für straffreien kindsentzug durch mutter:

beschuldigen sie den vater des sexuellen übergriffes, bleiben sie bei ihrer behauptung auch wenn alle gutachter das gegenteil belegen. das kind wird dem vater per gesetz vorenthalten, da das kind durch besuche beim vater unter diesen vorrausetzungen (verhalten der mutter) schaden nehmen kann.

Johannes St.
 
12
21.7.2011, 19:13
vollkommen unglaubwürdig

und falls es doch stimmen sollte: er soll sich an einen der Vätervereine wenden! die suchen noch ganz dringend so einen Fall!

schmeck.mein.smegma
10
21.7.2011, 21:25
geschichte 1 arbeitskollege

geschichte 2 von gutachterin im rahmen eines seminares von ihr erzählt

neue geschichte: er geht in karenz, nimmt halbtagsjob um leicht beeinträchtigtes kind (jetzt 6 jahre) zu betreuen. eines tages am abend ist die türe verschlossen. sie wird ihm auch nicht geöffnet, er versucht die türe mit gewalt zu öffnen, schwubs schon steht die polizei da und verweist ihn des hauses. anwalt: "vergessens sie es, das sorgerecht bekommen sie nie und nimmer." praktikum männerbüro

neue geschichte: ich kenn die polizistin die in salzburg die erste frau des hauses verwiesen hat. gegen den widerstand ihrer kollegen, die den mann wegweisen wollten. am nächsten tag stand sie vor ihrem landeschef um einen ausführlichen bericht zu schreiben. kommt sonst nie vor!

Johannes St.
 
12
21.7.2011, 22:26
stichwort: Gschichtl

wie gesagt: die Vätervereine suchen noch nach den männlichen Opfern! einfach dort melden
dort werden Sie mit Handkuss genommen

A.B. Artig1
21
21.7.2011, 13:17

Gschichtl Nr. 100
Sogar verurteilte Sexualtaeter haben noch das Recht, ihr Kind im Besuchscafe zu sehen!

schmeck.mein.smegma
20
21.7.2011, 21:27

aber nicht, wenn das kind das opfer war.

in meinem fall wäre das so gewesen.

A.B. Artig1
11
22.7.2011, 07:30
Gschichtldrucker! GERADE wenn das Kind das Opfer war!

Freigeistin1
10
21.7.2011, 14:15

Sowas darf natürlich nicht passieren. Wir brauchen sowieso dringend eine, für jeden Bürger offen stehende, Sexualstraftäter Datenbank!
Man sollte das Recht haben zu wissen wer möglicherweise sein Nachbar ist.

Aber nur weils eben auch Väter gibt, die Vergewaltiger sind (keine Sorge,ich bin für lebenslange(!)Haft für solche Täter!) dürfen alle Väter dafür büssen? Warum hat zB eine ledige Frau automat. die AO? Das Kind entsteht durch Mann und Frau-daher sollen bitte auch beide die selben Rechte u Pflichten haben -wenn sich der Vater zB nicht kümmern will, dann ist die GO schnell geändert -aber von Anfang an sollten beide Eltern diese haben.

AlBundyFan
 
00
21.7.2011, 08:42
es g ibt beides

mieser charakter hat kein geschlecht.

es gibt frauen, die ihre exmänner scheisse behandeln und es gibt männer, die das mit ihren exfrauen machen.

deshalb gibt es halt auch mütter, die das kind dem vater entziehen, obwohl dieser eine liebevoller mensch ist, und es gibt väter, die keinen unterhalt zahlen oder sogar die kinder schlagen.

warum kann man nicht anerkennen, daß es beides gibt, und daß man nicht alles über einen kamm scheren kann?

Johannes St.
 
12
21.7.2011, 19:39
natürlich gibt es beides. Keine Frage.

Nur leider führen die Männer je nach Delikt ungefähr so:

75:25 Durchschnitt aller Straftaten
95:05 Gewalttaten

AlBundyFan
 
00
22.7.2011, 07:27
und?

wenn du solche massstäbe ansetzt dann könntest du gleich alle männer von geburt an einsperren.
was gäbs da nicht weniger verbrechen.

außerdem sind viele dinge keine straftaten, die aber trotzdem die psyche eines anderen massiv zerstören.

Johannes St.
 
00
22.7.2011, 18:36
es geht nur um die Gewalttäter und sonstig Verhaltensauffälligen

wenn Sie wegen der paar % alle Väter in Geiselhaft nehmen, dann engagieren Sie sich in einem der Vätervereine

A.B. Artig1
00
22.7.2011, 11:21

Das betrifft psychische Gewalt, die von Männern ausgeht, ganz genau so, kein Argument.

Und nein, nur weil einige Männer austicken, heissts noch lange nicht, dass alle so sind- allerdings braucht man den offensichtlichen Verschleierungsversuchen und Verharmlosungsaktionen mancher schwarzer Vätervereinsschafe nicht auf den Leim zu gehen.

A.B. Artig1
126
20.7.2011, 19:15
Klassische Vaetervereinluege

Um welche Fälle handelt es sich denn? Bitte um Link.

Neuer Nick neues Glück
40
21.7.2011, 08:14

STFU.
Du lieferst ja selbst nie Links auf Nachfrage.

A.B. Artig1
11
21.7.2011, 10:08
Lügens Net rum, jeder der folliwerfunktion ist, kann meine zahlreichen Links sehen. Schwachmatiker!

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