Neue Bestimmungen sollen Export erlauben - Grüne: "Nicht sicherste, sondern billigste Lösung gewählt" - BZÖ: Haftung für AKW festschreiben
Wien - Die Grünen, das BZÖ und die Umweltorganisation Global
2000 haben eine EU-Richtlinie zur Endlagerung nuklearer Abfälle
kritisiert, die am Dienstag unter Enthaltung Österreichs und
Schwedens beschlossen wurde. Die Richtlinie erlaube den Export von
Atommüll in Staaten außerhalb der EU, die dessen Sicherheit nicht
ausreichend gewährleisten würden, sagte Christiane Brunner,
Umweltsprecherin der Grünen, am Dienstag laut einer Aussendung.
"Mit dem Export wird nicht die sicherste, sondern die billigste
Lösung für das Atommüllproblem gewählt", so Brunner. Wie die
Sicherheit der Lagerung von Nuklearabfällen in Drittstaaten
gewährleistet werden solle, sei unklar. Nach Wunsch der Grünen sollen
nukleare Abfälle in den Ländern entsorgt werden, die sie erzeugen.
Global 2000 sieht hinter der Richtlinie den Versuch, den Export von
Atommüll nach Russland zu ermöglichen. In "Atomfabriken" wie der im
russischen Ort Mayak werde importierter Atommüll "fahrlässig
wiederaufbereitet und der verbleibende Abfall unter unzureichenden
Bedingungen gelagert", sagte Patricia Lorenz, Atomexpertin der NGO,
laut einer Aussendung.
Der Kritik an den neuen EU-Bestimmungen zu Sicherheitsnormen und
Endlagerung von Atommüll schloss sich das BZÖ an. Die EU müsse
europaweite Sicherheitsnormen und Haftungen für AKW festschreiben, so
der BZÖ-Energiesprecher Rainer Widmann laut einer Aussendung. Die
teuere Subventionierung von Atom-Endlagern durch die EU-Staaten müsse
ein Ende haben. "Wer die Atomenergie von hinten beim Endlager
aufzäumt, anstatt ihr von vorne Kosten und Sicherheit zu verordnen,
wird diese gefährliche Energie nie bezwingen", so Widmann.
Die neuen EU-Bestimmungen schaffen verbindliche Normen zur
Entsorgung von Nuklearabfällen und für die Einrichtung von atomaren
Endlagern. Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sollen nur unter sehr
strengen und obligatorischen Auflagen gestattet sein: Zum Zeitpunkt
des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb
befindliches Endlager verfügen. Ein Endlager für hoch radioaktive
Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen
geologischen Formationen sein. Derzeit existieren nirgendwo in der
Welt derartige Endlager, und es befindet sich auch keines außerhalb
der EU im Bau. Zur Zeit werden mindestens 40 Jahre für Entwicklung
und Bau eines Tiefenlagers veranschlagt. (APA)