Innsbruck/Wien - Drei Jahre nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) streiten Gemeinden und Agrargemeinschaften immer noch: Im Juni 2008 hatte der VfGH bereits zum zweiten Mal festgestellt, dass die Gemeinden und nicht die Agrargemeinschaften über das Gemeindegut verfügungsberechtigt sind. Viele Gemeinden warten immer noch auf die Erlöse aus dem Substanzwert, also auf Gewinne aus Jagdpachten, Schottergruben oder dem Verkauf von Bauland. Über 15 Beschwerden hat der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile entschieden, weitere 40 sind anhängig. Das Gemeindegut war in den 50er-Jahren an die Agrargemeinschaften übergeben worden. Dies hatte der VfGH bereits 1982 - ohne Folgen - kritisiert. Die Klage der Gemeinde Mieders brachte schließlich den Anstoß. (ver, STANDARD-Printausgabe, 20.7.2011)