Die von Hundstorfer geplante Ausbildungspflicht soll auch für 10.000 beeinträchtigte Jugendliche gelten - Vor allem Methode des "Clearing" soll forciert werden
Sozialminister Hundstorfer hat neue Details zur geplanten Ausbildungspflicht für Jugendliche bekanntgegeben. Die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, hatte in einer parlamentarischen Anfrage wissen wollen, inwiefern diese Ausbildungspflicht auch für Jugendliche mit Behinderung gelten solle.
Laut der Antwort von Hundstorfer sollen auch die rund 10.000 benachteiligten Jugendlichen in die Ausbildungspflicht miteinbezogen werden. Die Reform solle noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Für junge Erwachsene mit Beeinträchtigung sei dabei weiterhin die "Integrative Berufsausbildung" Hauptbestandteil der Ausbildung.
"Clearing" als Entscheidungsgrundlage
Im Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik stehen dabei Beratungsangebote. So soll mit der Methode des "Clearing" eine Orientierungshilfe geschaffen werden, die als Entscheidungsgrundlage für weitere Karriereschritte dienen kann. Das Sozialministerium verweist darauf, dass "Clearing" insbesondere bei Jugendlichen mit Benachteiligung gute Erfolge erziele.
Beim "Clearing" finden Jugendliche mit Hilfe von Beratern heraus, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. Dies geschieht vor allem in praktischer Form durch Schnuppertage und Besuche bei Betrieben. So kann gleichzeitig bereits vom Betrieb getestet werden, ob eine Ausbildung des Jugendlichen möglich wäre.
Behinderte sollen eigenständige Absicherung bekommen
Weiters sollen Menschen mit Behinderung eine eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung bekommen, um möglichst autonom zu sein. Diese arbeitspolitischen Schritte seien auch ein wesentlicher Beitrag zum Nationalen Aktionsplan für Behinderte. (red, derStandard.at, 19.7.2011)