Aufregung bei SPÖ, ÖGB und Arbeiterkammer - Verfassungsrechtlich gibt es einige Probleme
Wien - Eine Nacht Schlaf sorgt manchmal für klarere Positionen. Am Sonntag zeigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP) noch vorsichtig Sympathie für den neuesten Anti-Frühpensions-Vorschlag von Finanzministerin Maria Fekter (VP). Sie will Golden Handshakes, die zu Frühpensionen führen, nicht mehr länger steuerlich begünstigen. Am Montag ging Hundstorfer dann teilweise auf Distanz. Für die Arbeitnehmer dürfe es zu keiner Verschlechterung kommen. Sie seien im Falle des Golden Handshakes ohnehin vom Jobverlust betroffen. Auf Arbeitgeberseite kann er sich aber steuerliche Hürden vorstellen.
Wie sehen die Steuervorteile nun aus? Wer noch im alten Abfertigungssystem (vor 2003) ist, muss für freiwillige Sonderabfertigungen bis zu einer Höhe von drei Monatsgehältern nur sechs Prozent Steuer zahlen, erklärt Margit Widinski von der Steuerberatungskanzlei BDO. Im neuen Abfertigungssystem seien freiwillige Abfertigungen nur begünstigt, wenn sie im Rahmen eines Sozialplanes vereinbart werden.
Fekter möchte nun, dass der niedrige Steuersatz fällt, wenn Arbeitnehmer, die jünger als 60 Jahre sind, direkt nach der Abfertigung in die Frühpension gehen. Findet sich ein neuer Job, bliebe der Steuervorteil erhalten - ebenso für über 60-Jährige.
Verfassungsrechtlich könnte das zu Problemen führen, erklären die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk auf Standard-Anfrage. Hier könnte eine Altersdiskriminierung vorliegen, meinen sie.
Umgehung wahrscheinlich
Ebenfalls nicht unumstritten ist der geplante Eingriff auf Arbeitgeberseite. Die Sonderabfertigungen können derzeit von den Firmen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Fekter will das ändern. In diesem Punkt ist auch Hundstorfer auf ihrer Seite. Man könne aber keine Betriebsausgaben streichen, die eindeutig betrieblich veranlasst seien, meint Steuerexpertin Widinski. Auch Funk teilt diese Einschätzung.
Lediglich Öhlinger meint, dass man mit dem Argument, Frühpensionen eindämmen zu wollen, eventuell eine verfassungskonforme Lösung finden könnte.
Der Pensionsexperte des Instituts für Höhere Studien (IHS), Ulrich Schuh, begrüßt Fekters Vorschlag zwar prinzipiell, da er auf ein höheres Pensionsantrittsalter abziele. In der Praxis sei aber zu befürchten, dass es zu Umgehungen komme, indem der Betroffene eine Weile zuwarte und erst dann in Pension geht. Ob die Praxis der Golden Handshakes aussterbe, sei auch zweifelhaft: Arbeitgeber und -nehmer würden sich die Steuerlast wohl teilen, glaubt Schuh.
Die Wirtschaftskammer gibt sich vorsichtig gesprächsbereit. Allerdings sei Personalabbau manchmal einfach notwendig, um Unternehmen zu sanieren, meint Kammerpräsident Christoph Leitl. Er gibt nun eine Studie zum Thema in Auftrag.
Ähnlich wie Sozialminister Hundstorfer meinen auch ÖGB und Arbeiterkammer, es dürfe keineswegs zu Verschlechterungen für die Arbeitnehmer kommen.
Aber auch Hundstorfer bekam am Montag sein Fett ab. Dessen Wunsch nach einer rascheren Harmonisierung der Pensionssysteme und Anhebung des Frauenpensionsalters lehnte ÖGB-Präsident Erich Foglar bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hundstorfer ab. Man könne nicht alle drei Monate über neue Pensionsreformen reden. (go, jo, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.7.2011)