Hautreizungen

Enthaarungscreme nicht großflächig auftragen

18. Juli 2011, 17:09

BfR empfiehlt, unbedingt auf Anwendungshinweise zu achten

Die in Enthaarungscreme enthaltene Thioglykolsäure kann bei nicht sachgemäßer Anwendung leichte bis mittelschwere Hautreizungen hervorrufen. Wiederholte nicht sachgemäße Anwendung kann auch zu allergischen Reaktionen führen. "Deshalb sollten Beipackzettel von Enthaarungscremes entsprechende Hinweise enthalten und die Produkte nur nach diesen Hinweisen angewendet werden", erklärt Andreas Hensel, Präsident des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in einer Aussendung. Insbesondere sollten sie nicht großflächig aufgetragen werden, und Schleimhautkontakt sollte vermieden werden.

Offenbar wenden Verbraucherinnen und Verbraucher Enthaarungscremes zunehmend großflächig an. Dem BfR sind Fälle bekannt, in denen Verbraucher dadurch Hautreizungen erlitten. Nicht geklärt ist, ob der extrem basische pH-Wert der Produkte Auslöser dafür ist oder die in Enthaarungscremes enthaltene Thioglykolsäure. Diese wirkt auf das Keratin im Haar ein und zerstört die Haarstruktur. Der gewünschte Effekt tritt ein: Das Haar lässt sich entfernen.

Anleitung beachten

Thioglykolsäure darf laut Kosmetikverordnung in Enthaarungsmitteln in einer Konzentration von bis zu fünf Prozent enthalten sein. Dieser Grenzwert ist für die übliche Anwendung von Enthaarungscremes gedacht, die sich auf begrenzte Hautflächen beschränkt. Die Hersteller geben auf der Verpackung oder in einer Verpackungsbeilage in der Regel an, wie ihre Produkte angewendet werden sollen. Das BfR empfiehlt Verbrauchern, sich an solche Herstellerhinweise unbedingt zu halten, da eine nicht sachgemäße Anwendung Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die Produkte seien nicht für die großflächige Anwendung gedacht, und Schleimhautkontakt sollte vermieden werden. (red, derStandard.at)

Erwin78
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Ist das im Sinne des Verbrauchers?

Fauler Kompromiss auf Kosten der Verbraucher?
Bekam die BFR nicht alleine letztes Jahr 61,7 Mio € um den Verbraucher zu schützen?
Wieso zieht man dann etwas, was laut eigenen Erkenntnissen Verletzungen verursachen und lebenslange Allergien auslösen kann nicht endlich aus dem Verkehr? Wieso gibt dann ausgerechnet die Einrichtung, die zum Schutz des Verbrauchers geführt wird, eine Stellungnahme heraus, die sinngemäß erklärt, dass diese Cremes sicher sind, ausgenommen der Anwender ist zu blöde, die Gebrauchsanweisung zu lesen? Alle im Netz zu findenden Fälle, bei denen von Verätzungen, Blutungen, Krankenhausaufenthalten, Lungenverletzungen, Allergieauslösungen usw. berichtet wird, sind also nur die Folgen von Anwendungsfehler der Verbraucher,

Zitronenbaum
01
22.7.2011, 07:13
Enthaarungscremes sind eh Mist /:

Die Sache mit dem Kram ist die: Das Zeug löst die Haare auf und stinkt gar fürchterlich. Nichtmal wenn einem 'Erdbeergeruch' versprochen wird, riecht das viel anders. Der Eindruck einer "weicheren Haut" kann genauso gut damit zusammenhängen, dass das Zeug ziemlich aggressiv ist. Sonst würde es die Haare nicht auflösen. Im Endeffekt kann man sich die Dinger gleich abrasieren, denn die Haarwurzeln bleiben einem sowieso.

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