In der Vereinbarung für Basel 2, der "Internationale Konvergenz der Kapitalbemessung und Eigenkapitalanforderungen" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wird in den Absätzen 90 und 91 die Rolle der Ratingagenturen im Rahmen der Bankenaufsicht festgelegt. Dort heißt es im Absatz 91:
"Eine Ratingagentur muss jede der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
Objektivität, Unabhängigkeit, Internationaler Zugang /Transparenz, Veröffentlichung, Ressourcen, Glaubwürdigkeit ... ."
Zu jeder dieser Anforderungen ist eine nähere (wenn auch knappe) Erläuterung angefügt.
Fitch, Moody und Standard & Poors
genügen nicht den Anforderungen
Für jede der drei amerikanischen Ratingagenturen Fitch, Moody und Standard & Poors kann man gute Gründe angeben, dass sie den Anforderungen Objektivität, Unabhängigkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit nicht genügen: Man rufe sich das Verhalten der Ratingagenturen beim Zustandekommen der Subprime-Krise in Erinnerung, und man beachte die aktuelle Vorgehensweisen der Agenturen sowie ihre Eigentumsverhältnisse.
Nimmt man den Vertragstext ernst, so müssen die EZB und die Bankenaufsichtsbehörden der EU die genannten Agenturen von der Liste der für Bewertungen heranzuziehenden Ratingagenturen streichen. Führen die Verantwortlichen dies nicht von sich aus durch, so müssen die für Beachtung der EU-Verträge und des Basel 2-Abkommens verantwortlichen Regierungschefs und Finanzminister dies einfordern. (Leser-Kommentar, Anton Haas, derStandard.at, 18.7.2011)