Wien - Die Wirtschaftsuniversität (WU) hat bei ihrem Versuch, auf dem Rechtsweg mehr Geld vom Wissenschaftsministerium zu erkämpfen, die erste Hürde erfolgreich genommen. Die eigens eingerichtete Schlichtungskommission unter Vorsitz der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), Irmgard Griss, hat bestätigt, dass die Leistungsvereinbarung zwischen WU und Wissenschaftsministerium geändert werden muss. Grund: Die Uni konnte - anders als zugesagt - den Zugang zu ihren Bachelorstudien nicht beschränken. Das hat die Kommission am Freitag in einer Aussendung bekanntgegeben.

Die WU muss nun bis Mitte September auflisten und bewerten, welche Nachteile sie durch den offenen Zugang zu den Bachelorstudien "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften" und "Wirtschaftsrecht" erlitten hat. Das Wissenschaftsministerium kann dann wiederum bis Ende September zu dieser Liste Stellung nehmen. Die nächste mündliche Verhandlung der Schlichtungskommission findet am 11. Oktober 2011 statt.

"Gravierende Änderung" der Leistungsvereinbarung

Konkret heißt es in der Aussendung der Schlichtungskommission, das Fehlen von Zugangsbeschränkungen sei "eine gravierende Änderung der Rahmenbedingungen der Leistungsvereinbarung, die eine Anpassung der Leistungsvereinbarung erforderlich macht". Weder Wissenschaftsministerium noch WU wollten sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren inhaltlich dazu äußern.

In der Leistungsvereinbarung mit der WU wurde fixiert, dass das Ministerium sich um Zugangsbeschränkungen bemühen werde. Die geplante Platzbeschränkung nach dem Notfallparagraf 124b für die von deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen überlaufenen Massenstudien war jedoch am Widerstand von Koalitionspartner SPÖ gescheitert.

Fünfmal mehr Studenten als Platz

Laut Rektor Christoph Badelt ist die Zahl der Studenten an der WU fünfmal so hoch wie die vorhandenen Kapazitäten. Da er keine Plätze beschränken durfte, will er nun zusätzliches Geld vom Wissenschaftsministerium: insgesamt 194 Millionen Euro für die Jahre 2010 bis 2012. (APA)