Ringen um Freigabe in München - Außenminister Piromya warnt vor Belastung der Beziehungen zu Deutschland
München/Bangkok/Berlin - Der thailändische Kronprinz
Maha Vajiralongkorn muss weiter auf seine in München gepfändete
Boeing 737 verzichten. Ein Eilantrag seiner Anwälte auf Freigabe der
Maschine scheiterte zunächst - das Landgericht Landshut traf am
Freitag keine Entscheidung. Die Maschine bleibt somit versiegelt auf
dem Münchner Flughafen.
Auch Thailands Außenminister Kasit Piromya bemüht sich, die
Maschine loszueisen. Er sprach darüber am Freitagabend in Berlin mit
der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper. Der
deutsche Außenminister Guido Westerwelle (FDP) ist zurzeit in Mexiko.
"Riesenfehler"
Piromya warnte nach einem Bericht der "Bangkok Post" vor
seiner Abreise, sollte es kein zufriedenstellendes Ergebnis geben,
könne dies die deutsch-thailändischen Beziehungen belasten. Er sprach
von einem "Riesenfehler" der deutschen Behörden.
Der Insolvenzverwalter des Baukonzerns Walter Bau, Werner
Schneider, hatte die Boeing in einer Nacht- und Nebelaktion am
Dienstag pfänden lassen. Hintergrund ist eine Millionenforderung von
Walter Bau gegen den thailändischen Staat, die auf einen Streit um
eine bei Bangkok gebaute Maut-Autobahn zurückgeht.
Nach Angaben des thailändischen Außenministeriums gehört die
Boeing dem Kronprinzen persönlich und nicht dem Staat. So
argumentieren auch die Anwälte des Kronprinzen. Die strittigen
Millionenansprüche der insolventen Walter Bau AG richten sich jedoch
gegen den thailändischen Staat.
Der Vizepräsident des Landshuter Landgerichts, Christoph Fellner,
erläuterte, das Gericht sei noch nicht ausreichend überzeugt, dass
die Maschine tatsächlich Eigentum des Kronprinzen sei. Deshalb habe
auch nicht über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden
werden können, der die Aufhebung der Pfändung zum Ziel habe. "Bei
einer antragsgemäßen Entscheidung wäre vermutlich das Pfandobjekt
weg, d.h. damit hätte sich die Hauptsache faktisch erledigt", hieß es
in der Mitteilung Fellners.
"Wir werten diese Entscheidung als Erfolg, denn die Versuche der
Gegenseite, die Eigentumsverhältnisse anders darzulegen, haben nicht
gefruchtet", erklärte Insolvenzverwalter Schneider. Es bleibe das
unveränderte Ziel, dass die thailändische Regierung ihren von einem
internationalen Schiedsgericht festgelegten Zahlungsverpflichtungen
nachkommt.
Die Vertreter der thailändischen Regierung hätten es abgelehnt,
einer Anregung, das Flugzeug gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung
freizugeben, zu folgen, sagte Schneider. "Diese Haltung hat uns sehr
erstaunt, denn wir waren zu einer schnellen Einigung bereit." Ein
neuer Verhandlungstermin solle in der kommenden Woche stattfinden.
Er appelliert auch an die Bundesregierung, ihren Einfluss auf die
thailändische Regierung geltend zu machen, denn immerhin gebe es ein
gültiges Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Ländern. Ein
Sprecher des Auswärtigen Amtes hatte zuvor betont, selbstverständlich
respektiere die Bundesregierung die Unabhängigkeit der deutschen
Justizbehörden. Daher habe das Ministerium die Vorgänge nicht zu
kommentieren. (APA)