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Mit einem Nudelsieb hat Niko Alm für Aufsehen gesorgt. Im Innenministerium schließt man nicht aus, dass bei den strengeren Regeln für Passfotos auch ein Fall "Alm" möglich sei.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien - Der Wiener Unternehmer Niko Alm (siehe derStandard.at-Chat) hat sein Nudelsieb-Führerscheinbild offenbar durchgesetzt, ohne dafür tatsächlich religiöse Gründe anführen zu müssen. Zwar ist in Info-Foldern zum Scheckkartenführerschein die Rede davon, dass die Bilder den Passbildkriterien entsprechen müssen, die Durchführungsverordnung, die das Vorgehen der Behörden regelt, schreibt aber dazu keine expliziten Regeln vor.

In der Verordnung steht zum Führerschein-Foto lediglich folgender Passus: "Ein Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss". Kopfbedeckungen werden nicht erwähnt - im Falle Alms war auch die Erkennbarkeit gewährleistet, sagte Manfred Reinthaler von der Pressestelle der Wiener Polizei. "Das Nudelsieb ist auf den ersten Blick ja gar nicht erkennbar." Insofern habe das Verkehrsamt den Führerschein genehmigt. Mit religiösen Beweggründen habe dies nichts zu tun gehabt. Allerdings sei auch bisher noch kein Fall anderer Führerscheinwerber bekannt, die ihre Kopfbedeckungen einfach so durchsetzen wollten.

Info-Folder verweisen auf Passgesetz

Der Einfachheit halber verweisen die Kundenservice-Folder für Führerscheine stets auf das Passgesetz, das eindeutige und detaillierte Regelungen zu Kopfbedeckungen vorschreibt. Dort heißt es: "Der Kopf der Person soll etwa 2/3 des Bildes einnehmen. Der Augenabstand muss zumindest 8 Millimeter betragen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen, die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig."

Allerdings ist auch hier denkbar, dass ein Fall "Alm" eintritt: "Man müsste den Einzelfall prüfen", sagte Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. "Ausschließen würde ich es nicht. Es ist nicht sehr klar geregelt, was religiöse Gründe sind."

Der Werbeunternehmer Alm hat mit seinem Führerscheinfoto nichtsdestotrotz einen beispiellosen medialen Hype ausgelöst. Die Geschichte des bekennenden Atheisten, der mit seinem Bekenntnis zur Spaßreligion "Pastafarianismus" ein Nudelsieb als Kopfbedeckung am Führerschein durchgesetzt hatte, führte zu Berichten in der ganzen Welt. In den USA war das Thema auf der Website des "National Public Radio" kurzzeitig sogar die meistgelesene Story. (APA)