Unschuldig eingesperrt

Grüne fordern 100.000 Euro Haftentschädigung pro Monat

14. Juli 2011, 17:59
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    foto: apa

    Peter Pilz (rechts), hier neben Martin Balluch, will "Fairness".

Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"

Wien - Wer unschuldig eingesperrt wurde, müsse eine "faire Entschädigung" erhalten, meint Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz. Die entsprechende Summe setzt er weit höher an, als derzeit vorgesehen. "100.000 Euro pro Monat ungerechtfertigter Haft sind das Minimum", meint er im Gespräch mit dem Standard.

Für den Herbst planen die Grünen im Nationalrat "Gespräche mit allen vernünftigen Fraktionen" über eine entsprechende Änderung des strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes (StEG), sagt Pilz. Derzeit würden Verdächtigte nach Entkräftung des Verdachts "mit Almosen abgespeist". Das Prinzip "Wer Schaden verursacht, muss für ihn aufkommen" gelte für die Justiz nicht.

Tatsächlich ist die Obergrenze für Haftentschädigung mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes heuer sogar verringert worden: Statt, wie davor, bis zu 100 Euro beträgt sie jetzt nur mehr bis zu 50 Euro pro Tag – laut Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser ein "verkehrter Trend". Für Anwaltskosten winken nach rechtskräftigem Freispruch bis zu 1250 Euro pro Person. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 15.7.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 94
1 2 3
vae victis
01
CHUZPE

Und der angerichtete wirtschaftliche und persönliche Schaden?

Und jedem seine eigene Busspur
01
Im Mittelalter gab es einen sinnvollen Brauch

Einer, der eine unbewiesene Anschuldigung vorbrachte, wurde genauso in Haft genommen wie der Angeklagte. Und falls sich die Anklage nicht untermauern liess, war so mindestens sicher gestellt, dass nicht aus Jux und Tollerei vernadert wurde.

Wann kommt endlich die erweiterte Amtshaftung? (mit dem Privatvermögen! und auch oder gerade für Politiker?)

Buster Bluth
04
25.1.2012, 17:42

Für den Herbst planen die Grünen im Nationalrat "Gespräche mit allen vernünftigen Fraktionen.

Peter Pilz resigniert früh und möchte ein Selbstgespräch?

Und jedem seine eigene Busspur
01
DIe Haftentschädigung

für Herrn von Rauch-Kallat war jedenfalls standesgemäss...

Salcete
132
ICH GLAUBE

der Herr Pilz raucht immer noch heimlich, bloß was würde mich interessieren. Selten so eine weltfremde Forderung von einem Menschen gehört, dem man einen IQ über Zimmertemperatur zutrauen würde.

Zynami
11
Für den Betrag würden sich viele in U-Haft nehmen lassen

Da fände ich auch gewisse Gründe.

no nick no name
17
habe heute den film gesehen

und finde es entsetzlich, dass in österreich der staat auf diese art und weise existenzen ruiniert und es für freigesprochene dann nicht mal eine angemessene entschädigung gibt!
und dass der staatsanwalt in berufung ging lässt mich sowieso kopfschüttelnd zurück!

GhostInside
00
25.1.2012, 15:44

motivieren Sie Leute aus Ihrem Bekanntenkreis sich den Film ebenfalls anzuschauen. Vielleicht erwacht die Bevölkerung aus der Lethargie bevor es zu spät ist.
Der Eintritt in die präfaschistische Phase wär schon mal geschafft.

Ravenspower
02
27.12.2011, 01:50
Ich wäre dafür

so würden polizei/richter etwas vorsichtiger mit der u-haft umgehen.

GhostInside
00
25.1.2012, 15:46
U-Haft

Hierbei ging es primär darum den Betroffenen die Möglichkeit zu nehmen sich zu rechtfertigen, während in der Öffentlichkeit Unwahrheiten verbreitet wurden.

Hossa! Hossa! Hossa! Olé!!!
11
13.12.2011, 21:13

Wiedergutmachung? Soviel wie irgendmöglich. Zivilcourage, das Herz am rechten Fleck, ...

mistvieh666
 
10
8.12.2011, 17:40

man sollte ueberhaupt das ganze strafrecht auslagern, privatisieren. dann stellen sich diese ganzen fragen nicht mehr. haett bei einer volksabstimmung (wegen grundprinzipien der verfassung) mittlerweile locker die mehrheit.
oder ganz, ganz viele islamisten nach oesterreich lassen. wir haben den punkt erreicht: oesterreich wuerde dadurch durchaus schoener und besser werden.

peter schmidt
 
09
16.11.2011, 13:27
Ich empfinde die 30 Euro täglich auch als üblen Angriff

allerdings wäre dann in so einem Fall das es sogar 100.000 kostet der Negativeffekt, dass es gar keine Freisprüche mehr gibt wenn jemand in der U-haft zur Verhandlung kommt.

Die Richter suchen ja heute schon recht verzweifelt nach irgendwelchen Auffangdelikten um die U-haft dann eben als bedingte oder sonstwie Haft zu geben.

Hoerbis
05
16.11.2011, 10:07
Die Gefahr (bei einer solchen Regelung) - wiewohl HÖCHST wünschenswert, wäre:

Daß dann noch mehr an widerrechtlichen, fragwürdigen, unfundierten, halbgaren (etc) Urteilen mit aller Macht festgehalten würde (weil, wenn's kostet, hört der "Spass" bekanntlich auf).

Genau so wie (leider) eine persönliche, nicht durch Versicherungen abdeckbare(!), Haftung für den verurteilenden Richter wohl nur dazu führen würde, dass kein Richter einem Kollegen das antun würde indem er ein offensichtliches Fehlurteil (von dem es in Ö SATT gibt) aufhebt.

Aber eine realistsche Haftentschädigung plus Ersatz von erlittenen Schäden (Anwaltskosten - verlust von Wohnung, Einrichtung, Auto, etc.) wäre schon DRINGLICH geboten.

Bumbu
 
02
16.11.2011, 12:28
Daß dann noch mehr an widerrechtlichen, fragwürdigen, unfundierten, halbgaren (etc) Urteilen mit aller Macht festgehalten würd

Damit stellen Sie dem Rechtsstaat ja ein gewaltig miess Zeugnis aus — „Die geben ihren Mist nur dann zu, wenn sie keine Konsequenzen zu befürchten haben“. Das wäre ja strukturelle Korruption und breitflächiger Bruch des Diensteides.

Das Schlimmste ist jedoch, daß Sie damit wohl Recht haben.

die Großmutter
00
11.12.2011, 19:23

Ja, das ist die Realität unseres Rechtsstaates.

naihoit
16
16.11.2011, 09:40
Für Anwaltskosten winken nach rechtskräftigem Freispruch bis zu 1250 Euro pro Person,

unabhängig von den tatsächlichen Kosten, und das ist die wirkliche Sauerei.
So kann man unliebsame Menschen ruinieren.
Sie haben zwar gegen keine Gesetze verstoßen und werden ergo frei gesprochen, haben aber -wenn der Prozess nur lange genug dauert- ihre Arbeit verloren und unbezahlbare Schulden.
Bei einem Zivilprozess bezahlt der Verlierer alle Kosten.
Bei einem Strafprozess nur dann, wenn der Beschuldigte Verlierer ist.
Das muß unbedingt angeglichen werden.

Hoerbis
07
16.11.2011, 10:00
Kleine Korrektur / Ergänzung (weil's wirklich wenige wissen)

Verliert die Republik Österreich (oder eine ihrer vielen Behörden) einen Zivilprozess - so hat sie sich selbst den Vorteil festgeschrieben, die Verfahrenkosten der obsiegenden Seite NICHT(!) ersetzen zu müssen!

Ab einem gewissen Punkt im Verwaltungsverfahren besteht aber "Anwaltspflicht" - d.h.: Wenn man gegen zB einen falschen Strafzettel vorgehen will, dann muss man aus eigener Tasche hunderte, wenn nicht tausende Euro an Anwaltskosten bezahlen nur um (vielleicht) am Ende des Verfahrens einen Hunderter oder so gespart zu haben. Kein Wunder, dass die Meisten dann (knurrend) zahlen.
So viel zum "Gleichheitsgrundsatz" (der ja -theoretisch- natürliche wie juristische Personen gleichermaßen umfassen sollte)

Joh. Adler
00

Kann es sein, dass Sie Zivilverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren durcheinander werfen? Jedenfalls habe ich weder in der Zivilprozessordnung noch sonst irgendwo im Internet eine Bestätigung für Ihre Behauptung gefunden. Allerdings könnte man eventuell die Verwaltungsgerichtsbarkeit als einen Sonderfall der Zivilgerichtsbarkeit auffassen, in dem der Staat zugleich Partei und Richter ist und in der Tat in der Regel keine Prozesskosten unterstattet, selbst wenn er unterliegt.

Zynami
11
Für einen falschen Strafzettel brauchen's keinen Anwalt

da genügt die StVO !
Lesen muss man sie halt können.

grenzwertig
02

richtig!
LESEN MUSS MAN HALT KÖNNEN.

Wie der vorherige Poster schon geschrieben hat "Ab einem gewissen Punkt im Verwaltungsverfahren besteht aber "Anwaltspflicht""

D.h. ab einem gewissen Punkt MUSS man sich einen Anwalt nehmen, selbst wenn man gewillt (und ausreichend rechtskundig) wäre, um sich selbst zu vertreten.

Im Tierschutzprozess MUSSTEN sich die Angeklagten auch einen Anwalt nehmen. NIEMAND in diesem Prozess hatte die Option sich selbst zu vertreten.

D.h. die Verteidigungskosten sind ZWANGSLÄUFIG entstanden, denn die Angeklagten hätten nur eine Chance gehabt sie zu verhindern. Die einzige (abstruse) Alternative wäre gewesen, sich sofort schuldig zu bekennen (obwohl unschuldig) und der höchststrafe zuzustimmen.

Harald Fasching
223
Sanierung

Diesenm (meist beschäftigungslosen) Herrschaften kann wohl nicht so viel Verdienst entgangen sein, dass eine solche Haftentschädigung auch nur annähernd gerechtfertigt sein kann. Solln halt, wie so viele, ein Buch über ihr so schweres und ungerechtfertigt ertragenes Schicksal schreiben oder sich gleich Holly-oder Bollywood antragen! Die Armen hatten ja wirklich nichts Böses im Sinn!
PS: ...und wiedereinmal schlägt der große Plagiator Peter P. zu...

DerStadtrat
04
9.12.2011, 09:09
Es geht nicht um entgangen Verdienst.

Sondern um FREIHEITSBERAUBUNG.
Um Zeit die man nie im Leben zurück bekommt.

Tschuri Cazzino
 
014
Selbst wenn Balluchs Arbeitstag nach 15 Minuten erledigt wäre, so hätte

er wohl damit Ihr Monatspensum erfüllt.
Es gibt Abseits von Verdienstentgang die berechtigte Forderung für zu Unrecht erduldete Haft eine Entschädigung zu bekommen.
Wenn ich Ihnen z.B. für Ihr Post ein paar Zähne ausschlüge, bekämen Sie über einen allfälligen Kostenersatz für Verdienstausfall auch Schmerzengeld zugesprochen.

Bumbu
 
02
16.11.2011, 12:35
auch Schmerzengeld zugesprochen.

Ja, aber viel zu wenig.

Unsere katholisch–schicksalsgläubige Gesellschaft ist eben der Meinung „gschehn is gschehn“ und hält es irgendwie für unsportlich, Opfer schadensfrei zu stellen.

Um das Prinzip auf die ausgeschlagenen Zähne anzu­wenden: Für wieviel Geld würden Sie sich freiwillig und ganz legal einvernehmlich die Zähne ausschlagen lassen? Das (mal zwei, für den Zwang und die böse Überraschung) muß die Grundlage der Entschädigung sein.

Bei mir z.B. kostet ein Zahn 10^6 €. Wer zuschlägt, ohne das vorher in Erfahrung zu bringen, der hat eben Pech geabt. Ebenso wie einer, der eine Dose Kaviar weglutscht ohne auf das Preisschild zu schauen.

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