RTL verliert Klage gegen Online-Videorekorder Save.TV

Zsolt Wilhelm, 14. Juli 2011, 09:53
  • Save.TV verstoße nicht gegen Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten
    foto: derstandard.at/screenshot

    Save.TV verstoße nicht gegen Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten

Internet-Plattform zum Aufzeichnen von TV-Programmen verstoße nicht gegen das Vervielfältigungsrecht

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat eine Klage des Medienkonzerns RTL gegen den Online-Videorekorder Save.TV abgewiesen. Das Gericht kam nach einem sechs Jahre andauerndem Rechtsstreit zu dem Schluss, "dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt", heißt es in einer Aussendung. 

Ein "normaler" Videorekorder

Ein unabhängiger Sachverständiger habe nachgewiesen, dass bei der Nutzung des Online-Videorekorders durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Damit werde nach Ansicht des Gerichts entsprechend der Vorgaben des BGH das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.

Keine Revision

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Mit seiner Entscheidung schaffe das OLG laut den Betreibern von Save.TV "weitgehende Rechtssicherheit für vergleichbare Internetangebote und deren Kunden". Save.TV biete seinen Kunden eine Plattform für individuelle Aufzeichnungen des Fernsehprogramms. Darüber hinaus sei werbefreies, auch paralleles Aufzeichnen von gegenwärtig über 43 deutschsprachigen TV-Sendern möglich. (zw)

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Könnte die Tatsache - nicht völlig irrelevant in Österreich - dass dies ein deutsches Urteil ist

irgendwie in der Titelzeile Platz finden? Was interessiert die Rechtsmeinung eines Dresdner Gerichtes und welche Auswirkungen hat dies hier auf Österreich?

also mich interessierts

ich hab dort nen Account und es ist einfach sehr praktisch (wenn auch nicht mehr so cool wie in den Anfangszeiten, was das Bannerklicken angeht), aber die paar Euro für einen Monatelangen Premium Zugang sind das Geld wert

alle urteile deutscher gerichte, im bereich der informatik, haben seit jahrzehnten in österreich zwar keine rechtliche verbindlichkeit, aber defakto präzedenzfall-wirkung.

Ja?

Woher beziehen Sie diese Information? Aus einem Medium, gedruckt in Deutschland, mit Österreich-Teil, gestaltet von Desinformatikern, die Österreich heute noch in "7 Gaue" einteilen? Oder von APArten PratikantInnen? Oder einer "Amtsgericht"-Soap?
Wir haben in Österreich eine Republik mit einer Verfassung, keiner West-Alliierten-Hausordnung, sind souveränes Land und nicht im Krieg, was von den NATO-Staaten nicht behauptet werden kann ("War on Terror", "Beistandspflicht"). Das ist Ihnen unbekannt? Wass entnehmen Sie so aus den Medien? Und: Wo leben Sie?

Ein souveränes Land sind wir seit dem EU-Beitritt maximal noch auf dem Papier. ;)

FPÖ-Wähler oder einfach nur naturdepp.at?

Es ist nun mal so, dass sich die Rechtssprechung in der IT seit Jahrzehnten an deutschen Urteilen orientiert, da dort Dinge meist früher ausjudiziert waren, als im verschlafenen Ösiland. Zudem die rechtliche Situation bis auf Kleinigkeiten praktisch ident war.
Einzig im Bereich Urheberrecht gab es in D zunehmend eine lobbygetriebene Verschärfung.

Das viel größere Problem sind diametral verschiedene Urteile debiler Richter, je nach Gerichtsstandort, wie es lange Zeit im Bereich des Abmahnwahnsinns üblich war.

Es mag ja nötig sein

dass Sie einen VHS-Kurs besuchen, der Wissen von Staatsorganisation vermittelt. Jedenfalls "im verschlafenen Ösiland" lebe ich und weiss nicht, woran diese Verschlafenheit" festzumachen sei. Es ist ja kein Zufall, dass einer Richterin die Annahme des "Golden Handshake" nahegelegt wurde (die soll FPÖ-Wählerin sein), da sie hier in Östereich nach Deutscher Manie(r) vorgegangen ist. Vieles ist Gottseidank hier deshalb nicht ausjudiziert, da das, was Deutsche Gerichte so behelligt, hier gar nicht existiert. Nochmals meine Frage: Wo leben Sie?

Also bei uns gibt es keinen Abmahnwahnsinn, bei uns gibt es kein Verbotn gegen das Downloaden von urheberrechtlichen Geschützten Inhalten. Ist bei uns (bzw. glaub ich war es zumindest noch bis vor kurzem) das Fernabsatzgesetz auf 7 Tage beschränkt? Gibt es bei uns nicht eine Abgabe auf Festplatte und in DE nicht?

Also sind schon mal 4 Bsp die ich als Laie locker aufzählen kann, achja da kommt mir das 5. das Telemediagesetz zur Ausweisungspflicht (Impressum) von "gewerblich" genutzten HP's ist bei uns auch anders als in DE.

...hat eh nur 6 jahre gedauert.

Die größten Geldvernichter

Steuerberater und Juristen.

Soweit ich weiß kann man saveTV in Östereich

nicht nutzen, da man eine deutsche Bankverbindung benötig. Ist das nachwievor so, oder hat sich da was geändert?

SIE sind der Zeitreisende und sollten uns sagen, wann sich das geändert haben wird.

Diese Informationen gingen beim großen Knall Ende 2012 verloren^^

ich verstehe zwar,

das man sich durch werbung finanziert, doch wenn es solche ausmaße hat wie derzeit...bravo, endlich ein schritt gegen diese zudröhnerei..

ja stimmt

da verlangt der ORF über 20 €/Monat und sendet trotzdem noch gleichviel werbung wie pro7

Super. Endlich Rechtssicherheit für alle solche Angebote.

.
Davon wird wohl auch onlinetvrecorder.com profitieren. Empfehlenswert, wenn man nur hin und wieder etwas aufnehmen will (da gratis).

RTL sollte lieber froh sein dass

saveTV & Co. deren Werbesendungen gratis verteilen.

Diese Gierhälse würden ja auch gerne von TV-Browser, einer elektronischen TV-PROGRAMMZEITSCHRIFT kassieren, weil TV-Browser deren Fernsehprogramm zur Verfügung stellt.

tz, das ist zwar reichlich kleinkariert, aber vermutlich haben die darin sogar recht: oder habe ich etwa nicht auch das urheberrecht auf meinen terminkalender? ;)

Ihr Terminkalender auf dem all Ihre Kunden deren nächsten Termine ablesen...

...oder anders formuliert:

TVBrowser:
"Hey RTL, Pro7 & Co, was haltet Ihr davon, wenn wir Gratis-Werbung für Eure Sendungen machen?"

RTL, Pro7 & Co:
"Kommt nicht in Frage! IHR sollt gefälligst dafür zahlen, dass Ihr FÜR UNS Werbung machen dürft!"

Aber stimmt: streng genommen sind sie im Recht, und wer braucht schon Gratis-Werbung. ^^

Und dafür hat das Gericht 6 Jahre gebraucht?

Also manchmal denke ich mir schon, was da für Vollpfosten drin sitzen.
Aber Hausverstand und Jura ist sowieso schon längst nicht mehr gegeben.

Seit der Hausverstand...

...beim Billa arbeitet, ist ihm sowieso nicht mehr zu trauen!

der "hausverstand" trägt seinen namen, weil er für ebendiese dimensionen zu gebrauchen ist. zum verständnis komplexerer zusammenhänge ist er ungeeignet. ich kann aber verstehen, dass sie das frustriert.

Ich glaube eher, dass hausverstand im Gericht nicht ausreicht.

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