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Save.TV verstoße nicht gegen Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat eine Klage des Medienkonzerns RTL gegen den Online-Videorekorder Save.TV abgewiesen. Das Gericht kam nach einem sechs Jahre andauerndem Rechtsstreit zu dem Schluss, "dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt", heißt es in einer Aussendung.
Ein "normaler" Videorekorder
Ein unabhängiger Sachverständiger habe nachgewiesen, dass bei der Nutzung des Online-Videorekorders durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Damit werde nach Ansicht des Gerichts entsprechend der Vorgaben des BGH das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.
Keine Revision
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Mit seiner Entscheidung schaffe das OLG laut den Betreibern von Save.TV "weitgehende Rechtssicherheit für vergleichbare Internetangebote und deren Kunden". Save.TV biete seinen Kunden eine Plattform für individuelle Aufzeichnungen des Fernsehprogramms. Darüber hinaus sei werbefreies, auch paralleles Aufzeichnen von gegenwärtig über 43 deutschsprachigen TV-Sendern möglich. (zw)
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ähnlicher Streit in Ö: http://tinyurl.com/urheber12
Woher beziehen Sie diese Information? Aus einem Medium, gedruckt in Deutschland, mit Österreich-Teil, gestaltet von Desinformatikern, die Österreich heute noch in "7 Gaue" einteilen? Oder von APArten PratikantInnen? Oder einer "Amtsgericht"-Soap?
Wir haben in Österreich eine Republik mit einer Verfassung, keiner West-Alliierten-Hausordnung, sind souveränes Land und nicht im Krieg, was von den NATO-Staaten nicht behauptet werden kann ("War on Terror", "Beistandspflicht"). Das ist Ihnen unbekannt? Wass entnehmen Sie so aus den Medien? Und: Wo leben Sie?
FPÖ-Wähler oder einfach nur naturdepp.at?
Es ist nun mal so, dass sich die Rechtssprechung in der IT seit Jahrzehnten an deutschen Urteilen orientiert, da dort Dinge meist früher ausjudiziert waren, als im verschlafenen Ösiland. Zudem die rechtliche Situation bis auf Kleinigkeiten praktisch ident war.
Einzig im Bereich Urheberrecht gab es in D zunehmend eine lobbygetriebene Verschärfung.
Das viel größere Problem sind diametral verschiedene Urteile debiler Richter, je nach Gerichtsstandort, wie es lange Zeit im Bereich des Abmahnwahnsinns üblich war.
dass Sie einen VHS-Kurs besuchen, der Wissen von Staatsorganisation vermittelt. Jedenfalls "im verschlafenen Ösiland" lebe ich und weiss nicht, woran diese Verschlafenheit" festzumachen sei. Es ist ja kein Zufall, dass einer Richterin die Annahme des "Golden Handshake" nahegelegt wurde (die soll FPÖ-Wählerin sein), da sie hier in Östereich nach Deutscher Manie(r) vorgegangen ist. Vieles ist Gottseidank hier deshalb nicht ausjudiziert, da das, was Deutsche Gerichte so behelligt, hier gar nicht existiert. Nochmals meine Frage: Wo leben Sie?
Also bei uns gibt es keinen Abmahnwahnsinn, bei uns gibt es kein Verbotn gegen das Downloaden von urheberrechtlichen Geschützten Inhalten. Ist bei uns (bzw. glaub ich war es zumindest noch bis vor kurzem) das Fernabsatzgesetz auf 7 Tage beschränkt? Gibt es bei uns nicht eine Abgabe auf Festplatte und in DE nicht?
Also sind schon mal 4 Bsp die ich als Laie locker aufzählen kann, achja da kommt mir das 5. das Telemediagesetz zur Ausweisungspflicht (Impressum) von "gewerblich" genutzten HP's ist bei uns auch anders als in DE.
...oder anders formuliert:
TVBrowser:
"Hey RTL, Pro7 & Co, was haltet Ihr davon, wenn wir Gratis-Werbung für Eure Sendungen machen?"
RTL, Pro7 & Co:
"Kommt nicht in Frage! IHR sollt gefälligst dafür zahlen, dass Ihr FÜR UNS Werbung machen dürft!"
Aber stimmt: streng genommen sind sie im Recht, und wer braucht schon Gratis-Werbung. ^^
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