Antrag abgelehnt

Beschuldigter Staatsanwalt blitzte im Fall Kampusch mit Befangenheitsantrag ab

13. Juli 2011, 13:57

Wiener Oberstaatsanwalt lehnte Innsbrucker Richter ab, kam damit aber nicht durch

Innsbruck  - Der ins Schussfeld geratene Ermittlungsrichter im Verfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch, Georg Putz, wird vom Innsbrucker Landesgericht als nicht befangen angesehen. Das sagte Hansjörg Mayr, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, der APA am Mittwoch. Damit wurde einem Ablehnungsantrag des im Verfahren beschuldigten Leiters der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl gegen den Ermittlungsrichter nicht stattgegeben.

"Arbeit geht weiter"

"Die Arbeit geht damit ganz normal weiter", meinte Mayr. Die Entscheidung über den Ablehnungsantrag sei vom Präsidenten des Landesgerichtes gefällt worden. Der Grund für den Antrag sollen laut einem Bericht des "Kurier" (Mittwochausgabe) Aussagen des Richters gegenüber der APA vor einigen Tagen sein. Putz erklärte damals, Pleischl habe sich bei seiner Einvernahme für ihn "überraschend" der Aussage entschlagen und lediglich schriftlich eine "sehr oberflächliche Stellungnahme" eingereicht.

Putz hatte in dem APA-Gespräch zudem erklärt, Pleischl und sein mitbeschuldigter Staatsanwaltschafts-Kollege Thomas Mühlbacher, der sich ebenfalls der Aussage entschlagen hatte, hätten zu dem Einvernahme-Termin ursprünglich "überhaupt nicht kommen" wollen. "Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen", erklärte der Richter.

Dichtes Programm

Putz kündigte zudem an, bis Ende Juli die Ergebnisse der Beweisaufnahmen der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermitteln zu wollen. Am Montag sollen mit dem ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, und dem Präsidenten der Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch, weitere Verdächtige vernommen worden sein. Für Donnerstag ist laut Putz die Einvernahme des letzten noch zu befragenden Beschuldigten, des seinerzeit ermittelnden Staatsanwalts in der Causa Kampusch, Hans-Peter Kronawetter, vorgesehen.

Bisher wurden in dieser Sache fünf Zeugen befragt, darunter der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte gegenüber der APA lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei "in guten Händen".

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will nach der Übermittlung der Ergebnisse prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, sagte Putz. In ersterem Fall entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht auch an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage bzw. Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 34
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leopoldinga
00
30.7.2011, 13:23
Es ist peinlich...

...was Bandion-Ortner (VP) aus Feigheit begonnen hat und von Trixi Karl (VP) aus Unfähigkeit weitergeführt wird.

Und die Tiroler Justiz wird sich noch wundern, mit ihrem Sprichwort "Bischt a Tiroler, bischt an Mensch..." hätten sie bei einem Justizverfahren nicht arbeiten dürfen. Das rächt sich: Aufhebung, Rüffel, Peinlichkeit. Aber wenn's ihnen schmeckt. Warum auch nicht, haben ja auch den Platter.

supersheriff
00
26.7.2011, 09:16
Pleischl, der hat doch auch den Golovatov laufen lassen!

leopoldinga
00
28.7.2011, 14:25
So ein Blödsinn. Die Justiz-Trixi...

hat sich mit dem rissischen Botschafter einen Karl gemacht... Klassischer Trixi, typisch VP.

Vera Rschung
 
00
23.7.2011, 12:47
Befangenheitsantrag

Gutes Zeichen! Offenbar geht da einer in Innsbruck ernsthaft zur Sache. Ganz was Neues, in der Causa Kampusch.

Hoch lebe die unabhängige Gerichtsbarkeit!

leopoldinga
02
28.7.2011, 14:27
ein geistiges Tiroler Nackerpatzl...

kaum 35 Jahre alt, kaum Erfahrung, aber groß dran... wenn solche Aktionen und Richter die Regel wären, dann gute Nacht Österreich. Die Justiz beißt sich selbst, aber wen beißen die Hunde...

johannes mayer1
01
23.7.2011, 09:02
Super die Tiroler, ich liebe sie!

Ich kann mir schon denken, dass die Tiroler Justiz diese Wiener Fieslinge mit grösster Schadenfreude vorgeladen haben.

suboptimal
 
04
23.7.2011, 22:50
*lach* …. das ist definitiv falsch, der tut nur verzweifelt Schaum schlagen

Der Innsbrucker Richter weiß noch nicht so recht, wie er da wieder heraus kommt und vor wem er sich mehr fürchten soll:

* vor dem gelernten Polizisten und jetzigen Landeshauptmann PLATTER, der die trollige Polizeifehler-Behübschungskommission erfunden hat, um SEINE vertrottelten Polizeiversager zu beschützen.
Der Fall Kampusch ist deshalb bekanntlich 2010 von der POLIZEI noch einmal offiziell mit Priklopil als EINZELTÄTER geklärt worden.

* oder vor dem Kasperlkommissionsmitglied RZESZUT, der auch diesen Innsbrucker Richter wie alle anderen sofort zum Komplizen des großen Sado-Maso-Kinderschänderringes machen wird, wenn er dem wichtigen Schwätzer Rzeszut widerspricht und nicht an SEINE neuen alten MITTÄTER glaubt.

Pest oder Cholera
:-)

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11
14.7.2011, 15:07
Sonderrechte für Beamte und Staatsanwälte?

Eine Videoaufzeichnung einer Einvernahme ist in vielen Ländern zum Schutz von Ermittlungsbeamten und auch der Beschuldigten Vorschrift. Fehlt auf dem Band (Zeit ist eingeblendet) nur eine Sekunde, dann ist das ganze Band ungültig und damit auch die Aussage.

Pleischl sagt, er befürchte dass das Band geschnitten in die Medien kommen könnte und hat deshalb einer Einvernahme nicht zugestimmt. Mit einer Aufzeichnung mit Diktiergerät wäre er allerdings einverstanden gewesen.

Das bezeichnet man als Schutzbehauptung, weil auch eine Aufzeichnung mit Diktiergerät "geschnitten" in die Medien kommen könnte. Hier würde dem Geschädigten eine Klage zustehen und würde das Medienunternehmen verurteilt.

http://www.INHR.net
Wir decken auf, wo andere nur we

suboptimal
 
84
14.7.2011, 17:55
Glauben Sie, der Pleischl will bis ans Ende seiner Tage

Prozesse führen, weil ihn zwei wirre alte Männchen stalken, die es SELBER mit vertraulichen Polizeiprotokollen gar NICHT so genau nehmen?

Keiner will das, und keiner muss das. Schade um jede Sekunde, die man an die zwei pensionierten Höchstrichter und ihre fantastischen Spekulationen verschwendet.

Die Beweislast liegt in Ösiland nicht bei dem, der angeschüttet wird, sondern bei dem, der schüttet.
Beweise auf den Tisch, oder KLAPPE - und zwar für immer.
.

johannes mayer1
00
24.7.2011, 08:34
wenn der Herr Pleischl seine Ruhe haben will, dann kann

er ja die beiden Ex- Höchstrichter verklagen! Warum hat er das bis dato nicht gemacht?

suboptimal
 
14
24.7.2011, 13:37
warum soll man zwei bedeutungslosen Dauerfurzern

einen Platz in seinem Leben einräumen?
WER bitte nimmt die zwei Schwurbelmännchen noch ernst?

Dietrich v. Fürstenberg
84
14.7.2011, 09:35

Statt die Staatsanwälte zu gängeln sollte man lieber einmal Frau K. ordentlich befragen - dort gäbe es genug zu holen...

Vera Rschung
 
00
23.7.2011, 12:48

Sie sagen es!!!

Marlon62
31
15.7.2011, 08:07
Wenn Frau Kampusch nichts sagen will,

können Sie gar nichts machen. Oder schweben Ihnen etwa so wirkungsvolle Einrichtungen wie Daumenschrauben, Streckbank vor, Sie vertrottelter, seniler Ewiggestriger?

linx
23
14.7.2011, 10:21
leg dich ...

... zum znirchtigen otto in die kapuzinergruft!

derhundvonsinope
516
13.7.2011, 22:29
Vertuschung seit August 2006 !

Nicht eingelesene UserInnen mögen sich, bitte, nicht täuschen lassen. Seit dem Wiederauftauchen von Frau Kampusch gibt es gegen erdrückende Indizienbeweise das Bestreben der ermittelnden Behörden eine Einzeltätertheorie aufrecht zu erhalten. Das hat dazu geführt, dass in einem letzten Hilfeschrei einer der höchsten Richter der Republik dem Parlament eine Sachverhaltsdarstellung unterbreitet hat. Daraufhin kam es - sozusagen als letzte Chance -zu den Ermittlungen der STA Innsbruck. und nun wollen die beschuldigten Staatsanwälte nicht einmal aussagen !
Jeder kann sich den Sumpf ausmalen, der da dahintersteckt.

Dyl. Dog
 
40
14.7.2011, 15:29
und noch einmal

Ist das denn sooo schwer zu verstehen? Selbst, wenn es "weitere Mittäter" gab, kann man keine zielführenden Ermittlungen starten, so lange Frau K. keine diesbezügliche Aussage tätigt!!! Was hilft einem die Aussage einer 12-Jährigen, sie habe zwei Personen gesehen, wenn sie diese Personen nicht ausreichend beschreiben kann und, wenn Frau K. weiterhin behauptet, es habe nur einen Täter gegeben. Wie würden Sie denn ermitteln? Wollen Sie alle männlichen Mitbürger im Alter von (damals) 30 Jahren, 175cm groß, schwarzes kurzes Haar, südlicher Typ, ausforschen und befragen?????? Also noch einmal: So lange Frau K. nicht angibt, es habe mehrere Täter gegeben und diese auch beschreibt und/oder nennt, gibt es keine zielführenden Erhebungen.

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12
14.7.2011, 17:09
Auftrag der Kommission ...

... war festzustellen, ob wirklich alles unternommen wurde, um NK wieder zu finden und die Täter dingfest zu machen.

Wenn es hier unzulässige Weisungen von Pleischl, Mühlbacher usw an die Ermittler der Kommission gegeben hat, einzelnen Spuren nicht nachzugehen, dann ist das zweifelsfrei Amtsmissbrauch.

Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen (Strafrahmen bis 10 Jahre) und muss untersucht werden. Wo kommen wir hin, wenn Ermittlungen durch Staatsanwälte behindert werden können. Dann sind wir mit dem Rechtsstaat und auch der Demokratie am Ende. Das will niemand.

Hier geht es nicht mehr um Kampusch, sondern um die Frage nach kriminellem Verhalten der Staatsanwälte und dazu kann NK keine Auskunft geben.
Insbesondere gibt es zwischenzeitlich auch den

Dyl. Dog
 
44
14.7.2011, 20:11

Ihre Unwissenheit spiegelt sich in Ihrem schwachsinnigen posting eindrucksvoll wieder.

"Wenn es hier unzulässige Weisungen von Pleischl, Mühlbacher usw an die Ermittler der Kommission gegeben hat"

Es gab keine "Ermittler der Kommission"! "Ermitteln" kann nur die Polizei und die Staatsanwaltschaft. "Die Kommission" kann nur "evaluieren". Und Staatsanwälte können der Kommission schon gar keine Weisungen erteilen.

"Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen (Strafrahmen bis 10 Jahre)"

Blödsinn, der Strafrahmen beträgt in diesem Fall sechs Monate bis fünf Jahre.

Aber was soll´s, solche Leute wie Sie sind sowieso nicht daran interessiert, wenigstens das Richtige zu schreiben.

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00
15.7.2011, 01:08
@Allwissender

Es gab keine "Ermittler der Kommission"!

Sorry, dann war Oberst Franz Kröll wohl kein Ermittler, sondern der Evaluierer, oder gar der Weihnachtsmann ?

suboptimal
 
14
15.7.2011, 17:37
Oberst Kröll war dienstlich dem Bundeskriminalamt unterstellt

und nicht der übergeschnappten Polizeifehler-Behübschungskommission, bei der sich Adamovich in Medien wie BILD und Madonna-EXKLUSIV gerne als selbsternannter "Chefermittler" titulieren ließ. War er aber nicht, Kasperl.

Die Kommission hatte nämlich keinerlei Behördenbefugnis, sie ist in unserem Rechtssystem nicht begründet - ein Fantasieprodukt ....

Die Kommission durfte daher nur "Empfehlungen" an die Staatsanwaltschaft aussprechen, aber der wichtige Adamovich hat versucht, aus empfehlen ein befehlen zu machen.

Das ist der ganze Knaaatsch, der jetzt abläuft.

suboptimal
 
104
14.7.2011, 00:51
Die beschuldigten Staatsanwälte brauchen gar nicht auszusagen !

Die BEWEISLAST liegt nämlich bei den zwei wichtigen Schwurbelmännchen Adamovic und Rzeszut.

Und bis jetzt haben die noch NIE etwas von dem beweisen können, was sie so lautstark in den Medien daher geschwurbelt haben.

*lach*

suboptimal
 
135
13.7.2011, 17:39
ha ha .... LÜGEN haben kurze Beine und einen ZEUGEN gibt es auch noch. Das ist ja ganz großes Kino in der Innsbrucker Justiz.

"Presse"-Recherchen ergeben ein anderes Bild: Mühlbacher hätte in Innsbruck sehr wohl aussagen wollen. Er war gut vorbereitet, in Begleitung einer Vertrauensperson (es handelte sich um einen pensionierten hochrangigen Staatsanwalt) und hatte zur Sicherheit Unterlagen zum Nachschauen dabei.
http://diepresse.com/home/pano... a/index.do

Adamovic und Rzeszut haben uns jahrelang vorgemacht, dass alles, was sie an Protokollen in die Finger kriegen, schnellstmöglich in den Medien "aufgedeckt" wird.
Das Misstrauen ist berechtigt, dass das rechtswidrige Herumtratschen von _ausgewählten_ Ermittlungsergebnissen hier im "Fall Rzeszut" so weitergeht.

Wolfgang Lederbauer1
06
13.7.2011, 15:14
Damit wurde einem Ablehnungsantrag des im Verfahren beschuldigten Leiters der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl gegen den Ermittlungsrichter nicht stattgegeben.

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauchs?

Was sieht denn in einem solchen Fall das "Staatsanwaltschaftsgesetz" vor?

Was sieht denn in einem solchen Fall das "Beamtendienstrechtsgesetz" vor?

Gibt es da nicht Bestimmungen, wonach eine vorläufige Suspendierung auszusprechen ist?

Im Fall einer endgültigen Suspendierung wäre eine Pensionierung offensichtlich nicht möglich.

Wer kennt sich in dieser Materie näher aus?

http://so-for-humanity.com2000.at

rentacar
00
13.7.2011, 23:29

da scheinen sie recht zu haben..

§ 112. (1) BDG
Wird über den Beamten die Untersuchungshaft verhängt oder würden durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet, so hat die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung zu verfügen.

§ 14 (7) Eine Versetzung in den Ruhestand nach den Abs. 1 bis 6 ist während einer (vorläufigen) 1.
Suspendierung gemäß § 112 ...nicht zulässig.

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