AGB_2011

22. Februar 2012, 16:09

zur Nutzung von Werbeflächen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Werbeflächen auf der Websiten: derStandard.at, dieStandard.at und daStandard.at

1. Gegenstand der AGB

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Werbeflächen auf der Website derStandard.at, dieStandard.at und daStandard.at.

Maßgeblich für den Auftrag ist die jeweils gültige Preisliste. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn die derStandard.at GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

Als „Website“ im Sinne dieses Vertrages werden die Website mit der URL derStandard.at, dieStandard.at und daStandard.at bezeichnet.

2. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen

Eine „Werbefläche“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist eine grafische oder schriftliche Darstellung auf der Website. Die Werbefläche kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen: Text, Bild („Button“, „Banner“) und/oder einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb der Website herstellt.

Bei Fixplatzierungen wird eine Platzierung der Werbesujets im sofort sichtbaren Bereich ab einer Auflösung von 1280x1024 Pixel garantiert.

Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Auftrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im Internet.

Als "Schaltung" wird die Veröffentlichung einer Werbefläche auf der Website im Internet bezeichnet.

Die Veröffentlichung von Werbeflächen erfolgt ausschließlich entsprechend den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Formaten, den dort angegebenen Preisen sowie den dort beschriebenen Vorgaben. Eine Schaltung ist nur im Rahmen der technischen Standards möglich.

Ein bestimmter Erfolg der Schaltung wird nicht garantiert.

3. Datenanlieferung

Die Anlieferung der Kampagnen Sujets muss mindestens 5 Werktage vor dem Start der Kampagne gemäß den technischen Richtlinien erfolgen. Erfolgt die Lieferung der Sujets nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, kann ein fristgerechter Start der Kampagne nicht garantiert werden. Ein möglicher Schaden aufgrund einer verkürzten Kampagnendauer wird seitens derStandard.at GmbH nicht vergütet.

Erfolgt die Anlieferung der Sujets nicht gemäß den festgelegten technischen Richtlinien, so ist derStandard.at GmbH auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber durch Mitarbeiter der derStandard.at GmbH  vorzunehmen und nach Aufwand zu verrechnen.

Der Auftraggeber erteilt derStandard.at GmbH das Recht, die Sujets des Auftraggebers auf ihre technische Funktionsweise sowie eventuelle Viren oder Schadcode zu überprüfen. derStandard.at GmbH darf hierfür die angelieferten Sujets dekompilieren.

Wird anstelle des Werbesujets ein TAG angeliefert, so verpflichtet sich der Auftraggeber der derStandard.at GmbH einen Zugang zu seinem Reporting zur Verfügung zu stellen, damit diese die Klicks auf die Einschaltung nachvollziehen kann. Für die Abrechnung der Schaltung ist einzig und alleine das Reporting der derStandard.at GmbH maßgebend.

Die Anlieferung der Sujets hat an sales@derStandard.at und an buchungen@derStandard.at zu erfolgen.

Nach Schaltungsbeginn erhält der Auftraggeber von den jeweiligen Ansprechpartnern der derStandard.at GmbH ein Benutzerkennwort für den Zugriff auf die Online Reports, die tagesaktuelle Auswertungen der Adimpressions, Adklicks bzw. Klickrate.

Der Auftraggeber verpflichtet sich an derStandard.at GmbH sämtliche Daten richtig und vollständig zu übermitteln, die zur Identifizierung im Sinne des § 6 Abs. 1 ECG notwendig sind.

4. Mindestbuchungsmenge

Die Mindestbuchungsmenge für Schaltungen auf den Seiten der derStandard.at GmbH beträgt € 1.500,-.

Es gilt jener Preis für die Schaltung als vereinbart, welcher für das entsprechende Format in der jeweils bei Auftragsbestätigung gültigen Preisliste bestimmt ist. Eine Änderung der Preisliste ist vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes, spätestens jedoch am Ende jedes Monates. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungslegung fällig.

Als Basis für die Abrechnung gelten ausnahmslos die Werte des primären Adservers (=des von derStandard.at GmbH benutzten Adservers). derStandard.at GmbH setzt für seine Schaltungen zwei Verschiedene Adserver ein: Den Real24 Adserver und Clicksee AdNow.

Die Rechnung wird an jene Firma und Adresse ausgestellt, die in der Auftragsbestätigung angeführt und bestätigt wurde. Muss die Rechnung aufgrund eines Kundenwunsches neu ausgestellt werden, verrechnet die derStandard.at GmbH zusätzlich € 50,-.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen von 12 % sowie die Mahnkosten berechnet. Weiters sind bei Zahlungsverzug alle noch laufenden Rechnungen sofort fällig und einklagbar. derStandard.at GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Bezahlung unterbrechen und für die ausstehenden Werbeschaltungen Vorauszahlung verlangen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen  oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, ist die derStandard.at GmbH berechtigt, die gesamten Forderungen sofort in Rechnung und zur Zahlung fällig zu stellen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Auftraggebers kann derStandard.at GmbH die erstmalige oder weitere Schaltung von Werbeflächen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und vom Ausgleich allfälliger offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen.

derStandard.at GmbH hat das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, den Inhalt der Werbung zu prüfen. derStandard.at GmbH ist berechtigt, Werbung und Werbeinhalte, die rechtswidrigen Inhalt aufweisen oder Links enthalten, die auf Inhalte verweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder rechtswidrigen Inhalt weiterleiten, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der derStandard.at GmbH.

Der Auftraggeber anerkennt, dass es sich in einem solchen Fall nicht um eine rechtswidrige oder vertragswidrige Leistungsverweigerung seitens der derStandard.at GmbH handelt.

Werbeschaltungen die über Onlineauktionen ersteigert werden dürfen ausschließlich von der Person oder Firma des Auktionsgewinners konsumiert werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

7. Ablehnungsrecht

derStandard.at GmbH hat das Recht, Werbung und Werbeinhalte, ohne Nennung von Gründen abzulehnen, und diese Schaltungen unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der derStandard.at GmbH.

Bei verspäteter oder nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung des Werbematerials, kann derStandard.at GmbH nicht für eine vereinbarungskonforme Schaltung garantieren.

8. Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers

Die Verantwortung für den Inhalt der Schaltung trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Schaltung Rechte Dritter nicht verletzt werden; im Falle von Ansprüchen Dritter aufgrund vorstehender Regelungen wird derStandard.at GmbH schad- und klaglos gehalten.

Der Auftraggeber erklärt mit der Übermittlung der Sujets oder Tags an derStandard.at GmbH, dass diese frei von Viren oder sonstiger schadhafter Software sind. Sollte durch schadhaften Code im Sujet oder auf den Servern des Auftraggebers bei derStandard.at GmbH oder Dritten (den UserInnen) ein Schaden entstehen – so wird derStandard.at GmbH schad- und klaglos gehalten. Dies gilt insbesondere auch für einen etwaigen Imageschaden der derStandard.at GmbH.

Überdies haftet der Auftraggeber der derStandard.at GmbH für jegliche Schäden und Kosten, die derStandard.at GmbH aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbung entstehen könnten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die derStandard.at GmbH schad- und klaglos zu halten.

Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Aufraggeber, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Material erworben hat.

Mit der Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber der derStandard.at GmbH auch das Recht die Onlinewerbung über den Zeitraum der Kampagne in einer eigens dafür geschaffenen Galerie zu präsentieren.

9. Haftung der derStandard.at GmbH

derStandard.at GmbH leistet Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung der Werbefläche. Im Falle der ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Werbefläche hat der Auftraggeber in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, Anspruch auf eine Ersatzanzeige. Sofern die Schaltung einer Ersatzanzeige unmöglich ist, hat er Anspruch auf Zahlungsminderung.

Jegliche Haftung wird ausgeschlossen wenn die mangelhafte Darstellung des Online-Werbemittels auf der Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Vorlage beruht.

Eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung ist auf das für die betreffende Schaltung zu zahlende Entgelt beschränkt. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses oder von Vertrauensschaden ist ausgeschlossen.

Für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt oder des gänzlichen oder teilweisen Ausfalls der Schaltung aufgrund von nicht im Bereich der derStandard.at GmbH liegenden technischen Mängeln wird jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb des Bereiches der derStandard.at GmbH, durch Rechnerausfall bei Internet – Betreibern, oder Online – Diensten, durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxyservern oder durch einen Ausfall des Adservers hervorgerufen wurde. derStandard.at GmbH wird in diesem Fall die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachholen.

10. Allgemeine Bestimmungen

Stornierung: Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis 14 Werktage vor Schaltung möglich. Bei einer späteren Stornierung ist das Entgelt für 50% des Kampagnenbudgets fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen, in diesem Fall fallen Stornokosten in der Höhe von 50% des noch nicht geschalteten Anteils an, sowie die vollen Kosten für die bereits geschalteten Pageimpressions.

Umbuchung: Je Schaltung und Monat ist maximal eine Umbuchung der Kampagne möglich. Für alle weiteren Umbuchungen fallen Manipulationskosten in der Höhe von € 100  an.

Anzahl der Sujets: Je Schaltung in eine Kampagne können bis zu maximal drei unterschiedliche Sujets angeliefert werden die in Rotation geschalten werden. Für die Einbuchung von zusätzlichen Sujets fallen Manipulationkosten in der Höhe von € 50  je Sujet an.

Anzahl der Artikel/weitere Artikel: Je Ankünderelement ist 1 Artikel im Mediapreis inkludiert. Zusätzliche Artikel sind zu einem Preis von € 700 erhältlich, gilt es einen Artikel nur ins CMS zu pflegen, da dieser schon fix und fertig angeliefert wurde, so reduziert sich der Betrag auf € 100.

Reporting an Focus: Der Auftraggeber stimmt mit der Beauftragung zu, dass derStandard.at GmbH den Bruttomediawert des Auftrags lt. Listenpreis an die Media FOCUS Research Ges.m.b.H. berichtet.

Änderungen der AGB und Preisänderungen: Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenso wie Änderungen der Preisliste dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.

Salvatorische Klausel: Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen.

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den nach diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Geschäftsverhältnissen wird das HG Wien vereinbart.

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