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Richterin Sonja Arleth schreibt gerade am Urteil, ...

... und danach wird Staatsanwalt Wolfgang Handler am Zug sein.
Es war ein Knalleffekt, als am Vormittag des 2. Mai nach 13 Monaten Strafprozess alle 13 Angeklagten im TierschützerInnen-Prozess umfassend freigesprochen wurden. Seither ist es still geworden um die TierrechtlerInnen - doch bei den Betroffenen selbst ist noch längst keine Ruhe eingekehrt. Das Warten auf ein schriftliches Urteil könne noch einige Zeit dauern, sagen BeobachterInnen. Und danach ist vieles möglich: Staatsanwalt Wolfgang Handler hat eine Berufung bereits angemeldet. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, könne noch ein halbes Jahr vergehen, heißt es.
"Tausend Seiten"
Wie lange Einzelrichterin Sonja Arleth für die Niederschrift des Urteils brauchen wird, obliegt allein ihr. „Arleth ist bekannt dafür, dass sie für Urteile lang braucht", weiß ein Insider. Umso länger werde es in diesem Fall dauern: „Das ist ein Riesen-Akt", sagt Stefan Traxler, der als Verteidiger vier der (nicht rechtskräftig) freigesprochenen TierrechtlerInnen vertritt. „Das Urteil wird sicher an die tausend Seiten umfassen."
"Urteil erst 2012"
Anwältin Alexia Stuefer schließt Verzögerungen selbst bis ins Jahr 2012 nicht aus. „Das ist durchaus möglich", glaubt auch Traxler. Dagegen sprechen würde laut Stuefer, dass sich Arleth schon vor der mündlichen Urteilsverkündung Argumentationsstränge zurechtgelegt hat, auf die sie nun zurückgreifen könne. Für eine baldige Urteilsfindung spricht auch, dass Arleth immer wieder betonte, den Akt möglichst rasch abschließen zu wollen.
Schwerer wiegen jedoch die Gegenargumente. Arleth, so heißt es, werde sich jeden Buchstaben des Urteils ganz genau überlegen müssen. Einerseits deswegen, weil ihre Prozessführung einige Kritik auf sich gezogen hatte. Vor allem aber aufgrund der politischen Brisanz des Urteils - Justiziminsterin Beatrix Karl hatte angekündigt, die Urteilsschrift als Basis einer möglichen Neufassung des Paragrafen 278a StGB heranzuziehen. Man werde das Urteil lesen und „genau evaluieren", hieß es - und dann möglicherweise über eine Gesetzesänderung diskutieren.
Nachdenkpause
Wann auch immer das Urteil vorliegt: Ab diesem Zeitpunkt hat der Staatsanwalt vier Wochen lang Zeit, um ein Rechtsmittel zu ergreifen. In größeren Causen kann diese Frist jedoch auf Antrag verlängert werden - und das ist angesichts des Umfangs und der ministeriellen Evaluierungsbestrebungen durchaus erwartbar. Schließlich wird es wohl nicht nur der Staatsanwalt sein, der das Urteil studieren wird. Auch BeamtInnen des Justizministeriums werden bei der Entscheidung über eine Berufung ein Wörtchen mitzureden haben. Sollte Arleths Urteilsschrift also erst im Oktober vorliegen, ist mit einem rechtskräftigen Urteil noch im laufenden Jahr nicht zu rechnen.
278a ist abgeschlossen
Zwar glaubt niemand, dass der Staatsanwalt den Freispruch nach Paragraf 278a StGB bekämpfen, also weiterhin am Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Organisation festhalten wird. In einzelnen Delikten sei ein Rechtsmittel jedoch sogar wahrscheinlich, meinen BeobachterInnen. Beispiele sind Anklagen wegen Sachbeschädigung, möglicherweise auch wegen Sachentziehung (infolge einer Schweine-Freilassung).
Anwältin Stuefer hofft auf ein baldiges Urteil. „Es wäre wirklich wichtig, dass es sich bis zum Herbst ausgeht", sagt Stuefer. „Solange die Angeklagten nicht Gewissheit haben, können sie nicht ruhig sein. Das ist nervenaufreibend." (Maria Sterkl, derStandard.at, 13.7.2011)
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Korruptionisten hingegen laufen noch immer unbehelligt frei herum !
GRASSER, MEISCHBERGER, MENSDORFF POUILLY
und viele andere.
Wo bleiben die konsequenzen für das unikum eines steuerhinterziehenden (!!!) finanzministers ?
Sie hat ein mit einem starken Wirbelsturm vergleichbaren Mundwerk, mit der Feder tut sie sich doch etwas schwerer!
Trotzdem, die gute Dame ist um fünf vor zwölf (= Mai 2011) schließlich zur Vernunft gekommen. Dies muß ihr angerechnet werden, obwohl sie die richterliche Erhellung schon im November 2010 wie ein Blitz hätte treffen müssen.
"Beweisaufnahmen = Einvernahmen" stattgefunden, die keinen einzigen Punkt in den Strafanträgen erhärtet hatten können.
Die Richterin hat durch ihre Affinität zu StA und Polizei wirksam dazu beigetragen, dass der Prozess zur Strafe wurde.
Übrigens: "vergleichbareS Mundwerk" im Vorposting.
also wenn sie nach gängigem recht freigesprochen werden, ändert man es halt so ab, dass sie doch noch lebenslang bekommen für, zb "freigesprochen werden".
die karl hat wohl einen anflug von größenwahnsinn oder was?
und während "der prozess" in der warteschleife hängt,
hat bettina bogner, leitende beamte der "SOKO bekleidung" einen blogger angezeigt, weil er das verbrechen begangen hat, einen der anwälte zu interviewen:
http://derstandard.at/131051107... usst-haben
aus NÖ wäre sicher angebracht. Man erinnere sich, auf welch wundersame Weise der Gerichtsstand ins "Glatzenland" kam. Auch wenn man nicht alle Ansicht dieser "Raudaugruppe" teilt, sollte man diesen engagierten Menschen doch zu Gute halten, dass sie durchaus schon Gutes bewirkt haben, indem sie gewisse unhaltbare Zustände aufdeckten.
Sie einfach solange ins Gefängnis (Untersuchungshaft) zu stecken, zeigt doch welche Macht IV, Raiffeisen & Co bereits haben. Natürlich haben sie direkt nichts damit zu tun, um ja keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Nichts liegt mir ferner, als die Leistungsträger, die neben Klerus und Habsburg, die einzig Wichtigen im Lande sind, anzuschwärtzen. Gott zum Gruß!
...ich finde es bedenklich das ein Unternehmer wie Kleider****r es schafft hier in diesem Land die Existenz von Menschen mit Hilfe von politischer Einflussnahme zu zerstören...natürlich gilt die Unschuldsvermutung.
Ich finde das alles unverhältnismäßig was hier passiert und passiert ist.
MfG
Missmut
existiert nicht! Was sie meinen, sind Sachbeschädiger, Nötiger, Besitzstörer, denen man (leider) nichts persönlich nachweisen konnte.
Der größte "Geniestreich" dieser Leute war die Befreiung von Zuchtnerzen, die jetzt drauf und dran sind, die heimischen Marderarten zu verdrängen!
Ich hätt sie gern im Häfen gesehen, und wenn sie jetzt stier sind: Gut so! Auch die Finanzierung ihrer künftigen "Aktivitäten" kostet Geld!
Ich hätte gerne jene im gefängnis gesehen, die tiere unter nicht artgerechten bedingungen halten !
Und wenn sie selbst "stier" sind, würde ich sagen: Gut so !
Der größte "Geniestreich", den Sie uns unterschlagen, war das Durchsetzen eines Verbots für Legebatterien in Österreich.
Jede der von Ihnen aufgezählten Taten wurde im Laufe des Verfahrens nicht nur nicht ausreichend bewiesen, sondern ausreichend widerlegt. - Also, was soll das?!
Ich "soll" den Kachelmannnicht mehr als "dirty-old-man" bezeichnen, weil er mangels an Beweisen freigesprochen wurde (...das fällt mir zwar schwer, aber irgendwie ist es doch richtig...), und Sie bezichtigen die mit Pauken und Trompeten FREIGESPROCHEN immer noch irgendwelche Straftaten begangen zu haben?
Die "Tierschützer-Szene" ist keine Rechtspersönlichkeit und hat daher auch keine schützenswerten Rechte. Daher kann man mich dafür auch nicht drankriegen!
Natürlich hab ich den Balluch & seine Kumpane gemeint! SO! JETZT hab ich den Tatbestand erfüllt und die StA möge dem 'Super Saubären' eine Anzeige schicken. Am besten an die variable IP-Adresse des öffentlichen Hotspots, den ich nutze!
Damit die Tierschützer nur ja nicht wegen durch die Willkür-Aktion finanziell zerstörten Existenzen auf Schadenersatz klagen, will man mit aller Gewalt Schuldsprüche erzwingen. Ist schon ein einmaliger Fall, dass durch schwarze Intervention (nach Parteispende?) die Justiz tätig wird und Tierschützer unter einem neuen Terroristenparagraph (!!!!!!!!!!!!) 4 Monate lang verhaftet und sogar durch Undercover-Agenten (!!!!!) ausspioniert. Ohne Belastungen zu finden, übrigens. Der Richter ließ sie nach 4 Monaten, in denen kein Prozess stattfand, laufen, weil sogar bei einem Schuldig-Urteil keine längere Haft erfolgt wäre. Dass man diese Leute anschließend jahrelang foppte und den Prozess, Prozesskosten und Zeitaufwand auf unendlich rausschob: Pfui!
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