"Wenn ich den Helm abnehme, fällt der Kopf auseinander"

19. Juli 2011, 13:54
  • Ein Motorradunfall - und plötzlich ist man mittendrin. "Nicht den Helm abnehmen! Das darf nur der Arzt", warnen die Unfallzeugen.
    derstandard.at/tinsobin

    Ein Motorradunfall - und plötzlich ist man mittendrin. "Nicht den Helm abnehmen! Das darf nur der Arzt", warnen die Unfallzeugen.

  • "Mein Wissensstand ist, dass beim Abnehmen des Helms  noch nie jemandem der
 
Kopf auseinander gefallen ist. Das Risiko zu ersticken ist dagegen bewiesenermaßen gegeben. Und die Folge von Ersticken ist der Tod", verdeutlicht Frido Schrott und zeigt, wie man es richtig macht.
    derstandard.at/tinsobin

    "Mein Wissensstand ist, dass beim Abnehmen des Helms noch nie jemandem der Kopf auseinander gefallen ist. Das Risiko zu ersticken ist dagegen bewiesenermaßen gegeben. Und die Folge von Ersticken ist der Tod", verdeutlicht Frido Schrott und zeigt, wie man es richtig macht.

Es ist unwahrscheinlich, dass der Ersthelfer einem Verunfallten beim Abnehmen des Helmes das Genick bricht - Mythen der Lebensrettung Teil 3

Seit Generationen heizt ein hartnäckiges Gerücht die Fantasie an: "Wenn man einem Motorradlenker nach einem Unfall den Helm runter nimmt, fällt der Kopf auseinander." Damit nicht genug, hört der Sanitäter und Lehrbeauftragte im Ausbildungszentrum des Wiener Roten Kreuzes Frido Schrott in seinen Kursen auch des Öfteren: "Die Schädeldecke bleibt im Helm kleben. Der Nacken bricht. Ich verursache eine Querschnittslähmung. Deshalb darf nur ein Arzt den Helm abnehmen."

"Viele Kursteilnehmer erzählen mir: 'Aber dem Schwager des Nachbarn meines Bruders ist genau das passiert‘', berichtet Schrott aus der Praxis und setzt fort: "Aber mein Wissensstand ist, dass noch nie jemand beim Abnehmen des Helms der Kopf auseinander gefallen ist. Tatsache ist, dass die Person mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ersticken kann, wenn sie ohne Bewusstsein ist und ich den Helm nicht abnehme. Klar kann der Kopf verletzt sein, aber umso verletzter der Betroffene ist, umso eher müssen wir ihm den Helm abnehmen. Nur so können wir seinen Kopf schonend zur Atemkontrolle überstrecken, bei Atem-Kreislaufstillstand reanimieren oder bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen. Wir werden ihm nicht den Nacken brechen. Wenn man sich beim Frisör die Haare waschen lässt, läuft man ja auch nicht Gefahr, den Nacken gebrochen zu bekommen."

Angst vor Querschnittlähmung

"Das große Risiko zu ersticken, muss man mit dem verschwindenden Risiko einer Querschnittlähmung aufrechnen", erklärt Frido Schrott die Tatsachen. "Wenn sich herausstellt, dass ein Motorradfahrer nach einem Unfall querschnittgelähmt ist, muss man sich als Ersthelfer - und zwar am Besten bevor man beginnt, sich Vorwürfe zu machen - fragen: Wie ist das passiert? Beim vorsichtigen Abnehmen des Helms? Oder beim aus der Kurve Fahren mit 120 km/h? Ich sage immer: Wenn ihr glaubt, dass ihr als Ersthelfer die Ursache für eine Querschnittlähmung seid, dann habt ihr ein ziemlich egozentrisches Weltbild.

Auch auf die Gefahr hin, dass man am Unfallort von Helfern, Freunden und Verwandten des Unfallopfers angeschrien wird, muss man den Helm abnehmen. Es gibt nur einen einzigen Grund, den Helm nicht abzunehmen: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist und das nicht will", schließt der Wiener Rotkreuz-Sanitäter seinen dritten Teil der Mythen der Lebensrettung. (Eva Tinsobin, derStandard.at/19.07.2011)

>> Der Helm muss vom Kopf! Wie geht das?

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Posting 76 bis 125 von 158
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stimmt...

...aber das hat auch einen Grund. Nämlich den, den Menschen die Angst davor zu nehmen, Erste Hilfe zu leisten. Die Hemmschwelle ist da sowieso recht hoch. Wenn sie erkennen, dass der Patient keine Luft bekommt, lassen Sie dann den Helm drauf aus Angst an seine Wirbelsäule Schäden zu verursachen?

natürlich muss man den helm abnehmen!
aber nicht so "hau-ruck-unten-ist-die-schale" wie hier impliziert. das muss schon vorsichtig gemacht werden.

so wird es hier ja gar nicht impliziert. hast du die fotostrecke dazu nicht gesehen und gelesen?
dann hol das nach:
http://derstandard.at/130868107... s-vom-Kopf

Sicher fällt er auseinander

Wenn er zebröselt ist innerhalb des Helms

Mythos: Der Kopf fällt auseinander.
Wahrheit: Der Kopf explodiert!

Also Vorsicht liebe Ersthelfer. Knochensplitter sind auch Schrapnell!

psychos do not explode when sunlight hits them, I don't give a f*** how crazy they are!

Stammt das von Terry Pratchett?

Einer der wenigen Fälle...

...in denen die deutsche Synchro fast noch besser ist:

Irre explodieren nicht, wenn das Sonnenlicht sie trifft, ganz egal wie irre sie sind...

bitte, bitte ..

... fuer die naechste folge:
wie mach ich einen luftroehrenschnitt?
im ernst. stelle mir manchmal die situation vor, dass z.b. die freundin in eine wespe beisst der hals anschwillt > atemnot > ersticken: die einzige loesung: luftroehrenschnitt.
doch wie machen?
ohne die gurgel zu verletzen?
die stimmbaender?
etc.

panik!!!
bitte, bitte. fuer die naechste folge. danke.

Einen Luftröhrenschnitt (ohne entsprechender "Hardware", die man als Laie nicht zur Verfügung hat) würde sich vermutlich nichteinmal ein Notarzt zutrauen, der lange Jahre Erfahrung hat.

Es gibt Geräte, die das relativ einfach und sicher machen, kosten aber entsprechend. Ein Fischmesser reicht für solche Aktionen aber nicht.
Und angeblich sind die einzigen die noch mit dem Messer Luftröhrenschnitte durchführen können, Anatomen - und denen sind solche Dinge wie eine Überlebenswahrscheinlichkeit ziemlich gleichgültig.

Nachdem schon das Verabreichen einer Injektion als Körperverletzung gehandhabt wird und nur von Ärzten, Schwestern und Notfallsanitätern mit Spritzen- und Medikamenten-Kompetenz durchgeführt werden darf, wird ihenen so was keiner erklären.

Heimlich-Handgriff, zwischen die Schulterblätter schlagen udn Rettung verständigen.

luftröhrenschnitte sind in der präklinischen notfallmedizin extrem selten notwendig! und da gibts noch ganz andere häufigere krankheitsbilder wo sie genauso wenig als laie tun können, also keine panik :)

Kommt oft vor, dass sich jemand verschluckt

Was soll man da machen? In der Familie passiert: Ein Kind verschluckt sich und die Eltern drehen es mit dem Kopf nach unten und schütteln es. Dürfte auch nicht gerade die beste Methode sein...
Und das schnelle Zusammendrücken des Brustkorbes: Ob das gut ist, wenn eh schon Atemnot?

Mein Vater hat mir damit mal das Leben gerettet, als ich so um die drei Jahre war. Hab mich an einer Brotrinde verschluckt und bekam absolut keine Luft mehr. Er hat mich dann beherzt an dein Beinen gefasst, auf den Kopf gedreht und mir zwischen die Schulterblätter geschlagen - die Brotrinde fiel in hohem Bogen heraus... Ich hab zwar geweint - in erster Linie, weil ich so erschrocken war - aber ich erfreue mich nach wie vor bester Gesundheit!

ich würd die methode beine-hoch-kopf-nach-unten

einem luftröhrenschnitt vorziehen.

- ist allerdings bei kindern einfacher als bei erwachsenen.

Heimlich Handgriff...google it

"Die zwanzig Stichverletzungen? Ja, Herr Inspektor, sie hat gehustet und ich wollt einen Luftröhrenschnitt machen und ich hab aber die Luftröhre nicht gefunden und dann ist sie trotz der Hilfsmaßnahmen erstickt!"

Uns wurde in einem 16h Kurs erklaert, dass man
1) Rettung rufen
2) Unterstuetzend Mund zu Mund Beatmung machen kann / soll.

Seine Erklaerung war, dass man durch Luft pressen auch durch einen angeschwollenen Hals noch Luft durchpressen kann.

Keine Ahnung ob das stimmt oder wirklich gescheit ist.

Nun ja, ich würd' in die Küche rennen, "a balmessa", also ein Ausbeinmesser, holen, es in die geballte Faust nehmen und möglichst mit viel Wucht in den Hals der Freundin rammen.
Du kannst aber auch ein Loch in die Brust machen und mit der Fahrradpumpe Luft einschleusen, aber nicht nicht zu prall, sonst platzt sie.
Oder 112 anrufen und beatmen.

Nur dann, wenn...

...Du wirklich weisst, was Du tust! Als Ersthelfer - ausser Du bist Arzt - nicht.

na ja ...

... das ist ja das problem.
ohne sauerstoff wird das problem schnell akut. da bleibt nicht die zeit um zu warten bis der arzt eintrifft.
10 minuten sind da eindeutig zu lange.
also bleibt die entscheidung. zuschauen wie jemand stirbt oder eben selbst handeln.
ich hoff ja nicht, dass der fall jemals eintritt, aber wenn doch, dann moecht ichs wissen.

Für die...

...erste Hilfe bei einem Wespenstich in der Luftröhre; kühlen! Dazu Beatmung.

Und bevor ich einen Luftröhrenschnitt freihändig, nur weil ich einen Artikel im Standard gelesen hab, probiere - Notintubieren!

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Luftröhrenschnitt "akut" wird, ist viel zu hoch, so dass der Wespenstich ein Kindergeburtstag dagegen ist.

Simply don't try this at home, kids...

Es soll Fälle geben, dass beim Öffnen des Helmvisiers der Helfende von einer seelenlosen, schwarzen Masse in den Helm gesaugt wurde. Das wird hier wieder mal totgeschwiegen.

Urbane Legenden

Ähnlich der im Urlaub entwendeten Niere. Ist dem Schwager des Bruders vom Freund des Kollegen ... passiert :-)

oh nein, darauf fall ich nicht nochmal rein fräulein! das letzte mal bin ich mit mordskopfschmerzen in einem erschlossenen badezimmer in einer wanne voll eis neben einem leeren schälchen tartarsoße aufgewacht und mir fehlte eine niere!!!

Was? Ihnen ist das auch passiert?? Mir auch! :-)

In Caorle. Beim Sonnenbaden. Jaja. Aber in Wirklichkeit war 's das Hirn. Von der Sonne weggebrannt.

Tipp für den nächsten Mythos!

Jetzt hamma schon viel davon gelesen, dass man sich trauen soll, fast nix falsch machen kann.

Und wenn man was falsch macht? Was mache ich, wenn ein Sani zu mir als Ersthelfer kommt und gleich aber sagt: "Des woa net gscheit!" oder "Nau suppa!" Oder wenn der Arzt sagt: "Das könnte Konsequenzen haben!" und dann abrauscht. Welche möglichen Konsequenzen erwarten mich? Was sagt die Judikatur? Bin ich als Ersthelfer irgendwie versichert?

Danke!

Ich glaub', das muss nimmer besprochen werden...

Tatsächlich wusste ich dazu nix mehr aus dem Kurs. Aber wäre das nicht schon wieder zuviel Theorie oder "Einzelfallreiten" für einen EH-Kurs mit Führerscheinanwärtern?

Ich werds aufnehmen und im Falle des Falles sofort einschreiten und anpacken, was ich auch vor der Frage gemacht hätte....(soweit ich das außerhalb eines "Schreckzustandes" beurteilen kann)

Man muss ihnen nachweisen können das sie wissentlich was falsch gemacht haben

Und wenn sie sich nicht sicher sind reicht die Rettung rufen und Vorort bleiben aus um nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden

noch haben wir (in diesem bereich) keine

zuständ wie in den staaten.

erst wenn die kultur jeder-klagt-jeden-wegen-jedem-schaß-und-man-kann-ja-mal-probieren hier angelangt ist wird man sich was überlegen müssen.

aber das dauert hoffentlich noch ein weilchen. obwohl, die anwälte würds sicher freuen, jede mange geschäft ;O)

(bei dem anteil an us-movies und tv-shows hier in eu kann man da mitunter schon einmal durcheinander kommen)

stimmt, dass die amis die jeder-klagt-jeden kultur haben, aber gott sei dank gibts da für ersthelfer ein "hintertürchen", das es auch dort zulässt eh zu leisten --> good samaritans law ;-)

Stimmt

für die normale EH gilt das. Ich habe gelernt, dass dies zB auch für Amerikaner gilt. Also wenn ich im Flugzeug einem Ami helfe, kann der mich NICHT verklagen... nur um auch mit dieser Geschichte aufzuräumen.

Ich könnte mir ehrlichgesagt nichts vorstellen, was sie als halbwegs psychisch stabile Person anstellen könnten, was eine derartige Reaktion des Sanitäters oder Notarztes provozieren würde. Hätten sie eine Idee? Irgendetwas?

also grad Sanis..

... sind ja Menschen wie du und ich. Also sind auch Oaschlecha dabei. Mein Schwager ist grad Zivi und ein ziemlicher Zyniker, verbal sehr aggressiv, zerreisst sich sehr gerne das Maul über andere und kann schimpfen, dass sie nur so schauen.
Das kenn ich von den "netten Worten" über seine KollegInnen, die Feuerwehrleute, die Patienten/Opfer und nicht zuletzt die NotärztInnen im Nachhinein.

Der kann vor Ort bestimmt schnell was ungutes fallen lassen. Ich glaube, dass soetwas unreflektiert einen ziemlichen Knax bei einem Ersthelfer auslösen kann.

Ihr Schwager sollte mal auf mich als Ersthelferin treffen - ich kann auch sehr bissig sein, wenns denn sein müsst ;-)

Schon lange nimmer im Erste-Hilfe-Kurs gewesen?

Dort lernt man: "Die Maßnahmen des Ersthelfers sind immer zu würdigen".

Hin machen kann man meistens nicht viel - und wenn man nix tut, ist es schnell zu spät.

Keiner wurde bisher verklagt weil er Erste-Hilfe nicht optimal geleistet hat.
Angeklagt wurden Personen, welche keine Erste Hilfe geleistet haben.

Kann man etwas Falsch machen in der Ersten Hilfe? Ja sicher: 1. Nichts tun, 2. Dinge tun wo man weiß das sie Falsch sind = Straftaten, also auf ein Opfer eintreten, etc.

Wie der Kollege Schrott schon gesagt hat:
"Wenn sich herausstellt, dass ein Motorradfahrer nach einem Unfall querschnittgelähmt ist, muss man sich als Ersthelfer [...] fragen: Wie ist das passiert? Beim vorsichtigen Abnehmen des Helms? Oder beim aus der Kurve Fahren mit 120 km/h?"

In einem Formel 2-Rennen in den achtziger Jahren ist dem Markus Höttinger ein Rad auf den Kopf geflogen. Er ist noch ausgestiegen, aber als er den Kopf gedreht hat, hat er sich endgültig das Genick gebrochen und ist tot umgefallen.

D.h. Ein verunfallter Motorradfahrer hat sich vielleicht das Genick gebrochen, ist aber noch nicht querschnittgelähmt, da die Knochenteile das Rückenmark noch nicht verletzt haben. Das passiert aber dann, wenn ich ihm den Helm abnehme. Da könnte ich ihn sogar töten.

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Ersthelfer wegen gesetzter EH-Maßnahmen auch nur angeklagt geschweige denn verurteilt wurde.

Sehr wohl strafbar ist jedoch unterlassene EH-Leistung!

Bei den für Laien empfohlenen Massnahmen ist die Gefahr soweit ich weiss sehr sehr gering.
Am "invasivsten" ist noch die Herzdruckmassage beim bewusstlosen Patienten ohne Atmung (der Laie muss Pulslosigkeit NICHT überprüfen!). Und da geht's um Eingemachte, schlimmstenfalls hast du also einen Toten mit ein paar gebrochenen Rippen. Bestenfalls hast du ein Leben gerettet.

Die übrigen Ersthelfermassnahmen können kaum was "kaputt" machen. Ich würde mir diesbezüglich keine Sorgen machen.

Niemand misst heute noch den Puls, außer in Krimis ;-)

Wenn man nach besten Wissen und Gewissen handelt passiert dem Ersthelfer NIE was.

Es sei denn, der ist Sanitäter oder Arzt oder arbeitet in einem Job wo er/sie es wissen müsste. Dann kann man bei Fehlern rechtlich belangt werden. Sonst müsste man so ziemlich jede zweite Ersthelfer-CPR zur Anzeige bringen. Die werden nämlich teilweise noch mit 5 Kompressionen : 2 Beatmungen ausgeführt...

Ist aber sicher noch besser, als nichts zu tun, oder?

Selbstverständlich! Tausendmal besser als Zuschauen.

Suboptimal aber vertretbar. Und vor allem: Wenn man beginnt, sowas zur Anzeige zu bringen, wer tut's dann noch?

Du wirst als Ersthelfer in keinster Weise irgendwie zur Verantwortung gezogen! Es ist allemal besser Aktionen zu setzten, und wenns nur das beruhigende Gespräch mitn Patienten ist, als nichts zu tun und nebenbei erstickt der Patient weil man als Ersthelfer sich nicht traut bzw. Angst vor rechtlichen Konsequenzen hat.

Als zivile Person MÜSSEN sie NICHT helfen, als Sani schauts da anders. Da MUSS man immer helfen, auch wenn man nicht im Dienst ist...

Nicht richtig, jeder ist Verpflichtet Erste-Hilfe zu leisten und zwar soweit es ihm zumutbar ist.
Die Rechtssprechung zeigt, jedem und jeder ist zumutbar: Anhalten, Absichern und Notruf

Einem Sanitäter oder Arzt ist selbstverständlich MEHR als nur diese 3 Dinge zumutbar.

"Als zivile Person MÜSSEN sie NICHT helfen,"

ich darf Ihnen § 95 strafgesetzbuch zitieren:

"Wer es bei einem Unglücksfall .... unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist."

also das mit dem hinausgeschrieenen "nicht müssen" würd ich an Ihrer stelle nochmal überdenken.

§ 95 StGB - Unterlassung der Hilfeleistung

http://www.jusline.at/95_Unterl... _StGB.html

Als zivile Person MÜSSEN sie NICHT helfen

doch, als österreichischer staatsbürger bist du gesetzlich verpflichtet die dir zumutbare erste hilfe zu leisten.
verständigung des notarztes/oder anderer hilfe und absicherung der gefahrenstelle sind ausnahmslos zu leisten.

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