Die Strafmaße für Radfahr-Delikte

Ansichtssache | 11. Juli 2011, 15:09

Die Wiener Polizei kontrolliert in den kommenden Wochen verstärkt Radfahrer, die sich regelwidrig verhalten. Doch wieviel kosten diverse Vergehen eigentlich?

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derstandard/andy urban
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Falschparken kostet bis zu sieben Euro.

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Karli Marxi
11
5.12.2011, 11:50

Die Strafen sind gut und schön ... Leider wird nur viel zu wenig kontrolliert.
Zum Glück treibt die kalte Jahreszeit diese Fahrradrambos wieder zurück in die Ubahn :-)

Nr.3645
21
13.10.2011, 16:12
warum bezahlen alkoholisierte radfahrer ein vielfaches von den strafen für autofahrer?

mit einem rad lösche ich nicht so einfach eine ganze familie aus...total absurd das ganze.

Flugmanagment
32
14.10.2011, 10:36

schon mal was von Ausweichmanövern anderer Verkehrsteilnehmern gehört?

War erst vor kurzem ein Verkehrsunfall mit Radfahrer, 2 Totalschäden mit Verletzten, der Radfahrer auf und davon

Sie könnten jetzt sagen, dass der Autofahrer ja nicht ausweichen hätte brauchen, aber dann stehts wieder in der Krone AUTOFAHRER ÜBERFÄHRT RADFAHRER - TOT, die Hintergründe fallen wieder unter den Tisch

Nr.3645
11
14.10.2011, 18:18
das ist also der grund für höhere strafen?

was für ein schwachsinn.
posten sie den überall drunter wo radfahrer draufsteht?

fahrerflucht gibt's übrigens bei autos ebenso. die freundin von einem bekannten wurde beim zebrastreifen "umgebracht" und hätte u.u. überlebt wenn der fahrerflüchtige wenigstens die rettung gerufen hätte...

zeigen sie mir einen fahrradfahrer der das direkt und aus eigener kraft zustande gebracht hat.

achja, fußgänger verursachen auch unfälle und begehen ebenfalls "geherflucht"...

Flugmanagment
10
14.10.2011, 23:43
Ja natürlich nämlich genau 3645 MAL

höhere Strafen wo sind die hoch und bei der Anzahl von Kontrollen geradezu ein Freifahrtschein

3 min Googlen und bitte schön, sogar gegen einen stärkeren Verkehrsteilnehmer:

http://motorradunfall.motorradfahrerinnen.de/unfall-zw... ahrer-tot/

das mit den Fußgängern ist aber auch nicht neu, und bei Autos auch nicht

Mazzesinsulaner
 
00
13.10.2011, 09:31

an die wissenden:

Ich habe ein Uraltfahrrad, ca 20 Jahre alt mit dynamobetriebemem Licht. Keine Batterie.

Darf ich damit auf öffentlichen Strassen noch fahren oder muss ich mir auch so ein blinki-blinki montieren?

Nr.3645
00
13.10.2011, 13:35
die blinki blini sind nicht einmal straßenzugelassen

ihr uraltlicht sollte das noch sein. m.w. gibt es nur ein ledlicht mit straßenzulassung, da 70€ teurer verweden es nur sehr wenige.

für alle anderen gilt, dass das vorderlicht mit einer glühlampe funktioniert.

LEDS sind verboten. blinken erst recht.

recycle _or die
00
4.12.2011, 23:38
LEDs sind NICHT verboten

die leuchtkraft ist entscheidend, dauerlicht ist vorgeschrieben wobei ich persönlich lieber auf blinken stelle da ich davon ausgehe dass ich damit besser und v.a. als radfahrer wahrgenommen werde.

Nr.3645
00
5.12.2011, 00:02
QUELLE = ?

von verboten schrieb ich auch nicht, lediglich von nicht straßenzugelassen...

recycle _or die
00
5.12.2011, 00:13

"Scheinwerfer, hellleuchtend, weiß oder hellgelb, mit dem Fahrrad fest verbunden – „ruhendes“ Licht, d. h. nicht blinkend! (Lichtstärke 100 cd)"

http://www.argus.or.at/info/rad-... verordnung

darf ich Sie auch zitieren?
"LEDS sind verboten."

ich habe einen strahler mit 5 LEDS, ist zugelassen und hat 35€ gekostet ;)

Nr.3645
00
5.12.2011, 14:01

und selbst blinkend verwenden? der größte blödsinn.
und wie erwähnt sind sie nicht straßenzugelassen.

liest man meinen text mit etwas hirn fällt einem folgender satz auf "m.w. gibt es nur ein ledlicht mit straßenzulassung"
wenn es inzwischen mehr sind, ist das schön, aber die mehrheit der LED-lichter ist NICHT straßenzugelassen.

die pauschalaussage am ende led= verboten ist zwar nicht 100%ig richtig aber besser als ein herumgeschreibsel von 100cd die kaum einer beim kauf messen kann.

Izmir Schlecht
00
13.10.2011, 17:57

falls mit blinki-blinki leds im allgemeinen gemeint sind, die sind laut fahrradverordnung sehr wohl erlaubt, allerdings dürfen sie nur nach hinten (rot) blinken, die weißen nach vorne dürfen nicht blinken.

Nr.3645
00
13.10.2011, 18:56

ich hatte mich nur auf das vorderlicht bezogen.

aber auch beim rücklicht sollte man auf das blinken verzichten.

Hudri Wudri
10
14.11.2011, 16:47
LEDs blinken immer

AHA

Mazzesinsulaner
 
00
13.10.2011, 15:57

Danke für die Auskunft. Also solange die Glühlampe noch funktioniert geht es. Nachher bekomme ich hoffentlich irgendwo eine neue als Ersatzteil.

Diese batteriebetriebenen Geblinke vorn und hinten stört mich als Autofahrer genauso wie als Fussgänger. Blinken zieht Aufmerksamkeit an sich, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist. Gerechtfertigt ist es bei Ampeln und Einsatzfahrzeugen. Die Drehlichter sind ja optisch letztlich auch nur Blinker.

Nr.3645
00
13.10.2011, 16:25

geht mir genauso. vorallem wenn dir ein radfahrer auf seiner spur in der einbahn entgegen kommt sind blinker m.e. eine riesen unfallgefahr. ich kann dabei niemals einschätzen wie weit der nun weg ist. meiner meinung wird das durch die dunklen abstände zwischen dem blinken verursacht.

aus dem grund fahre ich als radfahrer IMMER ohne blink (aber mit 2 batterielichtern).

ersatzbirnen wirst du problemlos bekommen, aber achte darauf nicht abgezockt zu werden, preisunterschiede von 1000% und mehr sind üblich ;)

HarrySa
01
20.9.2011, 13:37
Was kostet das Parken ..

eine Motorrades in einer Fahrradabstellanlage? Wird das geahndet? Scheinbar nicht. Warum?

zwickt's mi
00
20.9.2011, 17:07
Was Sie als "Fahrradabstellanlage" bezeichnen,

ist de jure keine solche. Es gilt hier nur eine Regelung: Sind die Bügel auf der Straße (incl. Parkraum) montiert, kann man dort alles abstellen, was hineinpasst, also auch Motorräder.

Wenn die Bügel jedoch am Gehsteig montiert sind, darf man da nur Fahrräder abstellen.

So wurde es jedenfalls mir einmal von einem Verkehrsjuristen der Polizei erklärt.

ira2
 
00
21.9.2011, 14:15

Stimmt.
Wenn die Fahrradabstellanlage am Gehsteig ist, dürfen dort nur Fahrräder abgestelltwerden, weil man den Gehsteig nicht befahren darf (auch nicht mit dem Fahrrad) und das Abstellen von Kfz auf Gehsteigen verboten ist (das von Fahrrädern nicht, wenn dadurch Fussgänger nicht behindert werden). Auf der Fahrbahn dürfen Motorräder auch an Fahradabstellanlagen abgestellt werden, weil die Fahradabstellanlage in der StVO gar nicht vorkommt, folglich keine Regelung besteht.

HarrySa
00
21.9.2011, 09:27
Danke für die Auskunft

War mir so nicht bekannt. :-)

frickadelle
00
auf und davon...

Was kostets eigentlich wenn man solchen Strafen durch simples Fluchtverhalten zu entgehen versucht? ZB mitm Rad gegen die Einbahn, Polizei blockiert die Straße, auf den Gehsteig und weg-und wird erwischt?

ira2
 
00
21.9.2011, 14:17

Kann teuer, sehr teuer werden, weil dann nicht nur StVO angewendet wird, sondern uU auch StGB.

warp.faktor
39
Wer sich den Autoverkehr z.B. auf dem Wiener Gürtel ansieht ...

... der kann sich nur wundern, dass sich die Polizei für derartige Bagatelldelikte Zeit nimmt.

Offensichtlich eine direkte ÖVP-Parteiorder.

z.B. in Italien käme niemand auf die Idee einen Radfahrer auf dem Gehweg oder in einer FuZo zu strafen, dafür gehen dort alle Beteiligten auch wesentlich respektvoller miteinander um.

ira2
 
11
21.9.2011, 14:19

Jein. Wurde als Fussgänger noch nie von einem Auto am Gehsteig angefahren, von Radfahrern schon.

warp.faktor
01
22.9.2011, 06:51
Gut so, ...

... sonst würden wir wahrscheinlich nicht mehr miteinander diskutieren!

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