Info der NÖGKK

Privat zum Arzt

11. Juli 2011, 11:59

Wahlarztrechnungen: Wann gibt es eine Kostenerstattung

St. Pölten - Rund 400.000 Anträge auf Kostenerstattung von Wahlarztrechnungen langen pro Jahr bei der NÖ Gebietskrankenkasse ein. "Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn ich zum Wahlarzt gehe?" "Gibt es eine Verjährungsfrist?" "Was mache ich, wenn ich gleichzeitig eine private Krankenversicherung habe?". Über diese und ähnliche Fragen gibt die NÖ Gebietskrankenkasse in einer Aussendung einen Überblick.

Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte ohne Kassenvertrag. Das heißt, sie können - im Gegensatz zu Vertragsärzten - ihre Honorare frei bestimmen und sind an keine Ökonomieregelungen und Tarife gebunden. Jeder Patient gilt als Privatpatient und muss die Rechnung vorerst selbst bezahlen. Wer sozialversichert ist, kann seine Wahlarztrechnungen innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung zur Rückerstattung einreichen (entweder per Post oder persönlich). Ersetzt werden - unabhängig vom tatsächlichen Rechnungsbetrag - 80 Prozent jenes Honorartarifs, den ein vergleichbarer Vertragsarzt für die gleiche Leistung bekommen würde. Die Kostenerstattung kann länger dauern, da die Vertragspartnerabrechnungen quartalsweise erfolgen und diese bei der Berechnung der Rückerstattung herangezogen werden.

Notwendige Unterlagen und Angaben:

  • Benötigt wird immer die Originalrechnung (Kopie oder Fax genügt nicht) und ein Zahlungsnachweis (entweder auf der Rechnung vermerkt oder Kopie des Erlagscheines).
  • Detaillierte Angaben zur Diagnose und den ärztlichen Leistungen sind wichtig - die Höhe der Kostenerstattung ergibt sich aus den einzelnen Arztleistungen.
  • Wenn die Behandlung mit Verordnungs- oder Überweisungsschein durchgeführt wurde - diesen immer mitsenden.
  • Manche Untersuchungen erfordern eine vorherige Chefarztbewilligung (z. B. Computer- oder Magnetresonanztomographie) - erkundigen Sie sich bitte immer vorher beim behandelnden Arzt oder der Krankenkasse.
  • Ebenso wichtig: Versicherungsnummer (bzw. bei mitversicherten Angehörigen deren Versicherungsnummer), Adresse und Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl).
  • Wer eine Bestätigung für eine private Zusatzversicherung oder für das Finanzamt benötigt, sollte dies ebenfalls gleich bekannt geben.

Keine Rückerstattung gibt es für Privatrechnungen von Vertragsärzten; für Leistungen, die nicht im Honorartarif für Vertragsärzte enthalten sind (etwa sportärztliche Tests) beziehungsweise wenn im selben Quartal bereits ein Arzt derselben Sparte aufgesucht wurde. (red, derStandard.at)

Link

Infos gibt es auch unter www.noegkk.at oder telefonisch: 050899/6100

Kommentar posten
14 Postings
Markus1975
00
12.7.2011, 09:24
und warum

werden nur 80% des Vertragsarzt Honorars ersetzt und nicht die vollen 100% ???? Wenn ich zu einem Kassenarzt gehen würde, dann müssten doch auch 100% ersetzt werden ...

nik.2008
03
11.7.2011, 18:29

.. wenn ich schon lese, nur original. jede private versicherung akzeptiert heute schon gefaxte oder gescannte rechnungen. im zeitalter der farbkopie ist die doppeleinreichung sowieso kein argument mehr. ein sv portal wäre eine idee, wo man mit seinen zugangsdaten rechnungen hochladen kann. damit könnte man den status der bearbeitung auch mitverfolgen und vor allem eine detaillierte aufschlüsselung anbieten - denn derzeit ist es nicht nachvollziehbar wie abgerechnet wird bzw. wie sich der bezahlte betrag zusammensetzt, den man nach 3-4 monaten überwiesen bekommt.

Minister der Ökomonie
00
11.7.2011, 18:04
Heisst das...

Kassenärzte bekommen nicht mehr als 25,- Honorartarif?

Stark!

(Ich bekomme nie mehr als ca 20,- zurückerstattet, egal welche Wahlärztliche Untersuchung und welches Ergebnis)

Minister der Ökomonie
01
11.7.2011, 18:07

Sollten Kassenärzte tatsächlich nicht mehr als 25,- verdienen, frage ich mich, warum sie das tun, wenn sie viel gemütlicher und entspannter 80,- verdienen könnten - wobei sie auch noch auf ihre Patienten eingehen könnten und sie nicht wie am Fließband im 3 Minuten Takt durchschleifen müssen...

ana lytiker
00
14.7.2011, 14:13
weil die meisten Leute eben keine 80€ zahlen

und prinzipiell zum Kassenarzt gehen.

O5
20
12.7.2011, 14:27

25 Euro für 10-15 Minuten einfachste Arbeit finde ich doch recht stattlich.

ana lytiker
00
14.7.2011, 14:14
=Umsatz !!!!

ein arzt
01
12.7.2011, 06:39
Ein praktischer Arzt bekommt für--

-- die Betreuung eines GKK Patienten im Schnitt € 45 bis 50 pro Quartal. Da sind Visiten, Ordinationen, LAboruntersuchungenm EKG, Lungenfunktionen, phys. Therapie, Injektionen, Infusionen, also alle in 3 Monaten getätigten Leistungen inkludiert.
Und das ist als Umsatz zu werten, davon werden alle Ordinationausgaben bezahlt, wie Miete, Personalkosten,....

pfuerpl
00
24.7.2011, 13:10

Lustigerweise verdienen aber ALLE! niedergelassenen Kollegen, die ich kenne, mehr als ich als angestellter Arzt

nik.2008
00
12.7.2011, 11:00

.. ein gutes geschäft müssen aber die gesundenuntersuchungen sein. wenn ich nicht irre werden die mit rund 70 euro bezahlt, nachdem sich jeder vertretungsarzt drauf stürzt und immer die frage stellt, obs in diesem jahr schon gemacht wurde...

nik.2008
00
12.7.2011, 10:59

.. dinge wie infiltrationen werden aber doch gesondert entschädigt. jedenfalls haben sie schon recht bezüglich pro-kopf-pauschale. ich kann mich an meine ehemalige ärztin erinnern - anfang des quartales war sie sehr freundlich (war noch in der zeit der papier-krankenscheine) und wenn man öfters als 2-3 x im quartal da war, dann war man schneller aus der ordi draußen wie drinnen. daran hat man gemerkt, dass die pro-kopf-pauschale "schon aufgebraucht ist ;-)"

nik.2008
01
11.7.2011, 18:32

.. bekommen sie schon, zystoskopie (= blasenspiegelung beim urologen) oder gyn untersuchungen werden höher entschädigt. ansonsten ist es leider gerade am land so, dass fast alle fachärzte wahlärzte oder privat sind und der nächste facharzt dann 25 km entfernt ist, da in der stadt (st. pölten). d. h. es sollte mehr kassenverträge geben, jeder facharzt bei uns kämpft um einen kassenvertrag bekommt aber keinen und somit bleibt nur dass er sich als wahlarzt niederläßt. die mobilen fahren in die stadt - familien mit kleinkindern die nicht so mobil sind und oft dringend ärztliche hilfe benötigen (kinderarzt) und alte leute müssen die teuren wahl/privatärzte in anspruch nehmen.

Minister der Ökomonie
00
18.7.2011, 02:02

Ja, aber sie bekommen keine 80% refundiert. Das ist ein Schwachsinn. Es sind immer maximal knapp 22,- egal ob der Wahlarzt 80,- kostet oder 200,- oder nur 45,-. Weil offenbar ein Kassenarzt nur 25,- bekommt... also hats so ein Wahlarzt im Vergleich eh gut... der Patient dahingehend, weniger Wartezeit und bessere Betreuung zu bekommen.

nik.2008
00
18.7.2011, 09:50

Sparen Sie sich bitte Kommenare wie "Das ist ein Schwachsinn" zu meinen Postings. 80% abzüglich Verwaltungskostenanteil. letze rechnung für meine tochter vom facharzt eingereicht mit eur 58, refundiert von der wr. gkk eur 43,20 - also sinds kanpp über 75 %. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gebietskrankenkasse, bezüglich!

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