Ein Streit um einen Bentley beschäftigt die Londoner Justiz
London/Wien - Julius Meinl V. hat wieder einmal einen Gerichtstermin. Der österreichische Bankier mit britischem Pass, gegen den die Wiener Staatsanwaltschaft seit zwei Jahren wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt (es gilt die Unschuldsvermutung), muss sich vor dem Londoner High Court mit einem ehemaligen Angestellten auseinandersetzen.
Ex-Chauffeur will Bentley
Bhezad Roshandel (50), wohnhaft im Londoner Außenbezirk Uxbridge, hatte für Meinl, der im Nobelviertel Belgravia residiert, 25 Jahre lang als Chauffeur gearbeitet. Jetzt erhebt Roshandel Anspruch auf einen maßgefertigten Bentley im Wert von 200.000 Pfund (228.600 Euro). Roshandel behauptet, dass die Limousine aufgrund einer auf 2009 datierten Vereinbarung ihm gehöre.
Meinl bestreitet dies. Nach einer ersten Anhörung hat ein Richter verfügt, dass Roshandels Anspruch nicht grundlos ist und dass zu einem späteren Zeitpunkt am Londoner High Court über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden werden soll.
Bank pocht auf Besitz
Die Meinl Bank stellt den Sachverhalt freilich anders dar. Demnach gehöre der Bentley der Bank und sei dauerhaft an ein britisches Leihwagenunternehmen verliehen worden. Dieses habe den Chauffeur-Dienst gestellt, wann immer Meinl V. in London weilte und diesen Service in Anspruch genommen habe.
Besagter Bentley habe immer im Eigentum Meinls gestanden und sei nie an das Unternehmen oder den Chauffeur übertragen worden, heißt es in Wien. Nachdem es keine offenen Rechnungen seitens Meinl gebe, verstehe man nicht, warum das Leihwagenunternehmen das Fahrzeug nicht zurückgeben will.
Eine Frage, über die nun britische Richter entscheiden. (Jochen Wittmann, Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11.7.2011)