Eingefrorenes Vermögen, eine Ex-Richterin im Zwielicht, mysteriös versickerte Millionen - die Causa Bawag ist längst nicht gegessen
Viereinhalb Jahre saß der ehemalige Bawag-Generaldirektor Helmut
Elsner hinter Gittern. Anträge auf Haftunfähigkeit oder elektronisch
überwachten Hausarrest wurden in dieser Zeit stets abgelehnt. Seit heute
ist er vorerst ein freier Mann. Warum für Elsner die Causa Bawag noch
längst nicht abgeschlossen ist, was der ehemaligen Richterin und
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner blühen könnte und warum das
Thema der verflossenen Bawag-Millionen nicht versiegen wird, erklärt
Elsners Anwalt Andreas Stranzinger im derStandard.at-Interview.
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derStandard.at: Nach 4 ½ Jahren ist Helmut Elsner seit heute
ein freier Mann. Wie überraschend ist der Strafaufschub wegen
Haftunfähigkeit gekommen?
Andreas Stranzinger: Nachdem wir alle schon einen gewissen
Grundpessimismus in uns hatten, war der Entscheid überraschend.
Allerdings hatten wir in den letzten Tagen und Wochen, vor allem auch
durch die veröffentlichten Fotos, die den kranken Helmut Elsner zeigten,
eine leise Hoffnung. Sie wuchs, als die ärztlichen Gutachten eingelangt
waren und diese nicht zur Äußerung an uns Verteidiger zugestellt
wurden. Im Klartext: Wenn wir beschwert gewesen wären (d.h., wenn der Antrag auf Haftunfähigkeit abgelehnt
worden wäre, Anm.), hätten wir eine Äußerungsmöglichkeit gehabt. Da diese nicht
kam, konnten wir vorsichtig davon ausgehen, dass dem Antrag stattgegeben wurde. Trotzdem waren wir bis zum Schluss sehr vorsichtig.
derStandard.at: Sollte sich der Gesundheitszustand von Helmut
Elsner verbessern, müsste er immer noch "nachsitzen".
Stranzinger: Herr Elsner muss sich regelmäßigen medizinischen
Untersuchungen unterziehen. Sollte sich die Frage einer Haftfähigkeit
stellen - die ich jedoch de facto ausschließe -, wäre meiner Meinung nach
in jedem Fall die Halbstrafe zu gewähren, da keine spezialpräventiven
Gründe vorliegen.
derStandard.at: Wurden die Polizeibeamten bereits vor Helmut
Elsners Krankenzimmer abgezogen?
Stranzinger: Nachdem das Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit dem Justizministerium auf die Rechtsmittel der
Beschwerde verzichtet hat, gehe ich davon aus. Alles andere würde mich
überraschen. Die Haft ist aufgehoben, Wachebeamte kosten nur Geld.
derStandard.at: Die ehemalige Richterin im Bawag-Prozess,
Claudia Bandion-Ortner, wird Sie noch eine Zeitlang begleiten.
Stranzinger: Der Verdacht auf Amtsmissbrauch steht im Raum. Mir liegen Informationen vor, wonach die
ehemalige Justizministerin im Innenministerium in der
Antikorruptionsabteilung unterkommen soll. Das ist insofern pikant, als nach wie vor sowohl gegen sie als auch gegen ihren damaligen
Kabinettschef (Georg Krakow, davor Staatsanwalt im Bawag-Prozess, Anm.)
ein Strafverfahren am Landesgericht Leoben anhängig ist. Beide fanden es nicht der Mühe wert, im Zuge
des Prozesses nach den verschwundenen Bawag-Geldern zu suchen. Diese
Tatsache ist relevant dafür - und wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH)
in seinem Entscheid bestätigt -, um Herrn Elsner allfällige
Betrugsvorwürfe zu unterstellen. Wir verfolgen das Verfahren gegen
Bandion-Ortner mit Akribie, damit es auch zu einer entsprechenden
Anklage kommt.
derStandard.at: Wann könnte es soweit sein?
Stranzinger: Als Bandion-Ortner noch im Amt war, hat die
Staatsanwaltschaft das Verfahren naturgemäß eingestellt. Von unserer
Seite wurde ein Fortführungsantrag gestellt, der zurzeit bei den drei
Richtern in Leoben zur Entscheidung liegt. In den nächsten Wochen
sollten wir mehr wissen. Im Rahmen des Antrags haben wir außerdem neue
Beweismittel gelegt, aus denen hervorgeht, dass es äußerst
unwahrscheinlich ist, dass die letzten Uni-Bond-Veranlagungen von Flöttl innerhalb
eines Monats zu einem Totalverlust geführt worden sind, wie stets von ihm behauptet. Das belegt uns ein gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger. Im Umkehrschluss heißt das: Das Geld muss irgendwo
sein.
derStandard.at: Sie haben eine Wiederaufnahme des
Bawag-Prozesses angekündigt.
Stranzinger: Wir arbeiten daran, entsprechende Gründe zu
finden, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Man muss bedenken, dass
man letztlich nur einen seriösen Schuss zur Verfügung hat, den man nicht
vergeuden darf. Es gilt daher, akribisch eine Stoffsammlung zu
betreiben, um zum richtigen Zeitpunkt einen Antrag zur Wiederaufnahme zu
formulieren. In erster Linie zielen wir darauf ab, zu hinterfragen, wo
die angeblich verschwundenen Bawag-Gelder tatsächlich sind.
derStandard.at: Die Causa Elsner/Bawag bleibt uns demnach noch
einige Zeit lang erhalten?
Stranzinger: Definitiv. Für Herrn Elsner ist diese Geschichte
noch nicht abgeschlossen.
derStandard.at: Was ist mit dem eingefrorenen Vermögen von
Herrn Elsner?
Stranzinger: In dieser Angelegenheit hat sich nichts getan.
Meiner Meinung nach hätte schon nach dem OGH-Spruch im Dezember
vergangenen Jahres etwas geschehen müssen. Aber die juristischen Mühlen
drehen sich extrem langsam. (Sigrid Schamall, derStandard.at,
8.7.2011)
Hintergrund
Das Wiener Straflandesgericht hat auf Basis eines kardiologischen und eines neurologischen Gutachtens beim herzkranken 76-jährigen Helmut Elsner die Haftunfähigkeit aus medizinischen Gründen festgestellt und per Beschluss die Enthaftung angeordnet. Maßgeblich beteiligt daran war neben Elsners Anwälten Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Martens auch Leopold Hirsch, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer, der die beiden gerichtlich beeideten Sachverständigen Alexander Gappmaier und Gregor Thorwartl - letzterer ist Gerichtsmediziner und stellvertretender ärztlicher Leiter der Justizanstalt Salzburg - mit der Erstellung des Gutachtens bauftragte. Diesem fast 100-seitigen Gutachten haben sowohl Kurt Huber, Elsners betreuender Arzt im Wiener Wilhelminenspital und Klaus Kaiser-Mühlecker, ärztlicher Leiter der Justizanstalt Josefstadt, vollinhaltlich zugestimmt.
Elsners Gesundheitszustand sei laut Gutachten so schlecht, dass er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht mehr angemessen betreut werden konnte. Ausschlaggebend für den Gerichtsbeschluss waren darüberhinaus ein Ergänzungsgutachten des kardiologischen Sachverständigen Joachim Borkenstein und eine neurologische Expertise des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Heinrich Pfolz.