Österreichische Politiker halten nichts von Präventivmaßnahmen
Flaschen flogen und Brandsätze, 41 Festnahmen listete das Polizeiprotokoll und 16 Menschen mussten medizinisch versorgt werden. Es war nicht die erste Facebook-Party, die in Deutschland außer Kontrolle geriet, zweifellos aber die folgenschwerste. 800 Besucher folgten der anonymen, aber öffentlichen Einladung nach Wuppertal-Ronsdorf, darunter nicht wenige – wie es in der Terminologie der Sicherheitsdienste heißt – "erlebnisorientierte" Fans des größten städtischen Fußballvereins.
Bis das Phänomen "Facebook-Party" den deutschsprachigen Raum erreichte, dauerte es einige Zeit. In anderen Ländern setzte es Exekutivkräfte und Politik bereits seit längerem unter Druck. Aus Großbritannien und den USA existieren Berichte über ausufernde Feste dieser Art bereits seit dem Vorjahr. Im australischen Sydney verbreitete im März ein Schüler die ursprünglich als privat eingestellte Geburtstagsfeier einer Schulkollegin öffentlich auf Facebook: Der Multiplikatoreffekt sorgte letztendlich für 200.000 Zusagen, ein Polizeiaufgebot verhinderte den Massenauflauf.
Verbotsforderung von Landesinnenministern
Nachdem nun auch in Deutschland erste Erfahrungen mit der Eigendynamik von auf Facebook organisierten Feiern gemacht wurden, forderte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ein rigides Verbot solcher Partys: "Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen
Facebook-Partys im Vorweg verboten werden."
Auch seine Amtskollegen aus Bayern, Joachim Herrmann (CDU), und Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), äußerten sich ähnlich. Herrmann relativierte seine Aussagen nach Kritik der politischen Konkurrenz und schränkte sie nicht mehr nur auf Facebook und soziale Netzwerke ein: "Wer einen Polizeieinsatz provoziert, hat auch dafür zu zahlen. Grober Unfug ist auch über Facebook nicht erlaubt."
"Großer Eingriff in die Privatsphäre"
In Österreich gab es bisher noch keine Meldungen über entgleisende Facebook-Partys. Sehen die Verantwortlichen im Land dennoch einen Grund, Präventivmaßnahmen gegen mögliche Auswüchse zu fordern?
Nein, sagt Polizeioberst Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, auf Anfrage von derStandard.at: "Uns sind hierzulande keine Veranstaltungen bekannt, die über Facebook zustande gekommen wären und Probleme bereitet hätten. Es gäbe aber auch dann keinen erkennbaren Bedarf, irgendwelche Verbote auszusprechen, weil es letztendlich keinen Unterschied macht, ob die Einladung via E-Mail, SMS, Facebook oder telefonisch verbreitet wird. Eine entsprechende Regelung wäre auch praktisch nicht einfach durchzusetzen und würde einen großen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten."
"Aufrufe zu Gewalt entsprechend scharf ahnden"
Auch FPÖ-Sicherheitssprecher Harald Vilimsky sieht keinen Sinn in vorbeugenden Maßnahmen: "Ein Verbot von Facebook-Partys oder aus vergleichbaren sozialen Netzwerken ist aus meiner Sicht absolut abzulehnen. Warum sollen sich Freunde nicht miteinander treffen und dies über den virtuellen Raum organisieren? Warum sollen tausende und zehntausende die Zeche dafür zahlen und keine Party mehr organisieren dürfen, nur weil auch vereinzelt ein paar Wirrköpfe Gewaltbereitschaft in sich tragen? Diese gibt es an vielen anderen Plätzen leider genauso, wie jüngst die
Ausschreitungen im Fußball-Bereich zeigen. Aufrufe zu Gewalt und
Gewaltausübung sind entsprechend scharf zu ahnden, das ist primär
Aufgabe der Sicherheitsbehörden und sekundär der allgemeinen
Bewusstseinsbildung im gesellschaftspolitischen Bereich."
Bei SPÖ-Technologiesprecher Kurt Gartlehner stößt ein Verbot auf ebensowenig Verständnis: "Ein Asset der sozialen Netzwerke ist die spontane Organisationmöglichkeit, und diese darf aus demokratiepolitischen Gründen nicht eingegrenzt werden." Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass "sich allfällige Veranstalter in Österreich darüber im Klaren sein müssen, dass es sehr sinnvolle gesetzliche Mindesterfordernisse für Veranstaltungen gibt. Sie sollten vorher die gesetzlichen Rahmenbedingungen erkunden, damit derartige Partys nicht polizeilich aufgelöst werden müssen." (Michael Matzenberger, derStandard.at, 21.7.2011)