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Dem ehemaligen deutschen Verteidigungsminister Guttenberg hätte wohl trotz der Plagiatsvorwürfe keine Internetsperre gedroht

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In Deutschland wollen mehrere große Medienverbände die Politik dazu drängen die Vorratsdatenspeicherung auf Urheberrechtsverletzer auszuweiten. Die Gema, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, stellte bereits am 3. Mai ein Dokument mit dem sperrigen Titel „Vorschläge der Rechtinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi - Kurzfassung" online. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf das Dokument aufmerksam und die Gema bestätigte, es sei immer noch aktuell.

"Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums"

In dem Papier fordern zehn Verbände und Organisatoren „eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten". Bisher ist es in Deutschland nur bei schweren Straftaten und einem konkreten Verdacht möglich gespeicherte Daten abzufragen. Die Urheberrechtsvertreter wollen diese Daten allerdings „auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" verwenden.

Unabhängige Stelle

Aus dem Dokument geht außerdem hervor, dass die Branchenvertreter sich ein Modell ähnlich dem französischen wünschen. So werden technische Sanktionen gegen Nutzer gefordert, wie die in Frankreich diskutierten Internetsperren für Raubkopierer. Auch das „Aufklärungs- und Warnhinweismodell" ähnelt der in Frankreich tätigen Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur internet.)Diese sollte selbstständig entscheiden, ob Urheberrechtsverletzern der Internetzugang gesperrt wird oder nicht. Erst eine Klage der Opposition vor dem Verfassungsgerichthof brachte die Änderung, dass erst ein Richter über die Sanktionen gegen Raubkopierer im Schnellverfahren entscheiden muss.

Ohne richterlichen Beschluss

Die deutschen Rechteinhaber wollen die Politik dennoch zu einer Behörde überreden, die ohne richterlichen Entschluss Provider über Beschwerden der Medienindustrie informiert und sie auffordert Warnhinweise und Sanktionen an entsprechende Kunden zu versenden. Dieses Sanktionsmodell soll „ein Rechtsbehelfsverfahren für Anschlussinhaber" sein.

Von österreichischen Urheberrechtsvertretern ist eine solche Forderung an die Politik nicht bekannt, allerdings tritt die Vorratsdatenspeicherung hierzulande auch erst im April 2012 in Kraft. (soc)