Die Arbeiterkammer Kärnten erkämpfte für Mobbing-Opfer ein richtungsweisendes Urteil
Klagenfurt - Ein richtungsweisendes Urteil für Mobbing-Opfer hat die Arbeiterkammer Kärnten erkämpft. Erstmals sei einer Arbeitnehmerin, die durch Schikanen ihres Chefs gravierende seelische und körperliche Beschwerden erlitten hatte, in zwei Instanzen ein Schmerzengeld in der Höhe von mehreren tausend Euro zugesprochen worden, berichtet die AK in einer Aussendung.
Schlafstörungen, Magen- Darmbeschwerden, Schweißausbrüche und Angstzustände waren das Resultat von massiven Mobbingattacken, denen eine 51-jährige Angestellte in einem Klagenfurter Familienunternehmen monatelang ausgesetzt war. Die Buchhalterinwurde von ihrem Chef ständig schikaniert, herabgewürdigt und unter Druck gesetzt. Schließlich kam es zur Kündigung. Danach erhielt die Frau von ihm weiter fast täglich Drohungen - per Telefon, Fax und E-Mail.
Schmerzengeld
In zwei Instanzen spricht das Gericht der Arbeitnehmerin erstmals Schmerzengeld wegen erlittener seelischer Qualen durch Mobbing am Arbeitsplatz zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes beträgt 5.900 Euro. Ob diese Höhe angemessen ist, entscheidet jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH).
"Im vorliegenden Fall ist bei der Arbeitnehmerin aufgrund von Mobbing durch den Chef eine psychische Erkrankung aufgetreten, die sich auch in körperlichen Beschwerden äußerte", erklärt AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner. Ihre Erkrankung sei eindeutig den Quälereien ihres ehemaligen Arbeitgebers zuzuschreiben. Das bestätige ein von der AK in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten.
Mobbing dokumentieren
Die AK rät Arbeitnehmern, die sich gemobbt fühlen, immer ein so genanntes Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin sollte stehen, wer wann was gesagt hat, wie es einem als Betroffenen dabei ergangen ist und welche Kollegen die Vorkommnisse bezeugen können. (red, derStandard.at)