Die SPÖ kann sich jetzt entspannt zurücklehnen, wie es die ÖVP bei der teilweisen Aufhebung der Erbschaftssteuer getan hat
Die SPÖ kann sich freuen: Der Verfassungsgerichtshof hat jene Regelung über Studiengebühren aufgehoben, die die Sozialdemokraten vor der Wahl 2008 in Eile formuliert hatten. Die damalige Neuregelung kam einer weitgehenden Abschaffung der Gebühren gleich - doch sie war offenbar so schlampig formuliert, dass die Höchstrichter nun das ganze Gesetz gekippt haben. Die Partei kann geradezu dankbar sein - denn wenn sich keine parlamentarische Mehrheit dafür findet, die Studiengebühren neu zu regeln, laufen sie im Frühjahr 2012 ganz aus.
Die SPÖ kann sich jetzt genauso entspannt zurücklehnen, wie es die ÖVP in der vergleichbaren Situation bei der teilweisen Aufhebung der Erbschaftssteuer getan hat.
Der Verfassungsgerichtshof gibt der SPÖ die Chance, durch schlichtes Nichtstun etwas durchzusetzen, was sie gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner ÖVP nie durchgebracht hätte. Das ist Politik durch Unterlassung. Und es ist exemplarisch für den Zustand dieser Koalition. Gemeinsam richtungsweisende Entscheidungen zu treffen kriegen die beiden Parteien kaum hin. Dass Nichtstun zur politischen Tugend, ja zur Strategie wird, mag hier folgerichtig und für die SPÖ taktisch klug sein. Der Eindruck, der entsteht, schadet aber nicht nur dem Ansehen der Koalition, sondern auch jenem der Politik. Denn dass Nichtstun eine sachgerechte Entscheidung in der Bildungspolitik darstellt, wird niemand ernsthaft annehmen. (Saskia Jungnikl, DER STANDARD; Printausgabe, 8.7.2011)