Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben es sich am Donnerstag bei ihrer Debatte über Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht leichtgemacht.

Wenn Gegner ihr Unbehagen über Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ausdrückten und vor "Selektion" warnten, konnte man auch dies nachvollziehen. Dennoch ist es gut, dass ihr Antrag schließlich in der Minderheit blieb und dass der Bundestag doch überraschend deutlich entschied, PID in engen Grenzen zuzulassen.

Keine Grundlage für Designerbabys

Es geht bei diesen Tests nicht darum, die Grundlage für blonde und blauäugige Designer-Babys zu schaffen. Es geht darum, Leid zu verhindern. Dieses ist manchmal unvorstellbar groß, wenn Eltern die Tortur einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen und wenig später erfahren, dass ihr Kind schwer behindert sein wird.

Die PID total zu verbieten wäre auch mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche nicht logisch gewesen. Bis zum dritten Monat kann in Deutschland abgetrieben werden, bei Gefahr für die Mutter auch noch später. Einen Embryo im Zellstadium besser zu schützen als einen Fötus im Mutterleib, das hätte nicht zusammengepasst.

Das neue Gesetz setzt Eltern nicht mehr einem für viele diffusen "Dein Wille geschehe" aus. Sie haben in verantwortungsvollen Grenzen Gewissheit: Ihr Wille geschehe.