VfGH

Studiengebühren-Gesetz verfassungswidrig

7. Juli 2011, 10:20
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    foto: apn photo/franka bruns, archiv
  • VfGH: Bestimmungen zu den Studienbeiträgen verfassungswidrig

VfGH: Regelung "nicht präzise genug" - Reparaturfrist bis 2012 - Betroffene Studierende müssen trotzdem weiter zahlen

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Regelungen zu den Studienbeiträgen als verfassungswidrig an. Das nunmehr aufgehobene Gesetz regle nicht präzise genug, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Hintergrund: Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien ein "Auslaufmodell", da es diese nur mehr bei den auslaufenden Diplomstudien gebe.

Laut VfGH bleibt unklar, wie nun die Studienzeit, die für die Befreiung von Studienbeiträgen maßgeblich ist, zu bestimmen sei. Die meisten Studien wurden bereits auf die Bologna-Struktur mit Bachelor und Master umgestellt, in der es keine Unterteilung in Studienabschnitte gibt. Daher habe man die gesetzlichen Bestimmungen über die Studienbeiträge sowie eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums dazu als verfassungswidrig bzw. gesetzwidrig aufgehoben, so Holzinger. Eine Reparaturfrist wurde bis zum 29. Februar 2012 eingeräumt.

Betroffene müssen weiter zahlen

Auf die Frage, ob bis zum Auslaufen der Reparaturfrist Studenten, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist studieren, weiterhin ihre Beiträge entrichten müssen, meinte Holzinger, dies sei "verfassungsrechtlich außer Streit gestellt". Bis zum 29. Februar 2012 gilt also die derzeitige Regelung weiter.

Der Beschwerdeführer ist außerordentlicher Studierender an der Technischen Universität Graz. Seinem Antrag auf Feststellung, nicht verpflichtet zu sein, den Studienbeitrag für das Sommersemester 2009 zu bezahlen, wurde mit Bescheid des Senates der Technischen Universität Graz vom 5. Oktober 2009 nicht stattgegeben.

Bei der Behandlung der darauf folgenden Beschwerde sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit entstanden. Der Verfassungsgerichtshof leitete daher mit Beschluss vom 4. Dezember 2010 ein Gesetzes‐ bzw. Verordnungsprüfungsverfahren ein. Im heute veröffentlichten Entscheid heißt es: "Unter verfassungsrechtlichem Aspekt ist entscheidend, ob die Wendung 'vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt' einen hinreichend klaren Bedeutungsinhalt hat, so dass in allen in Betracht kommenden Fällen die Frage der Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit beantwortet werden kann." Nach der vorläufigen Annahme des Verfassungsgerichtshofes sei dies jedoch nicht der Fall.

Eine "Studienzeit pro Studienabschnitt" sei nach dem aktuellen Stand des Universitätsrechtes nur für Diplomstudien vorgesehen: "Nur diese sind in Studienabschnitte gegliedert, für die in den einschlägigen studienrechtlichen Vorschriften jeweils eine Studienzeit vorgegeben wird. Für Bachelor‐, Master‐ und Doktoratsstudien ist eine Gliederung in Studienabschnitte hingegen explizit ausgeschlossen." Für Bachelor- und Masterstudien sei gesetzlich auch keine bestimmte Studienzeit vorgesehen.

Wer länger braucht, muss zahlen

Die Studiengebühren wurden im September 2008 im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen  de facto abgeschafft. Gebührenbefreit sind Österreicher und EU-Bürger, die innerhalb der Mindeststudiendauer plus einer Toleranzzeit von zwei Semestern studieren. Wer länger braucht, muss 363,36 Euro pro Semester berappen. Ausnahmen gelten für Berufstätige und für Studenten, die aus bestimmten Gründen am Studium gehindert waren. Weiterhin zahlen müssen ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten, mit 363,36 Euro allerdings nur mehr die Hälfte des bis dahin geltenden Beitrags. (APA/red, derStandard.at, 7.7.2011)

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Posting 1 bis 25 von 186
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Fabian S.
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und was passiert, wenn die Reparaturfrist verstreicht?

wird die gesamte Gebührenregelung aufgehoben oder nur der Absatz mit den Ausnahmen?

Tom93
00
vfgh hat auch §91 abs 2 aufgehoben, der prinzipiell studienbeiträge vorschreibt

insoferne müsste nach dem verstreichen der reparaturfrist die ganze gebührenregelung hinfällig sein, ABER...

...es gibt da diesen absatz im erkenntnis wonach frühere gestzliche bestimmungen nicht wieder in kraft treten nach dem 29. feber. bin mir nicht ganz im klaren darüber ob das heißt, dass die studiengebührenlose zeit nicht wieder in kraft treten kann, oder die regelung gemeint ist, die 2002-2008 in kraft war.

Fabian S.
00
danke für die schnelle Antwort

in diesem Zusammenhang würde ich sagen, dass es dann keine Studiengebühren mehr gibt, weil überhaupt keine gesetzliche Regelung von vorher wieder in Kraft gesetzt wird - somit wird einfach der Studienbeiträge-Paragraf gestrichen

und die SPÖ hat gegen die ÖVP einen gewaltigen Vorteil, weil die Studiengebühren gegen ihren Willen - zumindest nicht ohne Koalitionsbruch - wieder eingeführt werden können

Tom93
10
schön wärs...

...wäre dann vermutlich sogar für faymann schwierig da umzufallen.

Robert Stautz
175
arme Studenten

363,36 Euro pro Semester und das 1 Jahr nach Ablauf der Mindeststudienzeit.
Darüber regt sich ernsthaft jemand auf??

Nur so ein Vergleich:
Hortkosten für Volsschulkinder: 148,73
PRO MONAT
Mittagsessen: 57,41 auch p.M.

STUDENTEN+INNEN EURE SUDEREI IST LÄCHERLICH

Säure- und hitzebeständiges Archaebakterium
01
Unsere beiden Kinder werden in den nächsten zwei Jahren

an einer Uni ihr Studium aufnehmen.

Die "sudern" nicht, ich "sudere"...

ravenna
10

Die leben halt in einer anderen Welt.

gridrunner478
01

*gähn*

Ivan Fedorov
25

frage 1: warum haben sie ihre kinder in einem hort?
womöglich damit sie (und ihre partnerin, so sie eine haben) vollzeit arbeiten können?
frage 2: wieviele stunden kann man als student wohl nebenher arbeiten, ohne das studium zu vernachlässigen?
frage 3: was wenn der student (meist ungelernte arbeitskraft) mehr als die in frage 2 angedeutete stundenzahl arbeiten muss, um über die runden zu kommen?

christian p.
10

Auch ich habe in meiner Studienzeit es geschafft je nachSemester und Seminaren 15 und auch mehr Stunden pro Woche zu arbeiten. UNd mir ist keine Perle aus der Krone gefallen und n e i n, ich mußte mein Studium deshalb auch nicht vernachlässigen!

Scripsi
00
18.10.2011, 10:53
na dann

gratulation. sie sind ja ein wirklich ganz supertolles kerlchen. einziger denkfehler: sagen wir mal, der job bringt (für eine/n studentIn ohne z.B. bhs matura und also ohne spez. qualif.) 7EUR/Std. da hat man ja schon glück. 7 x 15 x 4 = 420 EUR. davon kann man mal sowieso nicht leben. 15 std arbeiten kann also sowieso nur zubrot verdienen sein. finanziert haben sie ihr leben damit sicher nicht vollständig. außer sie hatten bereits eine qualifikation und damit einen grandiosen stundensatz, was ich der wahrscheinlichkeit halber mal nicht annehme. kurz: auch bei ihnen muss dann wohl mami und papi hergehalten haben um den rest zu finanzieren. ich gratuliere ihnen also zu der tollen leistung, eltern zu haben, die sie (teil)finanzieren konnten!

Gurkenhobel
00

und wenn sie pro minute 1,9.-€ verdienen haben sie in einem jahr was?

Andreas Sonnberger2
12

Die Bummelstudenten sind kein Argument für Studiengebühren, weil die kein Geld kosten - im Gegenteil, diese mußten bisher schon Studiengebühren zahlen, wenn sie pro Studienabschnitt die Mindeststudienzeit+ein Tolerenzsemester überschritten haben.

Es gibt aber zwei Argumente für Studiengebühren:

1) Die UNIS sind chronisch unterfinanziert, und der Staat hat momentan keine budgetären Möglichkeiten, die UNIS stärker mit Geld zu versorgen
2) Mit Studiengebühren könnte man den Ansturm von Studierenden aus Deutschland einbremsen.

Allerdings hat man mit der Einschränkung des Familienbeihilfenbezuges, und der Einführung der Studieneingangsphasen die Studierenden schon belastet.

trollvottel
01

1. Nur weil die Schüssel-ÖVP so größenwahnsinnig war, die teuersten angebotenen Kampfjets zu kaufen, sollen jetzt unsere Studierenden blechen?
Streichen wir doch lieber die unsinnig gewordene Pendlerbeihilfe, die meist eh nur von [bei der Mitzitant in der Stmk gemeldeten] Abzockern missbraucht wird und ansonsten den eh schon gestopften Speckgürtelwapplern hinten hineingeschoben wird.

2. Für derart miese Unis Gebühren zu verlangen ist frech.

3. Typisch: Kaum hört der Prolet das Wort Uni, schon meint er bremsen, verbieten, zerstören zu müssen.

bloodynoob
07

Der einzige Sinn von Studiengebühren ist es bewusst eine zusätzliche Belastung, bzw. Druckmittel zu schaffen, damit Studenten schneller studieren und früher Lohnsteuerzahlen, es ist kein Zufall, dass man genau ab dem Einkommen befreit ist ab dem man Abgaben zahlen muss...
"die reichen können sichs eh leisten und die armen werden gefördert" ist schwachsinn, da sowas selbst bei einem perfekten Stip. System mehr kostet dank verwaltung mehr als eine Uni ohne Gebühren, keine Gebühren bedeutet automatisch wer mehr verdient zahlt mehr(progressive Steuer).
p.s.: Mindeststudienzeit ist nicht das max das man brauhen soll, sondern das min. das notwendig ist um sein Fach verstehen zu können->Humboldt

Tom93
00
frühere gestzliche bestimmungen treten nicht wieder in kraft...

...heißt was? eigentlich hat der VFGH den ganzen paragraphen als verfassungswidrig aufgehoben, der die einhebung von "studienbeiträgen" regelt. falls es zu keiner neuregelung kommt, heißt das, dass die gebühren ganz weg sind? oder auf welche frühere bestimmungen bezieht sich der vfgh?

Gregg Popovich
00
Ja

Wenn sich die ÖVP nicht bewegt, kann sich die SPÖ, ähnlich wie die ÖVP bei der Aufhebung der Erbschaftssteuer, ganz entspannt zurücklehnen, und die Studiengebühren sind per 1. März 2012 endgültig Geschichte.

Martin Stettner
00
Nein?

Soweit ich das verstanden habe, hat der Verfassungsgerichtshof die Ausnahmeregeln beanstandet ("Offiziell" haben wir ja Studiengebühren, aber es müssen sie halt nicht alle zahlen).

Wenn dementsprechend auch nur die Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden, muß umgekehrt die ÖVP genau gar nix tun und ab 1.3.2012 zahlen wieder alle ...

Tom93
00
es sind nicht nur die ausnahmeregelungen aufgehoben worden...

...sondern auch §91 abs. 2 der studienbeiträge vorschreibt:

"(2) Studierende, die die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 nicht erfüllen, haben jedes Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro zu entrichten."

Tom93
00
welche gesetzl. bestimmungen treten nicht wieder in kraft?

wenn der vfgh mit "früheren gesetzlichen bestimmungen" den status quo von 2002 meint, als es noch keine gebühren gab, dann würde die regelung von vor 2008 wieder in kraft treten. hab das nicht so herauslesen können aus dem entscheid.

§140 abs. 6 BVG, auf den sich der vfgh bezieht, sieht eigentlich folgendes vor:

"so treten mit dem Tag des Inkrafttretens der Aufhebung, falls das Erkenntnis nicht anderes ausspricht, die gesetzlichen Bestimmungen wieder in Kraft, die durch das vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannte Gesetz aufgehoben worden waren".

jetzt spricht das erkenntnis aber ausdrücklich aus, dass die früheren gestzl. bestimmungen NICHT wieder in kraft treten. aber welche? die von 2002 oder von 2009?

Bertl Redford
00
Einsparungpotential

Welche juristischen Sesself***zer sind eigentlich für die Qualität dieser Gesetze verantwortlich?

Kampfsoletti
20

Zweckgebunde Studiengebühren von Hausnummer 1000 € zweckgebunden für die UNI. Gleichzeitig bekommt jeder EU-Bürger der mehr als 5 Jahre vor beginn des Studiums in Österreich seinen Hauptwohnsitz hatte ein Stipendium für die Studiengebühren für 16 Semester. Die meisten Probleme lösen sich von ganz alleine. Hier und da einige Ausnahmen aber im Großen und Ganzen wäre dies ein Fortschritt für alle.

propagandaresistent
11
wie macht man Studiengebühren sozial verträglich:

1. man führt sie de jure generell ein, schafft aber zeitgleich ein derart umfangreiches Stipendiensystem, das auf jeden Fall alle erfasst, die mit der Finanzierung Probleme bekommen könnten oder
2. man schafft sie generell ab, führt aber Substanzsteuern ein wie Vermögens- und Erbschaftsteuern mit einer Teilzweckbindung zugunsten der Universitäten.
Die zweite Variante wäre wohl einfacher.

Granny Smith
00

... oder man gewährt jedem Studenten einen zinsfreien, an die Lebensumstände des Studenten angepassten Kredit, dessen Rückzahlung für die Dauer des Studiums stillgelegt wird.
Nach Beendigung des Studiums (und eventuell ein paar Toleranzmonaten für die Jobsuche) muss der Kredit in Raten zurückgezahlt werden und darf dabei beim Lohnsteuerausgleich als außerordentlicher Aufwand angeführt werden.
Damit gibt es keine sozialen Ungerechtigkeiten, da jeder - unabhängig vom Einkommen der Eltern - Anspruch auf das Darlehen hat. Und nach Abschluss eines Studiums gilt man auch nicht mehr als sozial bedürftig und kann sich von einem Akademikergehalt auch die Kreditrückzahlung leisten.

bloodynoob
02

bin gespannt ob die SPÖ sich an ihren einstimmigen Bundesbeschluss Studiengeühren abzulehenen halten wird.

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