24 Millionen Euro wurden für Kühlschrank-Pickerl nicht abgeholt. Das Parlament beschließt, was damit geschehen soll
Der stattliche Betrag von 50 Millionen Euro hatte sich durch die "Kühlschrankentsorgungsbeiträge" bis 2005 angesammelt. Heute sollen noch bis zu 30 Millionen davon vorhanden sein, den Rest hatten sich Kühlschrankbesitzer in der Zwischenzeit abgeholt. Mit der "Entsorgungsplakette" als eine Art Pfand sollten Konsumenten ab 1993 angespornt werden, ihren Kühlschrank umweltgerecht zu entsorgen. 2005 kippte eine EU-Richtlinie dieses System, künftig war der Hersteller des Geräts für die Entsorgung verantwortlich.
Das Umweltforum Haushalt, eine in der Ära Grasser gegründete Privatstiftung, wurde beauftragt, sich um die Rückführung der Gelder an die Konsumenten zu kümmern.
Viele Kühlschrankbesitzer holten ihr Geld nie ab
Der große Ansturm blieb aus, weswegen nach neuen Verwendungszwecken für das Geld gesucht wurde. Die Bundesregierung entschied daraufhin im Zuge des letztjährigen Budgetbeschlusses, die Stiftung zu enteignen und diesen Betrag für budgetäre Zwecke zu verwenden (derStandard.at berichtete). Dieser Plan stieß auf bei Konsumentenschützern auf heftige Kritik, Verfassungsrechtler Heinz Mayer nannte das Vorgehen gar "verfassungswidrig" und sprach von einer "Enteignung" der Konsumenten.
Einführung der Gelder ins Budget soll "korrigiert" werden
Die Bundesregierung verwarf nun diesen erst im Herbst gefassten Plan und schlug eine neue Regelung vor: So soll das Umweltforum Haushalt einen Betrag von 24 Millionen Euro an den Bund überweisen, zusätzlich bis Ende 2013 die Begleichung der Rückzahlungen kostenfrei übernehmen und bis 2020 Rückzahlungsansprüche prüfen und abwickeln.
UFH Geschäftführer Thomas Faast begrüßt diese Regelung, da seine Firma so in gewohnter Manier weiterarbeiten könne. Dies sei im Sinne der Konsumenten, da das UFH die für eine rasche Abwicklung der Ansprüche nötigen Strukturen und Ressourcen bereitstellen könne. Die bis Ende 2013 einlangenden Ansprüche soll das UFH dabei selbst begleichen, danach ist der Bund für die Zahlung, das UFH für die Abwicklung zuständig.
Opposition fragt nach verbleibenden Millionen
Fraglich ist nun, wieviel Geld tatsächlich durch die "Kühlschrankpickerl" akquiriert wurde. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim vermutete im Jänner noch, dass sich 31 Millionen Euro in diesem Topf befinden sollen. Der Grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser warf die Frage
auf, was mit den verbleibenden 7 Millionen Euro geschehe. Herbert Scheibner (BZÖ) sprach von einem "ungewöhnlichen Vorgehen" der Regierungsparteien.
UFH-Geschäftsführer Faast betont im Gespräch mit derStandard.at, dass das UFH ein privat geführtes Unternehmen sei, welches lediglich die Aufgabe übernommen habe, die Ansprüche der Konsumenten abzuwickeln. Man habe dies auf eigenes Risiko gemacht und dem Staat alle Finanzen offengelegt; würden sie tatsächlich über einen sehr viel höheren Betrag verfügen, hätte der Bund diesem Deal kaum zugestimmt. Tatsächlich behält das UFH beispielsweise die Zinsen ein, die mit dem Geld der Konsumenten verdient wurden (die AK hatte dagegen prozessiert und verloren). Wichtig sei laut Faast, dass die Ansprüche der Konsumenten erfüllt werden.
Entsorgungsbeitrag soll weiterhin Stopfung von Budgetlöchern dienen
Der Großteil der vom UFH an den Bund überwiesenen 24 Millionen Euro soll trotz der Einwände von AK und Opposition künftig für budgetäre Zwecke verwendet werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieses Geld - neben der Deckung von Ansprüchen etwaiger Kühlschrankentsorger - für den Wärme- und Kälteleitungsausbau, "zum Zwecke des Umweltschutzes" und auch für die "Abdeckung des Gerichtsbetriebs" verwendet werden kann.
Wenn Ex-Kühlschrankbesitzer ihr Geld weiterhin nicht abholen, dann darf sich das budgetgeplagte Justizministerium also über diese Spende freuen. Das Gesetz soll morgen, 7.7.2011, im Nationalrat beschlossen werden. (Fabian Schmid, derStandard.at, 6.7.2011)