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Uwe Scheuch vor Beginn der Verhandlung in Klagenfurt.

Foto: APA/Eggenberger

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Scheuch mit seinem Anwalt Dieter Böhmdorfer.

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Klagenfurt - Der Prozess gegen Uwe Scheuch, erster Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten und FPK-Parteiobmann, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt in der "Part-of-the-game"-Affäre vertagt worden. Richter Christian Liebhauser-Karl will noch Landesamtsdirektor Dieter Platzer als Zeugen laden. Der Termin für die nächste Verhandlung war vorerst noch nicht bekannt.

Nach wie vor von seiner "Unschuld überzeugt" hat sich Scheuch nach der überraschenden Vertagung des Prozesses gezeigt. Er hoffe nun auf eine rasche Fortsetzung der Verhandlung und ein faires Urteil, erklärte der Politiker in Klagenfurt vor Journalisten. 

"Bin jetzt klüger"

"Die Verhandlung hat gezeigt, dass sich die Vorwürfe, mit denen ich seit rund eineinhalb Jahren medial konfrontiert wurde, nicht ganz so darstellen lassen", sagte Scheuch. Auf jeden Fall sei es ein sehr lehrreicher Tag für ihn gewesen, er könne sehr viel an Lebenserfahrung mitnehmen. "Ich bin jetzt jedenfalls klüger und sensibler im Umgang mit meinem Umfeld und meinen Gesprächspartnern geworden." Auf die Frage, ob er im Falle einer Verurteilung von seinen Ämtern als Parteichef und Landeshauptmann-Stellvertreter zurücktreten werde, sagte Scheuch nur: "Kein Kommentar."

 

Vorwurf: Geschenkannahme

Der erste Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten und FPK-Obmann, Uwe Scheuch, musste sich heute am Landesgericht Klagenfurt in der "Part-of-the game"-Affäre verantworten. Korruptionsstaatsanwalt Eberhard Pieber wirft ihm Geschenkannahme durch Amtsträger vor. Scheuch weist alle Vorwürfe zurück, es drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Einer Strafe über sechs Monate unbedingt oder über zwölf Monate bedingt wäre automatisch mit Amtsverlust verbunden. Für Aufregung sorgte im Gerichtssaal der Liveticker von "News" und der "Kleinen Zeitung" (zum Artikel). Auf Antrag der Verteidigung untersagte der Richter jegliche Liveberichterstattung. Auch die Berichterstattung via Twitter wurde untersagt.

"Übliche fünf bis zehn Prozent"

Der FPK-Politiker soll in einem Gespräch im Juni 2009 - damals noch als BZÖ-Politiker - seine Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Dafür soll er "die üblichen fünf bis zehn Prozent" der Investitionssumme für seine Partei verlangt zu haben. Im Strafantrag wird von einem Betrag von zumindest 250.000 Euro ausgegangen.

Verteidigung hält Missbrauch für nicht möglich

Dieter Böhmdorfer, Verteidiger von Scheuch, hat die Anklage der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten schwer kritisiert. Scheuch hätte in seiner Funktion eine Staatsbürgerschaft gar nicht erwirken können, argumentierte Böhmdorfer im Gericht.

Staatsbürgerschaften im besonderen Republiksinteresse könnten nur von der Bundesregierung vergeben werden. Für die Verleihung sei dann der Landeshauptmann zuständig, so Böhmdorfer. Scheuch sei zum fraglichen Zeitpunkt im Juni 2009 jedoch lediglich Landeshauptmannstellvertreter gewesen. "Ein Missbrauch ist deshalb nicht möglich", argumentierte Böhmdorfer.

Zudem versuchte die Verteidigung den Zeugen, der das Gespräch, in dem Scheuch die Staatsbürgerschaft versprochen haben soll, aufgenommen hatte, in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Zeuge habe das Gespräch gezielt aufgenommen und zur Vermarktung und zur "finanziellen Sanierung" verwenden wollen. Dieser habe sich damals in einer schwierigen finanziellen Situation befunden, so die Verteidigung.

Scheuch: "Nicht schuldig"

Scheuch hat sich bezüglich der ihm vorgeworfenen Korruptionsvorwürfen als "nicht schuldig" bekannt. Er erinnere sich zwar an das Gespräch, das er mit seinem Ex-Parteifreund geführt habe, er habe dabei aber lediglich das Prozedere skizziert, wie eine Staatsbürgerschaft für einen potenziellen Investor zu erreichen sei, so Scheuch. Zudem habe er keine Zuständigkeit für die Vergabe von Staatsbürgerschaften gehabt, erklärte der FPK-Politiker.

"Wie erklären sie sich dann die Stellungnahmen an die Bundesregierung von Landeshauptmann Gerhard Dörfler zu zwei Vergaben von Staatsbürgerschaffeten an russische Staatsbürger?", fragte der Richter. "Das sind rein private Stellungnahmen", erklärte Scheuch. "Sie glauben also, dass der Landeshauptmann Stellungnahmen verfasst, im Wissen, dass sie nichts bewirken", hakte Liebhauser-Karl nach. "Ja, so schaut es aus", sagte Scheuch. Die zwei in den Stellungnahmen erwähnten russischen Investoren hatten im übrigen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen.

"Aus dem Zusammenhang gerissen"

Gefragt nach der Passage des Gespräches, wo Scheuch "fünf bis zehn Prozent" für die Parteikasse verlangt haben soll, erklärte der FPK-Politiker, dass der Halbsatz aus dem Zusammenhang gerissen sei. Er habe den Prozentsatz genannt, "um das Gespräch zu beenden", er wisse auch nicht, auf welche Summe sich der Prozentsatz beziehe. "Ich habe das gesagt, um die Erwartungen des Gesprächspartners zu erfüllen", erklärte der Angeklagte.

"Nichts mit Parteispende zu tun"

Zudem fühlte sich der Parteichef auf das "Part-of-the-game"-Zitat missverstanden. Es habe nichts mit einer eventuellen Parteispende zu tun. Vielmehr habe er gesagt, dass wenn ein ausländischer Investor komme und ein wirtschaftlicher Erfolg für das Land gegeben sei, die Vergabe einer Staatsbürgerschaft "Part-of-the-game" sei, so Scheuch.

Zeuge: "Sein Interesse war die Parteispende"

Uwe Scheuch wurde von seinem ehemaligen Parteifreund, der das Gespräch mit ihm über die Einbürgerung von potenziellen russischen Investoren im Juni 2009 aufgezeichnet hatte, schwer belastet. "Sein Interesse war die Parteispende", erklärte der Zeuge vor Richter. Das Gespräch mit Scheuch habe in dessen Büro in der Kärntner Landesregierung stattgefunden. Er habe die Unterredung  ohne das Wissen von Scheuch aufgezeichnet, "um Interpretationsunterschiede, die es bei früheren Zusammenarbeiten gegeben hat, zu verhindern", erklärte der Zeuge. Die Unterredung sei zudem ein "Folgegespräch" mehrerer vorhergehender Besprechungen über Investitionsmöglichkeiten in den Kärntner Fußball gewesen.

Gutachter: "Aufnahme unverfälscht"

Die Aufnahme des Gespräches zwischen Scheuch und einem Unternehmensberater über die Verleihung österreichischer Staatsbürgerschaften an potenzielle russische Investoren im Jahr 2009 ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen als "unverfälscht" bezeichnet worden. (APA/red)