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Wien - Hausbesitzer würden meist wenig freundlich reagieren, wenn sie erführen, dass ein Mieter am Rand der Armut steht, weiß der Sozialexperte Martin Schenk: "Da kommen dann alle möglichen Fragen hoch: Ist er oder sie beim Zahlen noch zuverlässig? Sollte ich nicht versuchen, ihn oder sie aus der Wohnung herauszubekommen?", zählt der Sprecher des Zusammenschlusses sozialer Organisationen gegen Armut, der Armutskonferenz, auf.
Für den Betreffenden als Mieter besonders imageschädigend sei eine solche Information, wenn sie direkt von der Behörde stamme, meint Schenk. So, wie es inzwischen in Österreich geübte Praxis ist: Überall dort, wo die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" (siehe "Wissen" unten) ausbezahlt wird, also inzwischen in allen Bundesländern - abgesehen von Oberösterreich.
Freizügiger Umgang mit Daten
Tatsächlich hat diese Sozialleistung des österreichischen Staates, die seit September 2010 bundesweit die Sozialhilfen der Länder ersetzt, für Bezieher nicht nur Verbesserungen zur Folge. Den etwas höheren Geldleistungen steht ein sehr freizügiger Umgang der Sozialbehörden mit den Daten der Klienten entgegen. "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung widerspricht dem Datenschutzgesetz und der EU-Datenschutzrichtlinie", sagt der Experte Hans Zeger. Vom Grundrechtsprinzip, nur wirklich notwendige Daten weiterzugeben, werde vielfach abgegangen.
So etwa in Wien, wo der Vermieter nur eine von 15 Stellen ist, von der die zuständige MA 40 Daten bezieht - und an die sie solche weitergibt. Neben Arbeits- und Finanzamt, Krankenkasse, Pensions- und Sozialversicherung, Finanz-, Verkehrs- und Gewerbeamt, Grundbuch, der für Wohnbeihilfe zuständigen MA 50 und Wien Energie, erfahren auch die Fremdenpolizei und -behörde sowie der Dienstgeber von dem Umstand, dass ein Bürger bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht.
Gründliches Lesen empfohlen
Es sei denn, die oder der Bedürftige hat beim Ausfüllen des Antragsformulars auf das unten Gedruckte auf Seite vier geachtet, wo eine "Zustimmungserklärung" zu unterzeichnen ist. Diese könne man "jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen" - oder gleich verweigern -, steht dort. Die erforderlichen Unterlagen müsse man dann eben selbst vorlegen. "Das ist ein Versuch, sich rechtlich abzusichern, aber höchst unsauber" , kommentiert Zeger diesen Passus. Zumal viele Antragsteller "in ihrer misslichen Lage an eine solche Verweigerung gar nicht denken" , ergänzt Sozialexperte Schenk.
Dem widerspricht Eva Schantl-Wurz, Juristin bei der MA 40. Wer in Wien Mindestsicherung beantrage, werde "breitest beraten" , sagt sie. Außerdem: "Die Zustimmungserklärung wird von uns nur verwendet, wenn es unbedingt notwendig ist" . Etwa, um "Mietrückstände, von denen wir vom Klienten nichts erfahren haben, zu überweisen" .
Schenk überzeugt das nicht "Bis Herbst evaluieren wir die Lage. Für die Zeit danach planen wir mehrere Höchstgerichtsbeschwerden - auch, wenn das im Sozialbereich bisher eher unüblich war." (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 6.7.2011)
Kommentar:
Wissen
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung trat per Bundesgesetz im September 2010 in Kraft. Die Bundesländer müssen sie ins Landesgesetz übernehmen. Bezieher erhalten pro Jahr zwölfmal 752,94 Euro (für Einzelpersonen), davon werden 50 Euro Krankenversicherung abgezogen. In den 750 Euro sind 180 Euro Wohnkosten enthalten.
Wer arbeitet oder Arbeitslose respektive Notstandshilfe erhält, aber dabei nicht auf 752,94 Euro kommt, hat Anspruch auf Aufrundung aus dem Mindestsicherungstopf. In Wien sind zwei Drittel der Mindesteinkommensbezieher "Working Poor" : Sie pendeln zwischen schlecht bezahlten Jobs und unzureichenden Arbeitslosenbezügen hin und her. (bri)
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gott sei dank war ich noch nie in der lage auf eine leistung wie mindestsicherung zurückgreifen zu müssen.
wie ist das eigentlich wird einem da die miete bezahlt oder muss man die von der mindestsicherung begleichen? wie sieht es bei den nebenkosten (strom/gas etc.) aus.
und was geht den vermieter bzw. die Fremdenpolizei und -behörde an ob jemand mindestsicherung bezieht?
Ob jemand Mindestsicherung bezieht, geht den Vermieter gar nichts an!
habe eine Bekannte, die ein Studium abgeschlossen hat, dann geschieden wurde und jetzt Mindestsicherung bezieht. Da sie keinen Job findet und die 25 Jahre Vordienstzeiten durch die Unterbrechung (Studium) nicht zählen, ist sie nicht berechtigt arbeitslos zu sein, obwohl sie ja Jahrzehnte Versicherungsleistungen eingezahlt hat.
Studium hat ihr Mann bezahlt.
von diesen € 700 + irgendwas, sagt sie mir, müsse sie alles bezahlen: Miete, Strom-Gas, Telefon und ihr Leben...., da sie die ehem. gemeinsame Mieterschutz-Wohnung behalten hat, geht sich das grad noch aus...freiwillig machen das sicher nur ganz wenige, die ohnedies nicht mehr am Arbeitsmarkt vermittelbar sind.
Richtig; der Vermieter will nur sichergestellt wissen, daß sie regelmäßig kommt. Ich habe keine statistischen Daten in welcher Rate die Miete bei Sozialhilfe/Grundsicherungsbeziehern regelmäßig kommt. Ich schätze aber, daß diese Rate bei Besserverdienenden höher ist. Daher ist die Wakl bei mehreren Mietwerbern klar.
Ich halte daher viel von dem Vorschlag von di Stefano, siehe unten, daß die öffentliche Hand die Miete überweist und diesen Betrag dem Grundsicherungsbezieher von der Zuweisung abzieht.
davon halte ich gar nichts, denn ich würde meine Wohnung sofort teilen, daher einen Mitbewohner suchen um mein Überleben zu sichern, der mir pünklich am letzten die halbe Miete hinlegt.
Außerdem sollte der Staat Menschen in Not nicht bevormunden, nur damit das Risiko für den Vermieter sinkt! Unternehmerisches Handeln ist eben auch riskant und keine Beamtenpension.
es steht den Reichen und Wohlhabenden meiner Meinung nach nicht zu Arme zu stigmatisieren, dazu lesen Sie am Besten den 1. Artikel der Menschenrechte: alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Der Tränendrücker Menschenrechte zieht hier nicht; die betroffenen Menschen haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ihre Miete pünktlich zu bezahlen. Gleichen Sie daher mal Ihre Menschenrechte mit den Menschenpflichten ab.
Außerdem geht es hier nicht um Bevormundung, sondern die Maßnahme wäre eine Hilfestellung des Systems, damit manche überhaupt einen Mietvertrag bekommen.
Es ist umgekehrt mein Menschenrecht als Vermieter, meine Wohnung zu dem zu vermieten, von dem ich erwarten kann, daß er seine Miete pünktlich bezahlen kann.
Menschenrechte sind kein Tränendrücker, natürlich können sie jedem verweigern, ihm eine Wohnung zu vermieten, sie müssen nicht sozial agieren, das ist ganz Ihre private Entscheidung, aber anderseits können Sie nicht vom System verlangen, dass jemand ungleich behandelt oder in seiner Würde herabgesetzt wird, weil sie das Risiko ihres unternehmerischen Handelns nicht alleine tragen wollen. Das müssen Sie aber alleine tragen! Wenn jemand nicht zahlt, klagen Sie ihn ohnehin, was ja auch ihr gutes Recht ist. Dass Sie bis zur Umsetzung eines Geichtsbeschlusses Geld verlieren, ist ihr Risiko. Es ist ja niemand gezwungen Wohnungen zu kaufen und sie zu vermieten. Das ist eben nur ein gutes Geschäft mit Vor- und Nachteilen.
nochmal was, zur Aufklärung: Eine Wohnung zu kaufen um sie zu vermieten ist ein Verlustgeschäft. Eine Wohnung im nicht mehr benötigten Bestand zu verkaufen und das Geld anderswie anzulegen ist um Größenordnungen ertragreicher und auch sicherer. Den Tip bekommen Sie jetzt von mir unentgeltlich.
Das sieht allenfalls anders aus für Angehörige der Baubranche, die Äcker gekauft, in Baugrund umwidmen haben lassen (zu Null Kosten) und mit ihrem Unternehmen drauf bauen, gut durchsetzt mit illegaler Beschäftigung. Und die diesen "Verlust" brauchen um einen anderweitigen Gewinn geringer steuerpflichtig zu stellen.
Danke für den Tipp: allerdings sehen viele Menschen das anders, es gibt viele Privatbürger, die sich eine Vorsorgewohnung gekauft haben, das hat vielleicht eher damit zu tun, dass sie nicht nur ein Einkommen zusätzlich haben wollen, sondern auch ihr Geld so sicherer anlegen, die Wertsteigerung von Grundeigentum ist nämlich unschlagbar.
Natürlich gibt es aber auch schon am Markt Probleme mit dem Absatz!
Ich halte es nicht für okay, wenn Menschen in Not per se entmündigt werden! Dies kann unter Umständen ein Angebot vom Amt sein, niemand ist minder außer wir machen ihn dazu. Es ist Anmaßung u sicherl. nicht verfassungskonform. Also Angbot ja, Vordruck zur Datenfreigabe, nein! Man nützt die Notlage eines andern nicht aus!
Wenn wer von der Sozialgemeinschaft, über den Umweg der öffentlichen Hand, das Geld für seinen Unterhalt geschenkt bekommt, macht es keinen Unterschied, ob ihm ein Teil des Betrages derart geschenkt wird, daß dieser an seinen Vermieter überwiesen wird.
Das Einzige, was er noch drauf sagen sollte ist: Dankeschön, daß Ihr mir diese Sorge abnehmt, und mich als solventen Mieter darstellt.
ja, aber er sollte seine Miete selber zahlen und der Vermieter braucht davon nichts zu wissen, weil das stigmatisierend wäre.
wie Treichl sich für das Bankenpaket bedankt hat, haben Sie ja gehört: "Die Politiker sind zu feig und zu dumm....." dachte ich mir auch, weil sie ja viel zu wenig Gegenleistung für die Rettung der Banken verlangt haben.
wie sie sehen, vom kleinen Mann in Not verlangen wir völlige Transparenz und Dankbarkeit, von den großen Machern und Verursachern für eine wirtschaftl Katastrophe lassen wir unserer Repäsentanten beschimpfen?
Österreich eben: nach oben buckeln, nach unter treten! Wer ein Henderl stiehlt, sitzt, wer ein Vermögen veruntreut, bekommt Applaus!
ie haben nicht verstanden, ich verlange derlei nicht vom System, das Wort "verlangen" haben Sie allein gebraucht.
Das war von mir mehr als Rat an das System gedacht, Damit das System sicherstellen kann, daß auch Minderbemittelte eine Unterkunft haben. Man könnte sogar noch weitergehen: Die betroffenen Minderbemittelten sollten das vom System verlangen, aus demselben Grund. Und für diese wäre es eine Hilfe, denn es ist nicht unwahrscheinlich, daß sie genau deswegen minderbemittelt sind, weil sie ihr Leben allein nicht gemeistert haben, mal von Schicksalschlägen abgesehen. Es kann sonst leicht sein, daß der Kauf von z.B. Zigaretten oder Alkohol Priorität hat vor der Mietzahlung.
Was sagt wohl der Grüne Menschenrechtssprecher Klaus Werner-Lobo? Offenbar nix, er hat endlich sein leistungsunabhängiges Politikereinkommen von über 6000 Euro monatlich ...
Von ÖVP und FPÖ ist in sozialpolitischen Fragen sowieso nichts positives zu erwarten (und deren Schweigen besser). Trauriges rot-grünes Wien ...
... ebenso wie alle spitzenverdiener & millionäre... hier treffen sich zwei schmarotzerschichten & mentalitäten, die auf kosten der arbeitenden mehrheit nix mehr fürchten als die aufdeckung ihrer wirklichen einkommenssituation :))
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