Was dies für Verbraucher und Wirtschaft bedeutet, diskutierten Experten bei einem Europagespräch
Schon im Herbst soll ein Entwurf für ein einheitliches europäisches
Vertragsrecht vorliegen.
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DVDs, Bücher oder Elektronikgeräte finden sich in deutschen Onlineshops oft
deutlich billiger als im heimischen Handel. Doch wer hier zugreifen will, wird
leicht enttäuscht. Viele deutsche Internetanbieter liefern ihre Waren nicht ins
Ausland. Ihnen ist der Verkauf jenseits der eigenen Staatsgrenzen zu
risikoreich. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zuständig? Welche
Rechtsordnung und welche Verbraucherschutzregeln kommen zur Anwendung? Sie
konzentrieren sich lieber auf Kunden im Inland.
Das soll jetzt anders werden. Justizkommissarin Viviane Reding strebt nach
einem europaweit einheitlichen Vertragsrecht, das den Abschluss
grenzüberschreitender Kaufverträge vereinfacht und es Unternehmen leichter
macht, ihre Waren am gesamten EU-Binnenmarkt anzubieten.
Jahrelang wurde darüber gerungen, aber nun hat es Reding eilig. Erst Anfang
Mai hat eine Expertengruppe eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die einen 189
Paragrafen starken Vorschlag für ein EU-Vertragsrecht zum Inhalt hat. Schon im
Oktober will die Kommission einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen.
Dieses Ziel soll mithilfe des sogenannten optionalen Instruments erreicht
werden. Das heißt, die vorgeschlagenen Regeln finden bei grenzüberschreitenden
Rechtsgeschäften nicht zwingend Anwendung, sondern nur dann, wenn es die
Vertragsparteien ausdrücklich miteinander vereinbaren (Opt-in). Und das soll bei
Internetgeschäften mittels des "Blue Button" passieren. Mit dem Klick auf den
blauen Knopf beim Bestellvorgang erklärt sich der Käufer damit einverstanden,
dass auf das Rechtsgeschäft EU-Vertragsrecht angewendet wird. Will er das nicht,
lässt er den Blue Button unberührt. Das kann jedoch zur Folge haben, dass der
Verkäufer seinerseits dann nicht bereit ist, mit ihm zu kontrahieren.
Dieses Konzept des optionalen Instruments wird von einigen Mitgliedstaaten
abgelehnt. Großbritannien und Frankreich etwa bevorzugen das "Toolbox"-Modell,
das vereinheitlichte Musterregelungen enthält, derer sich die nationalen
Gesetzgeber bedienen können - oder auch nicht.
Ungewöhnlich kurze Frist
Auch andere vorgeschlagene Regelungen sorgen für Zündstoff. Deshalb ruft
Redings Tempo Kritiker allerorts auf den Plan. Auch beim Europagespräch am
Juridicum, das vergangene Woche unter Kooperation mit dem Standard, dem
Alumniverband jus alumni und LexisNexis zum Thema stattfand, wurden höchst
unterschiedliche Meinungen laut.
"Die Machbarkeitsstudie der Expertengruppe wurde erst Anfang Mai zur
Begutachtung versendet. Die Frist zur Stellungnahme endet bereits am 30. Juni",
beklagt die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Marcella
Prunbauer-Glaser, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags
(ÖRAK) und des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), sieht das ähnlich.
Zwar habe der CCBE bereits ein erstes Positionspapier präsentiert. "Allerdings
macht uns der Zeitdruck, der aufgrund des politischen Willens besonders stark
ist, große Sorgen. Es ist uns praktisch nicht möglich, binnen zweier Monate
ausgewogen die Kohärenz und die wechselseitigen Wirkungen dieses Vorschlages zu
evaluieren und ausreichend inhaltlich Stellung zu beziehen."
Grundsätzlich anerkenne der CCBE jedoch mehrheitlich, dass die vorliegende
Studie eine Basis für ein optionales Vertragsrecht sein kann, vor allem deshalb,
weil sich der derzeitige Entwurf lediglich auf das Kaufrecht und konnexe
Dienstleistungsbereiche beschränke.
Problematisch sei allerdings, so die Anwältin, dass einerseits der Konsument
im Entwurf übermäßig geschützt, andererseits die Vertragsfreiheit der
Unternehmen zu stark beschränkt werde: "Zugunsten des Verbraucherschutzes wird
der Grundsatz ,pacta sunt servanda' aufgeweicht. Es gibt zu weit reichende
nachträgliche Prüfungs- und Lösungsbefugnisse durch das Gericht."
Profitiert der Verbraucher?
Auch der gänzlich neue Ansatz, Schadensersatzansprüche verschuldensunabhängig
zu gewähren, macht den Anwälten Kopfzerbrechen. Und nicht nur ihnen. Huberta
Maitz-Strassnig von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) äußert sich
skeptisch: "Wenn der Europäische Gesetzgeber dieses optionale Vertrags- werk
dazu benutzt, Experimentallegistik zu betreiben, wird das Projekt sicherlich
scheitern." Ein verschuldensunabhängiges Schadensersatzrecht scheint
Maitz-Strassnig ebenso abstrus wie eine Haftung für den Verlust an Freude und
Lebensqualität: "Solche Schadenskategorien sind unvorstellbar in ihren
Auswirkungen. Man denke an eine Haftung, die eintritt, weil etwa ein DVD-Spieler
oder ein Gameboy nicht funktionieren."
Das Problem sei, dass jene Juristen, die das Übermaß an Verbraucherschutz im
Entwurf kritisierten, sich nicht in die Situation des rechtlich unbedarften
Konsumenten versetzen wollen, kontert Ulrike Docekal vom Verein für
Konsumentenschutz (VKI). Für ein einheitliches Europäisches Vertragsrecht kann
sie sich dennoch nicht begeistern: "Wir sind nicht überzeugt, dass die
Verbraucher davon tatsächlich profitieren werden." Rechte als Konsument zu haben
sei schön und gut, letztlich käme es aber auf die Durchsetzbarkeit an: "Was
haben Sie davon, wenn Sie die griechische Fähre übers Internet gebucht haben und
die aufgrund eines Streikes dann doch nicht fährt? Und wenn Sie Handwerker aus
Polen beauftragen, dann tun Sie das einzig und allein des günstigen Preises
wegen und nicht, weil Sie davon ausgehen, Gewährleistungsansprüche erfolgreich
geltend machen zu können."
Wenn man die Bedürfnisse von Konsumenten vor Augen hätte, spräche viel für
eine rechtliche Vereinheitlichung, sagt Karl-Heinz Oehler vom deutschen
Justizministerium in Berlin: "Gerade Verbraucher kleinerer Mitgliedstaaten
klagen immer wieder darüber, dass sie nicht in Genuss des vollen Anbotsspektrums
des europäischen Marktes kommen. Das müssen wir doch ernst nehmen, wenngleich
wir Deutschen in einer privilegierten Position sind, weil am deutschen
Binnenmarkt nahezu alles zu haben ist."
Ob man trotz der Bedenken mit der Schaffung eines europäischen Vertragsrechts
rechnen müsse, fragte Moderator Eric Frey (der Standard) zum Schluss: Ja -
lautet die Antwort einhellig. "Allerdings wird es nötig sein, das umfassende
Regelwerk deutlich abzuspecken und es vor allem klar und verständlich zu
formulieren", sagt Griss. "Der Entwurf liest sich so mühsam, ich kann mir nicht
vorstellen, dass Verbraucher oder Unternehmer in dieser Fassung damit etwas
anfangen können." (Judith Hecht, DER STANDARD, Printausgabe, 6.7.2011)