Für Richter war Tatverdacht nicht dringend genug

5. Juli 2011, 12:42

50-Jähriger daher auf freien Fuß gesetzt

Dass der Verdächtige im Mordfall Julia Kührer vom Landesgericht Korneuburg auf freien Fuß gesetzt und nicht in U-Haft genommen wurde, hat in der Öffentlichkeit teilweise Erstaunen ausgelöst. Immerhin ist bei Straftaten, die mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, grundsätzlich die bedingt obligatorische U-Haft vorgesehen. Über einen Mordverdächtigen wäre gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) zwingend die U-Haft zu verhängen, sofern nicht das Vorliegen sämtlicher möglicher Haftgründe - Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr - auszuschließen ist.

Materielle Voraussetzung für die Verhängung der U-Haft ist allerdings der sogenannte dringende Tatverdacht: Der Haftrichter muss überzeugt sein, dass die vorliegende Beweislage ausreicht, um im Falle einer späteren Anklageerhebung einen Schuldspruch wahrscheinlich zu machen. Bei Michael K. (50) war das nach Ansicht des Korneuburger Haftrichters nicht der Fall, weshalb die Regeln der bedingt obligatorischen U-Haft gar nicht zum Tragen kamen.

Mit Entscheidung "nicht glücklich"

"Der Richter hat gesagt, es gibt zwar einen Tatverdacht, aber er ist nicht so dringend, dass er die U-Haft rechtfertigen würde", erklärte Karl Schober, der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Dienstag Die Anklagebehörde hatte die Inhaftierung des 50-Jährigen beantragt. "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht glücklich", räumte Schober ein.

Ob diese bekämpft wird, wird sich spätestens Ende der kommenden Woche entscheiden. Dann läuft die Frist für eine allfällige Beschwerde ans Wiener Oberlandesgericht ab. Bis dahin werden die Ermittler versuchen, "die Entscheidungsgrundlage zu verbreitern", sagte Schober. Es sollen also weitere Beweismittel gesucht werden, die entweder für eine Verwicklung des 50-Jährigen in das Verbrechen sprechen oder die geeignet sind, seine (Mit)täterschaft auszuschließen. (APA)

Einst war bei einem Tatverdächtigen

Einst war bei einem Tatverdächtigen
Von seinen Füßen einer schon besetzt
Auf welchem soll der Gute denn nun nächtigen?
Man hat ihn auf den freien kurzerhand gesetzt.

(Abendstern)
>> zeichnung: five minutes before a crimehttp://tinyurl.com/LaNoire1w

ausserdem wird kein Verdunklungsgefahr

mehr bestehen und auch keine Wiederholungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr, also ist er auf freien Fuß zu belassen.

Nein.

Diese Gefahren sind bei Mordverdacht wurscht, da ist U-Haft zwingend im Gesetz vorgeschrieben. Nur: der Tatverdacht muss dringend, Betonung auf: dringend, also sehr eindeutig sein.

ich kann mich erinnern, dass es häufig Fälle

gegeben hat, wo bei Nachweis der Tat und dazugehörigem Geständnis der Täter auf freien Fuß gesetzt wurde.

Welche österreichischen Fälle sollen das sein ? Bitte konkret,

denn dann werden Sie erkennen, dass kein Mord dabei ist.

Die Verdunkelungsgefahr wurde mit möglichen Mittätern argumentiert.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.