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Der Datenschutz ist Amtsgeheimnis!

Josef Barth, 5. Juli 2011, 09:32

Die EU verklagt Österreich wegen seiner Datenschutzkommission - Die soll nicht unabhängig genug sein - Warum genau ist geheim

Das mit dem Datenschutz ist in Österreich so eine Sache. Von Behörden wird er stets hoch gehalten, was gut ist – wenn begründet. Sammelt die Behörde selbst Daten, wie unter anderem per Vorratsdatenspeicherung vorgesehen, gelten plötzlich wieder andere Regeln.

Wer sich in Österreich aber um den Datenschutz und diese aktuelle Entwicklung sorgt, hat zumindest eine zentrale Anlaufstelle: die Datenschutzkommission. Sie ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zuständig, und zählt laut ihrer Webseite zu den „ältesten Datenschutzbehörden Europas (seit 1980).“ Der Datenschutz generell wurde mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG der EU in ganz Europa auf eine neue Grundlage gestellt, heißt es dort.

Nun ist die Europäische Union aber dummer Weise der Meinung, dass just die Datenschutzkommission selbst dieser Richtlinie nicht entspricht – und damit selbst teils widerrechtlich sei. Denn Datenschutzkommissionen sollen nach EU-Recht eigentlich völlig unabhängige Aufsichtsbehörden sein. In Österreich ist ihre Geschäftsstelle aber am Kanzleramt angeschlossen, und damit dem Bundeskanzler organisatorisch wie personell unterworfen.

Also hat die Europäische Kommission die Republik Österreich deswegen nun beim Europäischen Gerichtshof verklagt und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. So zumindest wurde es zweizeilig medial reportiert.

Wer’s genauer wissen will, was nun eigentlich das Problem ist, der muss in Österreich unweigerlich scheitern. Kurioser Weise nicht am Datenschutz. Sondern: am Amtsgeheimnis.

Denn die Klage der Europäischen Kommission ist geheim. Was sie Österreich vorwirft, dürfen Österreichs Bürger nicht wissen. Eine Sauerei der EU, könnte nun der gelernte Europa-Kritiker meinen. Wenn man uns schon verklagt, sollte man uns auch sagen weswegen genau. Mitnichten: Das Bundeskanzleramt ist es, das das Mahnschreiben unter Verschluss hält. Ebenso übrigens wie die Rechtfertigung Österreichs: Die Stellungnahme des Kanzleramts wird von eben jenem ebenfalls nicht rausgerückt. Ein wenig so, als hätte einem der Lehrer einen Fünfer gegeben, den Eltern zeigt man aber nur das Mitteilungsheft, nicht die Schularbeit selbst. Es könnte sich ja zeigen, dass die eigene Leistung tatsächlich nicht gar so berauschend war. Und wer will sich dann auch noch daheim schelten lassen.

Mehrere Telefonate mit dem zuständigen Verfassungsdienst des Kanzleramts, mehrere Auskünfte: „Das finden Sie im Internet“ (falsch, dort steht’s nicht), „Da ist die Datenschutzkommission zuständig (wieder falsch, die ist nur davon betroffen, darf also gar nichts sagen), „Da müssen Sie den Pressesprecher des Bundeskanzlers anrufen“ (schon wärmer, der hat aber in Zeiten von Griechenland-Krisen wohl anderes zu tun – und müsste ohnehin wieder im Verfassungsdienst nachfragen, was rechtens sei).

Schließlich ein Mail einer engagierten Juristin – doch des Verfassungsdiensts selbst: „Da es sich beim vorliegenden Verfahren um ein Vertragsverletzungsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich handelt, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Übermittlung der Verfahrensunterlagen an Sie nicht möglich ist.“

Die Begründung: Dies unterliege nach dem „einschlägigen Sekundärrecht und der Rechtsprechung des EuGH der Vertraulichkeit“. Kurze Rückfrage: „Wären Sie bitte so nett mich noch wissen zu lassen auf welchen rechtlichen Passus und welche Gerichtsentscheidung sich diese Haltung des Verfassungsdiensts stützt? - Nur um die Rechtsgrundlage zu kennen und die Nachvollziehbarkeit für alle BürgerInnen sicher zu stellen.“

Antwort: keine mehr. Derartige Nachfragen zum Verständnis des Systems sind in ebenjenem nicht vorgesehen.

Erst die Schlussanträge, also quasi das Plädoyer, wird irgendwann veröffentlicht. Und das Urteil. Auf der Webseite des EuGH. Inzwischen dürfen die Österreicher rätseln, mutmaßen und vielleicht ein paar Verschwörungstheorien spinnen.

Dabei ist „die EU“ bei den Österreichern ohnehin schon kein besonderer Publikumserfolg, leider. Die Auseinandersetzung mit ihr geheim zu halten ist dabei kein probates politisches Konzept, um sie verständlicher oder gar beliebter zu machen. Das sollte erst recht dem Kanzleramt klar sein.

Vielleicht kommt die Antwort ja noch im Laufe des Tages. Wir posten sie dann hier, damit wir vielleicht alle verstehen, warum diese Information unbedingt dem Amtsgeheimnis unterliegen muss – und Österreichs Bürger das nicht wissen dürfen.

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17 Postings
finisterra
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12.7.2011, 00:54
Nur theoretisch unabhängig, praktisch aber weisungsgebunden.

Das ist leider der Ist-Zustand in Österreich. Beispiel: Entscheidungen der Mitglieder parteipolitisch besetzter Aufsichtsorgane von staatsnahen Betrieben und Organisationen wie Flughafen, ORF, etc. Um Transparenz zu erzwingen reicht eine Verschiebung von einer Behörde zu einer anderen wahrscheinlich nicht aus, auch wenn diese dann als 'unabhängig' bezeichnet wird.

Catchmeifyoucan
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Typisch Österreich: Amtsgeheimnis und keiner ist zuständig.

Mark Kastel
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EuGH: Zsf. der Klagebegründung

Ein Kurzzusammenfassung (verlinkt zum EuGH bzw. Amtsblatt) hier: http://legalmemory.blogspot.com/2010/10/e... wegen.html

Sonst auch EuGH 9.3.2010, Rs C-518/07, Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, jusIT 2010/30, 74 (Anm Kunnert);
Prof. N. Raschauer: http://www.springerrecht.at/art-8-der... raschauer/

Mark Kastel
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sorry, da fehlt ein "e": EinE Kurzzfs.

Bugio
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Was für eine Klagebegründung ist denn das ? Darin wird das "Können" bemängelt und nicht das "Sollen". "Können" kann man viel, aber "soll" man es auch ?

Bugio
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Nicht unabhängig genug ?

Zum Beispiel die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats werden von Landesregierungen ernannt.

Sind Landesregierungen unabhängigkeitsgebender als Bundesregierungen ? Was ist am Bundeskanzleramt auszusetzen ?

Hallo Web
 
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ob man eine abteilung des bka für unabhängig hält, oder nicht, ist eine interessante frage, in dem fall aber bedeutungslos, weil es nicht das ist, was die richtlinie fordert. unabhängigkeit in dem sinne, wie es die richtlinie meint, sieht unter anderem auch eigenständigkeit vor.

die uvs, sind behörden, deswegen wird von der l-reg besetzt. sie sind in dem sinn unabhängig, daß sie rein nach dem gesetz, vollkommen weisungsfrei entscheiden können (im gegensatz zu anderen behörden). aber natürlich nach wie vor behörde und nicht unabhängiges gericht.

Josef Barth
Josef Barth
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Das ist die große Frage...

...wenn wir das Schreiben der Europäischen Kommission kennen würden, wüssten wir es. Und könnten dann sinnvoll drüber diskutieren. Oder kämen vielleicht auch gleich zu dem Schluss, dass vielleicht eh alles passt.
Aber diese Info ist nichts für uns, sagen Kommission und Kanzleramt. Und das ist eben der Punkt, der so Schade ist.

Hallo Web
 
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Und möglicherweise hat sie auch deshalb seit ihrem Bestehen zu wenig Mittel, um ihrer Aufgabe im Sinne der Richtlinie sinnvoll nachzukommen. In Österreich sitzen Juristen in der DSK und bilden damit mehr oder weniger eine Abteilung für Fragen des Datenschutzrechts innerhalb des Bundeskanzleramtes. In vielen anderen Ländern sind das tatsächlich unabhängige Behörden, interdisziplinär besetzt, die sich um die Einhaltung des Datenschutzes bemühen, nicht nur Gutachten abgeben, sondern tatsächlich selbst kontrollieren usw.

Hallo Web
 
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Wenn den Standard-Redakteur die inhaltliche Frage interessieren würde, und nicht nur die zugegebenermaßen leicht anzubringende Polemik, dann wäre ihm bereits seit dem Jahr 2000, in dem die Richtlinie, 1995 beschlossen, in Österreich umgesetzt wurde (und dabei ein älteres DSG ersetzt hat), klar, daß die österreichische Datenschutzkommission in ihrer schon damals bestehenden Form der Richtlinie nicht entsprechen kann bzw. konnte. Die Richtlinie fordert eine unabhängige Behörde. Die österr. DSK ist aber dem Bundeskanzleramt unterstellt, sowohl in der Organisationsstruktur als auch ressourcenmäßig. Dadurch kann sie nicht unabhängig sein.

Hallo Web
 
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Das ist halt ein fundamentaler Unterschied in der österreichischen, josephinischen Bürokratie, die solche Abläufe schützt, die Bürger einer Teilhabe für zu unmündig hält, und nur so lange funktioniert, so lange das Amtsverständnis der handelnden Beamten auf Ehre/Berufsethos und einem gesunden Amtsverständnis fußt, im Vergleich zu beispielsweise Schweden, wo sämtliche Daten des Staates für alle frei zugänglich sind, inklusive der Steuererklärungen und Anträge auf Beihilfen des Nachbarn.

Hallo Web
 
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Oder die Umsetzung der sog. Freizügigkeitsrichtlinie, bei Risikozonen/Hochwasserschutz, der Dienstleistungsrichtlinie, der Liberalisierung des Bahngütertransportmarktes uvm. Derzeit liegen meines Wissens aus ca. 50 Vertragsverletzungsverfahren 13 Klagen gegen die Republik vor.
Natürlich kann man jetzt anprangern, daß das Kanzleramt, in dessen Zuständigkeit die DSK fällt, keine sinnvollen Auskünfte erteilt. Aber das tun sie auch in vergleichbaren Fällen nicht. Insofern ist das jetzt keine spezielle Schweinerei, sondern eine übliche, die das System des Amtsgeheimnisses so vorsieht.

hanslblasta
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wer sit in diesem Fall "die EU"?

welche Institution der EU, welches Referat? und warum wird das Schreiben nicht seitens "der EU" öffentlich gemacht?
anzunehmen auch, dass ein Journalist sich nicht mit allgemeinen Auskünften und Verweisen auf eine Rechtslage abspeisen läßt, sondern sich nicht die Arbeit der Recherche erspart und selber schon vor dem Schreiben an ein Amt, eine Behörde weiß, welche Rechtsgrundlagen für seine Anfrage gelten!

en ymmärrä
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Die Europäische Kommission reicht beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Österreich ein wegen Nichteinhaltung des EU-Vertrages, im Detail einer Verordnung oder Richtlinie. Diese Klage wurde Österreich zugestellt.
Die Einleitung eines Verfahrens vor dem EuGH wird im Amtsblatt der EU (elektronisch) veröffentlicht, ebenso wie das Urteil. Nur Informationen über die dazwischenliegenden Schritte und Dokumente sind offensichtlich nicht zugänglich.

Josef Barth
Josef Barth
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Stimmt...

...und ja, natürlich sollte auch die Europäische Kommission ebenfalls ihre Klagsschrift veröffentlichen. Im Sinne der Bürger, ich nehm die da gar nicht aus der Verantwortung.

Als Bürger dieses Landes geht's mir aber in erster Linie darum, dass Österreich einmal Transparenz-Willen demonstriert, um dann eben auch bei der Kommission in die Pflicht zu nehmen. Mit einem eigenen Gesetz im Verweigerungsgedanken geht das eben leider nicht.

@hanslblasta: All Ihre Fragen sind berechtigt, und die Antworten stehen ja genau in jenen Schreiben, die uns vorenthalten werden. Es geht eben genau darum die Rechtsgrundlage in Frage zu stellen. Denn die könnte besser sein - wie Österreich das auch schon im Konvent diskutierte: http://www.konvent.gv.at/K/DE/AVOR... 17343.html

Und, nur fürs Protokoll: Ich bin Ex-Journalist ;) Blogge hier nur - zumeist das, was auch auf unserer Website www.amtsgeheimnis.at/blog steht.

Harry Y.
 
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Interessant -und ganz typisch.

hanslblasta
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für wen? für Journalisten?

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