Fahrgastvertreter zürnen über Zwangsräumungen überfüllter Züge - Mit der Ausweitung des Schaffnerlos-Betriebs ist damit auch in Regionalzügen zu rechnen
Wien - Zwangsräumungen überfüllter Züge durch die Polizei wie am Wochenende im Railjet-Schnellzug 60 am Wiener Westbahnhof könnten ÖBB-Fahrgästen künftig auch bei Regionalzügen blühen. Der Grund ist nicht nur Überfüllung in Stoß- und Ferienzeiten, sondern der Null-Null-Betrieb, bei dem im Regionalverkehr sukzessive die Zugbegleiter abgeschafft werden.
Wie berichtet, sollen bis 2014 bis zu 380 Zugbegleiter-Stellen wegfallen - wohl ohne Kündigungen, aber durch Nicht-Nachbesetzung des natürlichen Abgangs. Den Freibrief für "schaffnerlos" bekam die ÖBB im Oktober 2009 vom Verkehrsministerium. Null-Null-Fahrten, wie "schaffnerlos" im Fachjargon heißt, sind seither nur mit jenen Zügen untersagt, bei denen es technisch nicht möglich ist, etwa weil die Türsteuerung nicht modern genug ist.
Freier Zugang zu Abteilen muss möglich sein
Fahrgastvertreter fragen sich allerdings nach dem Railjet-Vorfall am Samstag, woran erkennbar ist, wann ein Zug überfüllt ist. "Wenn Wagenübergänge, Ein- und Ausgänge oder Fluchtwege verstellt oder Sprechstellen, Fluchtwege, Schaltschränke und Feuerlöscher nicht mehr zugänglich sind" , klärt ÖBB-Sprecher Hannes Gferer auf. Generell müsse der freie Zugang zu den Fahrgasträumen möglich sein, sonst hätten Rettungskräfte im Fall der Erkrankung eines Fahrgast keinen Zugang.
Das zu überprüfen wird insbesondere im Nahverkehr spannend. Denn in älteren Dieseltriebzügen, den so genannten Schienenbussen, ist schon jetzt nur mehr der Lokführer an Bord. Er kann den Führerstand nur durch den Fahrgastraum erreichen, hat sonst aber keine Verbindung zu den Insassen. Ist der Zug überfüllt, kommt auch der Triebfahrzeugführer aus seiner Kabine nicht heraus. In der ÖBB beruhigt man: Noch sei "P-Züge ohne Zub" nicht flächendeckend eingeführt. Eine genau definierte Zahl von Stehplätzen hat laut ÖBB übrigens nur der Nahverkehrszug des Typs "Talent" . Wer die Fahrgäste dort zählt und gegebenenfalls eingreift, ist freilich offen.
Behinderte müssten draußen bleiben
Spüren werden diese Entwicklung insbesondere Menschen mit Behinderung. Sie können in Niederflur-Züge wohl theoretisch ohne Hilfspersonal einsteigen, "bei Überfüllung sind Behinderte und Alte aber gewöhnlich die ersten, die draußen bleiben müssen" , sagt mit der Materie vertrautes Zugpersonal zum Standard. Hilfsdienste, üblicherweise von Zugbegleitern erbracht, fallen im Schaffnerlos-Betrieb weg. Kurzfristige Mobilität wird auf diese Weise empfindlich eingeschränkt. Denn die ÖBB ist nur verpflichtet, Hilfspersonal bereit zu stellen, wenn dies vom betroffenen Fahrgast drei Tage vorher offiziell angefordert wurde. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD-Printausgabe, 5.7.2011)