15 Jahre nach Einrichtung wird die "Klagemauer" für Studenten gesetzlich verankert
Wien - Vor 15 Jahren wurde die Studierendenanwaltschaft als
Beratungsstelle eingerichtet und fünf Jahre später zur
Beschwerdestelle über Mängel im Lehr- und Studienbetrieb aufgewertet.
Mitte Juli soll die bewährte "Klagemauer" für Studenten, wie
Studentenanwalt Josef Leidenfrost sie nennt, nun auch erstmals
gesetzlich verankert werden. Das ist aus Leidenfrosts Sicht zwar
wichtig und begrüßenswert, gleichzeitig wünscht er sich anlässlich
einer Tagung zum 15-jährigen Bestehen heute, Freitag, aber zusätzlich die Einrichtung von
Ombudsstellen an allen mittleren und großen Hochschulen.
Vier Vollzeitstellen
Zwar sei die 1996 mit Susanne Buck als "Ein-Frau-Betrieb"
eingerichtete Institution mittlerweile auf vier Vollzeitstellen
ausgeweitet worden. "In Spitzenzeiten wird es aber eng, deshalb der
Appell an die Hochschulen, eine solche Stelle vor Ort einzurichten".
Denn derzeit muss die Studierendenanwaltschaft ohnehin immer an der
jeweiligen Hochschule den Beschwerden der Studenten nachgehen. Auch
die eventuelle Behebung von Problemen - etwa bei überfüllten Hörsälen
der Wechsel in größere Räume - liegt in der Verantwortung der Unis
selbst - wie auch die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle.
International existieren Beispiele für eigene Ombudsmänner an
den
Hochschulen, betont Leidenfrost. In den USA oder Kanada gebe es sie
flächendeckend, in Spanien ebenso. Und auch in anderen europäischen
Ländern finde zumindest Bewegung in diese Richtung statt. Auch in
Österreich selbst gibt es Beispiele, so wurden an der Fachhochschule
Wien und der Physik-Fakultät der Technischen Uni Wien bereits eigene
Ombudsstellen eingerichtet.
"Unbefangener Berater"
Die Aufgabe einer solchen Einrichtung? Sie soll nach
Vorstellung
Leidenfrosts ein neutraler, unabhängiger und unbefangener Berater
sein, der - etwa im Gegenteil zur Rechtsabteilung einer Hochschule -
nicht die Seite der Institution einnimmt. In der Praxis kommen
Studierende dann zu Leidenfrost, "wenn vor Ort niemand mehr helfen
kann oder will".
Besonders oft landen Anfragen zu Zulassungsverfahren in
beschränkten Studien in der Studierendenanwaltschaft, derzeit auch
zur neuen verpflichtenden Voranmeldung. Auch finanzielle Aspekten des
Studiums, etwa die verschiedenen Stipendien-Möglichkeiten, und
Infrastruktur-Problemen wie etwa überfüllte Hörsälen sind häufig
Thema. Pro Studienjahr hat die Studierendenanwaltschaft an die 6.000
Kontakte mit Studenten, 2010 gab es etwa in 450 Fällen Schriftverkehr
mit den Unis.
"Nur Empfehlungen"
Formal hat die Ombudsstelle für Studierende - ähnlich wie etwa
die
Volksanwaltschaft - keine Macht. "Das sind absolut nur Empfehlungen.
Wir können nur die Umstände festhalten, aber ihnen nichts
vorschreiben." Allerdings sei die Studierendenanwaltschaft insofern
mächtig, "weil wir zuhören und den Studierenden helfen, die richtigen
Stellen für ihre Anliegen zu finden", betonte Leidenfrost. Die
Studierendenanwaltschaft habe außerdem auf jeden Fall dazu geführt,
dass Uni-Mitarbeiter und Studierende mehr Verständnis füreinander
entwickelt hätten. An den Hochschulen habe zudem das
Problembewusstsein zugenommen.
Neben der praktischen Arbeit setzt die Studierendenanwaltschaft
auch auf Bewusstseinsbildung. Zuletzt gab es etwa eine Tagung zu den
Problemen bei Doktoratsstudien. Anlässlich der gesetzlichen
Verankerung hat sie sich außerdem Selbstreflexion verordnet: Heute,
Freitag, wird bei einer "Standortbestimmung" von verschiedenen
Hochschul-Akteuren der Frage nach dem "Woher? Wozu? Wohin?" der
Studierendenanwaltschaft nachgegangen.
Neuer Name
Gesetzlich verankert wird die Studierendenanwaltschaft mit dem
für
Mitte Juli geplanten Beschluss des neuen
"Qualitätssicherungsrahmengesetzes". Damit wird auch der Name auf
"Ombudsstelle für Studierende" geändert. (APA)