Bisher konnten Millionäre ihre Abgaben mit dem jeweiligen Kanton weitgehend frei aushandeln
Zürich - Die Schweiz will Steuerprivilegien für reiche
Ausländer einschränken. Die gut 5000 Millionäre, die in der Schweiz wohnen und
ihr Geld im Ausland verdienen, sollen ab 2013 mindestens ein Einkommen von
400.000 Franken versteuern müssen. Bisher gilt, dass die Personen die Steuern
mit dem jeweiligen Kanton weitgehend frei aushandeln können. Vorgeschrieben ist
lediglich, dass die Steuer-Bemessungsgrundlage mindestens das Fünffache der
Wohnkosten beträgt. Für die an den Kanton zu zahlende Steuer soll dies weiter
gelten. Das Minimum wird aber auf das Siebenfache der Wohnkosten angehoben, wie
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Donnerstag in Bern bei der
Vorstellung des Gesetzentwurfes sagte.
Die sogenannte Pauschalsteuer ist in den vergangenen Jahren unter Beschuss
geraten. Im Kanton Zürich wurde sie nach einer Volksabstimmung abgeschafft. Fast
die Hälfte der Begünstigten zogen daraufhin 2010 ins Ausland oder in den
Nachbarkanton Schwyz, wo das Prinzip weiterhin gilt. Im Kanton Thurgau wurde die
Abschaffung im Frühjahr in einer Abstimmung abgelehnt.
Auch die Regierung (Bundesrat) habe sich mit dem Aspekt der
Steuergerechtigkeit beschäftigt, sagte die Finanzministerin. Aber die
öffentliche Hand nehme durch die Pauschalbesteuerung immerhin jedes Jahr fast
700 Millionen Franken ein, und schließlich sei es auch ein Standortvorteil für
die Schweiz. Die Reichen könnten auch ins Ausland ziehen, wo ähnliche
steuersparende Pauschalregelungen oft auch möglich seien, sagte die
Ministerin. (Reuters)