Kurz vor der Sommerpause hat die deutsche Bundesregierung nach monatelangen, harten Auseinandersetzungen einen ihrer größten Streitpunkte beigelegt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vereinbarten, die sogenannten Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre zu verlängern.

Diese wurden nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 von der damaligen rot-grünen Regierung erlassen und waren seither immer wieder befristet verlängert worden.

Innenminister Friedrich hätte sie diesmal am liebsten ohne erneute Befristung verlängert. Der FDP jedoch gelang es, dies zu verhindern.

Das Paket enthält zunächst einige Verschärfungen: Erleichtert wird für die Ermittler die Abfrage von Flugdaten. Sie müssen künftig nicht mehr bei einzelnen Fluggesellschaften nachfragen, sondern können sich auch an zentrale Buchungsstellen wie Amadeus wenden. Die Abfrage von Kontostammdaten von Verdächtigen kann künftig ebenfalls leichter und schneller über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen. Bisher mussten die Ermittler dafür die Banken alle einzeln abklappern.

Nicht durchsetzen konnte sich Friedrich mit seiner Forderung nach Einblick in Bankschließfächer. Ermittler dürfen ab 2012 auch nicht mehr Daten über den Postverkehr und die Nutzung von Postfächern abfragen. Diese Maßnahme gilt derzeit noch, sie läuft aber mit Jahresende aus und wird nicht verlängert. Ebenfalls abgeschafft wird der kleine Lauschangriff. Dabei werden verdeckt arbeitende Ermittler zu ihrer eigenen Sicherheit mit Mikrofonen ausgerüstet. Diese Maßnahme war aber ohnehin nie angewandt worden. Verkürzt wird die bisherige Höchstdauer für die Speicherung von personenbezogenen Daten. Sie sinkt von 15 auf zehn Jahre, es soll aber Ausnahmen "für Einzelfälle" geben.

Weiter offen ist die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung. Das Verfassungsgericht hatte die Regelung, wonach Telefon- und Internetverbindungen zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang gespeichert werden können, im März 2010 gekippt. Auf eine neue Gesetzesgrundlage konnten sich Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich bisher nicht einigen. (Birgit Baumann aus Berlin, STANDARD-Printausgabe, 30.6.2011)