Abfrage von Flugdaten wird erleichtert - Frist für Datenspeicherung verkürzt
Kurz vor der Sommerpause hat die deutsche Bundesregierung nach
monatelangen, harten Auseinandersetzungen einen ihrer größten
Streitpunkte beigelegt. Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich
(CSU) vereinbarten, die sogenannten Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre zu
verlängern.
Diese wurden nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11.
September 2001 von der damaligen rot-grünen Regierung erlassen und waren
seither immer wieder befristet verlängert worden.
Innenminister Friedrich hätte sie diesmal am liebsten ohne erneute
Befristung verlängert. Der FDP jedoch gelang es, dies zu verhindern.
Das Paket enthält zunächst einige Verschärfungen: Erleichtert wird für
die Ermittler die Abfrage von Flugdaten. Sie müssen künftig nicht mehr
bei einzelnen Fluggesellschaften nachfragen, sondern können sich auch an
zentrale Buchungsstellen wie Amadeus wenden. Die Abfrage von
Kontostammdaten von Verdächtigen kann künftig ebenfalls leichter und
schneller über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) erfolgen. Bisher mussten die Ermittler dafür die Banken alle
einzeln abklappern.
Nicht durchsetzen konnte sich Friedrich mit seiner Forderung nach
Einblick in Bankschließfächer. Ermittler dürfen ab 2012 auch nicht mehr
Daten über den Postverkehr und die Nutzung von Postfächern abfragen.
Diese Maßnahme gilt derzeit noch, sie läuft aber mit Jahresende aus und
wird nicht verlängert. Ebenfalls abgeschafft wird der kleine
Lauschangriff. Dabei werden verdeckt arbeitende Ermittler zu ihrer
eigenen Sicherheit mit Mikrofonen ausgerüstet. Diese Maßnahme war aber
ohnehin nie angewandt worden. Verkürzt wird die bisherige Höchstdauer
für die Speicherung von personenbezogenen Daten. Sie sinkt von 15 auf
zehn Jahre, es soll aber Ausnahmen "für Einzelfälle" geben.
Weiter offen ist die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung. Das
Verfassungsgericht hatte die Regelung, wonach Telefon- und
Internetverbindungen zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang
gespeichert werden können, im März 2010 gekippt. Auf eine neue
Gesetzesgrundlage konnten sich Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich
bisher nicht einigen. (Birgit Baumann aus Berlin, STANDARD-Printausgabe, 30.6.2011)