Fremdenrecht: Österreich bei Umsetzung von EU-Richtlinie säumig

29. Juni 2011, 14:48

VwGH hob Bescheid zur Abschiebung eines Türken auf - Statt Sicherheitsdirektion wäre unabhängiger Verwaltungssenat zuständig gewesen

Wien - Österreich ist beim Fremdenrecht in der Umsetzung einer EU-Richtlinie säumig. Weil deshalb eine laut EU-Recht falsche Behörde entschieden hat, hat der Verwaltungsgerichtshof nun den Bescheid zur Ausweisung eines türkischen Staatsbürgers aufgehoben.

Über den Türken, der im Jahr 1989 nach Österreich eingewandert ist, wurde aufgrund seines Fehlverhaltens ein Aufenthaltsverbot verhängt. Seine dagegen erhobene Berufung wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol mit Bescheid vom 14. Februar 2011 ab. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof rügte der Mann, über seine Berufung hätte nicht die weisungsgebundene Sicherheitsdirektion, sondern ein Tribunal, nämlich der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol zu entscheiden gehabt. Das Höchstgericht gab ihm nun Recht und hob den Bescheid wegen Unzuständigkeit der Sicherheitsdirektion auf.

Verwaltungssenat wäre zuständig gewesen

Nach derzeitiger Rechtslage entscheiden über Berufungen gegen Entscheidungen nach dem Fremdenpolizeigesetz die Sicherheitsdirektionen in letzter Instanz, nur im Fall von EWR-Bürgern, Schweizer Bürgern und begünstigten Drittstaatsangehörigen entscheiden die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern. Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 wurde festgelegt, dass ab 1. Juli über Berufungen gegen alle Rückkehrentscheidungen die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern zu entscheiden haben. Laut EU-Recht hätte Österreich aber bis spätestens 24. Dezember 2010 die entsprechende Rückführungsrichtlinie der EU umsetzen müssen.

Da dem Unionsrecht Vorrang zukommt, sind damit seit Ablauf dieser Frist die unabhängigen Verwaltungssenate zuständig. Deshalb hat der VwGh auch den Bescheid der Tiroler Sicherheitsdirektion vom 14. Februar 2011 zur Abschiebung des Türken wegen Unzuständigkeit dieser Behörde aufgehoben. (APA)

armin delmenhorst
 
14
19.7.2011, 10:35
Artikel zeigt 2 Mißstände auf:

Zum einen, dass die von den Systemparteien durchsetzte Hochbürokratie ihr Handwerk nicht beherrscht.

Zum anderen, dass in Österreich schon ein sehr gutes Netz aufgebaut wurde, auf das kriminelle Ausländer zurückgreifen können. Dieser Fall zeigt, dass selbst ein Ausländer bei "Fehlverhalten" nicht mehr außer Landes gebracht werden kann. Gehe nicht davon aus, dass er selbst den Instanzenweg alleine beschritten hat. Viele materiell nicht gut gestellte Inländer würden sich wohl auch einen solchen Beistand wünschen. Sie stehen aber nicht nur allein im Regen gegen so manche Beamtenwillkür sondern finanzieren indirekt auch die Beistand für solche Ausländer.

Super Saubär
13
19.7.2011, 09:13
Und wo ist das Problem?

Innerhalb eines Tages hat der Verwaltungssenat einen - diesmal gültigen - Bescheid ausgestellt und das Mistwagl versäumt nicht einmal den Flug!

Auf Nimmerwiedersehen!

ND1
03
14.7.2011, 14:41
weit haben wir es gebracht

wenn wir sogar dafür zu dämlich sind :-))

FerdlGriesgram
45
29.6.2011, 20:09

Tjaja, Recht bleibt bei den Innenministeriumsmenschen bzw. der Fremdenpolizei mit zeitweiligem Hang zu Rechtsaußen wohl nur dann Recht, wenn es in den Kram passt.

suboptimal
 
24
29.6.2011, 20:08
Solche Formfehler

sind das Hintallerletzte. Eine Disqualifizierung der Behörden. Aber in Platter-Land weiß man, wer dort warum etwas wird.

Volker_Racho
02
30.6.2011, 18:02
Kein Behördenverschulden

Zur Umsetzung von EU-Richtlinien müssen Gesetze erlassen bzw. geändert werden, und dies ist (der Gewaltenteilung seis gedankt) nicht Aufgabe der Behörde(n) sondern - im konkreten Fall - der Bundesgesetzgebung.

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