Wirtschaft & Recht

Binnenmarkt fürs geistige Eigentum

28. Juni 2011, 17:32

Mit einem neuen Strategiepapier will die EU-Kommission eineHarmonisierung der Rechte des geistigen Eigentums erreichen

Im Mittelpunkt steht neben Patent- und Markenrecht das digitale Urheberrecht.

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Ende Mai hat die EU-Kommission ihre neue Strategie für die Schaffung eines Binnenmarkts für Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt. Nicht dass es einen solchen Binnenmarkt nicht schon längst gäbe, doch weist dieser aufgrund nationalstaatlicher Fragmentierung des Urheberrechts noch erhebliches Harmonisierungspotenzial auf.

Ganz oben auf der Agenda stehen die "paneuropäischen Lizenzen": Dass Lizenzen im Binnenmarkt regelmäßig nur territorial begrenzt erteilt werden und oftmals mit komplexen Rechtsfragen und hohen Transaktionskosten einhergehen, steht der Idee eines Binnenmarktes grundsätzlich entgegen. Die Kommission will daher für die Online-Lizenzierung von Urheberrechten noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten erstatten, der insbesondere auch Mehrgebietslizenzen und gesamteuropäische Lizenzen ermöglichen soll.

Hier könnte die Kommission allerdings vom Europäischen Gerichtshof links überholt werden: In den anhängigen Verfahren Murphy / Media Protection Services Ltd (C-403/08 und C-429/08) wird noch für heuer eine Entscheidung zur Frage erwartet, ob territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Folgt man dabei den Schlussanträgen der Generalanwältin, die dies bejaht, so könnte das Thema auch über das Primärrecht her aufgerollt werden.

Im selben Zusammenhang stehen auch die Vorschläge zu "Europäischen Rechtemaklern": Um die Entwicklung neuer Onlinedienste zu fördern, sollen nach Ansicht der Kommission Rechtemakler zugelassen werden, die den weltweiten Musikbestand auf Mehrgebietsebene lizenzieren und verwalten können. Schon bisher gab es Empfehlungen der Kommission in diese Richtung, und diese haben u. a. dazu geführt, dass einige Verwertungsgesellschaften zumindest für bestimmte Unternehmen gesamteuropäische Lizenzen vergeben.

Statische Rechtsentwicklung

Noch weiter gehen die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Urheberrechts auf Unionsebene: Dies könne laut Kommission durch eine breit angelegte Kodifizierung des Rechtsbestands in einem europäischen "Urheberrechtskodex" erfolgen, der auch zur Klärung des Verhältnisses zwischen dem Urheber vorbehaltenen Rechten und deren Ausnahmen beitragen soll. Dies wäre dem Ansatz nach natürlich begrüßenswert, gerade wenn man der raschen technologischen Entwicklung im Online-Bereich die eher statische Rechtsentwicklung gegenüberstellt. Die Schwierigkeiten, hier einen Interessenausgleich zu finden, macht etwa die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Vorschaubildern in der Google-Bildersuche deutlich. (BGH 29. 4. 2010, I ZR 69/08).

Hinter den Erwartungen zurück bleibt die Kommission bei der Durchsetzung von Urheberrechten: Sie will zwar Anfang 2012 die Durchsetzungsrichtlinie neu evaluieren; dass zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ratifiziert sein könnte, wird jedoch nur beiläufig als wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen erwähnt.

Zur virulenten Frage, wie mit Urheberrechtsverletzungen auf Websites verfahren werden soll, deren Betreiber nicht greifbar sind, spricht die Kommission von einer Bekämpfung "an der Quelle". Gemeint sind damit "Intermediäre" wie Access-Provider, wie etwa der österreichische Internetprovider, dem per einstweiliger Verfügung aufgetragen wurde, den Zugang zur Film-Sharing-Website "kino.to" zu sperren. Der Vereinbarkeit derartiger Sperren mit der EU-Grundrechtecharta und den Zielen der Breitbandpolitik dürfte dabei noch gesteigerte Aufmerksamkeit zukommen.

Viele weitere Vorschläge stehen im Kommissionspapier; ihrer Umsetzung darf mit Spannung entgegengesehen werden. (Roland Marko, DER STANDARD, Printausgabe, 29.6.2011)

Roland Marko, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Wolf Theiss und Lektor an der Fachhochschule St. Pölten.

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