Mit einem neuen Strategiepapier will die EU-Kommission eineHarmonisierung der Rechte des geistigen Eigentums erreichen
Im Mittelpunkt steht neben Patent-
und Markenrecht das digitale Urheberrecht.
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Ende Mai hat die EU-Kommission ihre neue Strategie für die Schaffung eines
Binnenmarkts für Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt. Nicht dass es einen
solchen Binnenmarkt nicht schon längst gäbe, doch weist dieser aufgrund
nationalstaatlicher Fragmentierung des Urheberrechts noch erhebliches
Harmonisierungspotenzial auf.
Ganz oben auf der Agenda stehen die "paneuropäischen Lizenzen": Dass Lizenzen
im Binnenmarkt regelmäßig nur territorial begrenzt erteilt werden und oftmals
mit komplexen Rechtsfragen und hohen Transaktionskosten einhergehen, steht der
Idee eines Binnenmarktes grundsätzlich entgegen. Die Kommission will daher für
die Online-Lizenzierung von Urheberrechten noch dieses Jahr einen Vorschlag zur
Schaffung eines Rechtsrahmens für die gemeinsame Verwaltung von Urheberrechten
erstatten, der insbesondere auch Mehrgebietslizenzen und gesamteuropäische
Lizenzen ermöglichen soll.
Hier könnte die Kommission allerdings vom Europäischen Gerichtshof links
überholt werden: In den anhängigen Verfahren Murphy / Media Protection Services
Ltd (C-403/08 und C-429/08) wird noch für heuer eine Entscheidung zur Frage
erwartet, ob territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von
Fußballspielen gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Folgt man dabei den
Schlussanträgen der Generalanwältin, die dies bejaht, so könnte das Thema auch
über das Primärrecht her aufgerollt werden.
Im selben Zusammenhang stehen auch die Vorschläge zu "Europäischen
Rechtemaklern": Um die Entwicklung neuer Onlinedienste zu fördern, sollen nach
Ansicht der Kommission Rechtemakler zugelassen werden, die den weltweiten
Musikbestand auf Mehrgebietsebene lizenzieren und verwalten können. Schon bisher
gab es Empfehlungen der Kommission in diese Richtung, und diese haben u. a. dazu
geführt, dass einige Verwertungsgesellschaften zumindest für bestimmte
Unternehmen gesamteuropäische Lizenzen vergeben.
Statische Rechtsentwicklung
Noch weiter gehen die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Urheberrechts auf
Unionsebene: Dies könne laut Kommission durch eine breit angelegte Kodifizierung
des Rechtsbestands in einem europäischen "Urheberrechtskodex" erfolgen, der auch
zur Klärung des Verhältnisses zwischen dem Urheber vorbehaltenen Rechten und
deren Ausnahmen beitragen soll. Dies wäre dem Ansatz nach natürlich
begrüßenswert, gerade wenn man der raschen technologischen Entwicklung im
Online-Bereich die eher statische Rechtsentwicklung gegenüberstellt. Die
Schwierigkeiten, hier einen Interessenausgleich zu finden, macht etwa die
Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs zur urheberrechtlichen
Zulässigkeit von Vorschaubildern in der Google-Bildersuche deutlich. (BGH 29. 4.
2010, I ZR 69/08).
Hinter den Erwartungen zurück bleibt die Kommission bei der Durchsetzung von
Urheberrechten: Sie will zwar Anfang 2012 die Durchsetzungsrichtlinie neu
evaluieren; dass zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits das Anti-Counterfeiting
Trade Agreement (ACTA) ratifiziert sein könnte, wird jedoch nur beiläufig als
wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen erwähnt.
Zur virulenten Frage, wie mit Urheberrechtsverletzungen auf Websites
verfahren werden soll, deren Betreiber nicht greifbar sind, spricht die
Kommission von einer Bekämpfung "an der Quelle". Gemeint sind damit
"Intermediäre" wie Access-Provider, wie etwa der österreichische
Internetprovider, dem per einstweiliger Verfügung aufgetragen wurde, den Zugang
zur Film-Sharing-Website "kino.to" zu sperren. Der Vereinbarkeit derartiger
Sperren mit der EU-Grundrechtecharta und den Zielen der Breitbandpolitik dürfte
dabei noch gesteigerte Aufmerksamkeit zukommen.
Viele weitere Vorschläge stehen im Kommissionspapier; ihrer Umsetzung darf
mit Spannung entgegengesehen werden. (Roland Marko, DER STANDARD, Printausgabe, 29.6.2011)
Roland Marko, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Wolf Theiss und Lektor an
der
Fachhochschule St. Pölten.