Verwaltungsgerichtshof

Gegen Verlust von Pensionszeiten nach Notstandshilfe-Aus

28. Juni 2011, 13:22

Höchstgericht hob AMS-Bescheid wegen Diskriminierung auf

Wien/Linz  - Der Verlust von Pensionszeiten für arbeitslos gemeldete Personen durch eine Aberkennung der Notstandshilfe ist diskriminierend. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer der APA vorliegenden Entscheidung festgestellt. Die oberösterreichische Arbeiterkammer hatte den Fall einer Frau durch alle Instanzen vor das Höchstgericht gebracht, das nun einen entsprechenden Bescheid des Arbeitsmarktservice wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat.

Partner hatte zu hohes Einkommen

Der betroffenen, 1950 geborenen Frau wurde die Notstandshilfe gestrichen, weil ihr Partner ein "zu hohes" Einkommen hatte. Die schmerzliche Folge für die Frau: Sie musste nicht nur auf Geld verzichten, sondern verlor auch noch die Pensionsversicherungszeiten. Der VwGH hat nun entschieden, dass der Verlust der Pensionsversicherungszeiten für arbeitslos gemeldete Personen eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung darstelle. Der Frau müssen diese Versicherungszeiten gutgeschrieben werden.

Die Abhängigkeit der Gewährung von Pensionsversicherungszeiten vom tatsächlichen Bezug der Notstandshilfe stellt laut VwGH-Entscheidung eine indirekte Diskriminierung von Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dar. Frauen sind nämlich signifikant häufiger davon betroffen, dass sie wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen können. Laut AK sind fast 90 Prozent der Betroffenen Frauen. Der Verlust der Notstandshilfe ist zwar laut VwGh sozialpolitisch gerechtfertigt, nicht aber, dass diesen Frauen dadurch auch die mit der Notstandshilfe verbundenen Pensionsversicherungszeiten verloren gehen. Diese Konsequenz trifft vor allem Personen der Jahrgänge 1948 bis 1954, für jüngere Personen und für Geburtsjahrgänge 1940 bis 1947 wurde diese Diskriminierung durch die Zuerkennung von Beitrags- bzw. Ersatzzeiten ausgeglichen.

Die oberösterreichische Arbeiterkammer sieht in der Entscheidung einen "ersten wichtigen Erfolg, um die ungerechte Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandhilfe generell zu beseitigen. Wir werden diese Forderung vor allem im Interesse der Frauen weiterhin mit Nachdruck verfolgen", so AK-Präsident Johann Kalliauer. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 53
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inge77
00
frage an die experten

ist es nicht so, dass bei jüngeren generationen die arbeitslosenzeiten gar nicht mehr für die pension angerechnet werden?

Wulzendorfer
40
30.6.2011, 06:40
Herrlich

Der pragmatisierte Langzeitarbeitslose muss auch fürs Nichtstun und Beziehen von Sozialleistungen eine Pension bekommen.

Ich glaube, derartiges gibt es wirklich nur bei uns - und dann wundert man sich, wenn es Leute gibt, die es mit dem Steuerzahlen nicht ganz so ernst meinen.

Helmchen
01
30.6.2011, 12:56

leute, die es mit der Steuer nicht ganz so ernst meinen... meinen Sie sich damit selber?

RS69
 
01
30.6.2011, 08:26

Es geht nicht um ob oder ob nicht -sondern um Ungleichbehandlung.

Wulzendorfer
20
30.6.2011, 09:07
Ungleichbehandlung?

Der Eine arbeitet, um Pensionszeiten zu erwerben und die Pension derer zu finanzieren, die schon in Pension sind.

Der Andere macht nichts, und ihm wird seine Pension finanziert.

wenig
00
Genau umgekehrt- besser lesen!

Die eine macht was aber bekommt nichts.

Wulzendorfer
10
Was genau macht der Eine?

Zu Hause sein, im Internet surfen, fernsehen?

Wieviel genau soll er denn dafür von der Allgemeinheit im Monat bekommen?

Und besonders im Angesicht dessen, dass die Allgemeinheit eigentlich ziemlich pleite ist.

Jambala Magdalena
70
29.6.2011, 12:01

Die Entscheidung des Gerichtes ist sehr weltfremd und kostet den Steuerzahler viel Geld. Die Notstandshilfe ist keine Mindestsicherung . Frauen und Notstandshilfe ist ein besonderes Problem, die Politik sollte sich darum kümmern.

europa fassen
02
29.6.2011, 17:07
Wie bitte???

Es ist weltfremd, die Anrechnung von Versicherungszeiten davon unabhängig zu machen, ob der Partner knapp über, oder unter einem Grenzwert verdient?

Sie sollten sich das nochmals in allen Konsequenzen durchdenken.

daemeth
00
29.6.2011, 12:56

haben sie den beitrag verstanden?

es geht nicht darum, das die dame x betrag an notstandshilfe bekommen hätte sollen...sondern um die nicht anerkante zeit, in der sie arbeitslos gemeldet war. an und für sich eine frechheit sondergleichen wie sich da das ams aufführt....

Jambala Magdalena
41
29.6.2011, 13:30

Wenn jemand ein Arbeitsangebot nicht annimmt, dann wird die NH bzw. das ALG gestrichen und warum sollte diese Zeit dann für die Pension gelten? Da ist die Politik gefordert.

Aktive Arbeitslose
04
29.6.2011, 21:53
wirklich nix verstanden

Es geht darum, dass hier eine Frau in die ArbeitslosenVERSICHERUNG jahrelang einzahlt und dann im Versicherungsfall nicht nur keine Versicherungsleistung (Notstandshilfe) bekommt - obwohl sie brav gezahlt hat - sondern nicht einmal Pensionszeiten angerechnet bekommt. Das ist eiskalte ENTEIGNUNG bzw. eindeutig DISKRIMINIEREND!

Dass die Notstandshilfe eine VERSICHERUNGSLEISTUNG ist das wurde bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Verfassungsgerichtshof festgestellt.

Was halten Sie von einer Autoversicherung die im Schadensfall nix zahlt, nur weil Sie einen Partner haben, der ein eigenes Auto hat? Eben

samba cat
03
29.6.2011, 17:00
ich wiederhole

die frage des vorposters: hast du den artikel gelesen? die notstandshilfe wurde gestrichen, weil ihr partner zu viel verdient hat. nix mit job ablehnen.

RS69
 
00
29.6.2011, 13:14

Das AMS setzt gerade in dem Bereich Vorgaben um. Spielraum haben's nur bei den Ausbildungen etc.

RS69
 
00
29.6.2011, 12:45

VwGH und VfGH sind die Werkzeuge der Politik, sich qualifiziert "darum zu kümmern".

Berufsfähige Frau
117
29.6.2011, 10:05
Danke AK!

Immer wieder ist es die AK, die sich auf allen Ebenen für Gerechtigkeit einsetzt. Die Prozesse, die die AK führt, könnten sich die meisten der Betroffenen nie leisten. Und nicht nur die Person mit dem gewonnenen Fall profitiert, sondern alle, die sich in derselben Lage befinden.
DANKE AK!

inge77
00

so super ist die ak aber auch nicht.
habens schon mal was gebraucht?

what shells
03
29.6.2011, 09:43
Die Notstandshilfe ist nicht das Problem,

bzw. eigentlich doch. Es sollte keine Mindestsicherung mit Notstandshilfe geben, sondern ein Recht auf Arbeit mit adequater Bezahlung.

Und wenn jeder dann sein Recht auf Arbeit ausübt, gibts auch mit den Pensionsanrechnungszeiten kein Problem.

AlBundyFan
 
11
29.6.2011, 10:41
aha

und wer sollte die arbeitsplätze anbieten, wenn sie nicht vorhanden sind?

es kann kein recht auf arbeit geben außer alle betriebe würden verstaatlicht werden...aber privatfirmen kann keiner zur aufnahme von arbeitnehmern verpflichten.

Aktive Arbeitslose
01
29.6.2011, 21:59

Formal: Das Recht auf Arbeit steht im "Internationalen Pakt über wirtschafltiche, soziale und kulturelle Rechte" und wurde von Österreich bereits in den 70er Jahren ratifiziert aber leider nicht in Verfassungsrang gehoben.

Österreich weigert sich standhaft wie alle kapitalistische dominierten Staaten das Zusatzprotokoll zu ratifizieren, das ein individuelles Klagsrecht vorsieht.

Politisch: Die Achtung MENSCHENRECHTE sind eine Grundlage der DEMOKRATIE. Wer gegen Menschenrechte argumentiert der ist somit gegen die Demokratie. Wir alle leben von Errungenschaften, die andere Menschen aufgebaut haben (seit Jahrtausenden) und es kann jeden treffen, von der vorherrschenden undemokratischen Wirtschaft nicht zur Erwerbsarbeit zugelassen zu werden

sonne-licht
 
21
29.6.2011, 09:00
pensionszeitenanrechnung

abhängig machen, ob wer in einer partnerschaft lebt oder nicht ist sowieso schon längst überholt!

bei uns in österreich gibts soviele baustellen die entrümpelt gehören, gerade heutzutage wo jeder irgendwo arbeiten muss und bei irgendeiner pensionsanstalt beiträge zahlt, wirds sicher nicht einfacher.

reduzierung auf eine zentrale pensionsversicherungsanstalt mit dezentraler länderfilialen wären wünschenswert.

wer weiss mit 40/50/60 jahren wieviele jahre er eigentlich schon für die pension gearbeitet hat, wennn er nicht ununterbrochen bei einer arbeitsstelle tätig ist?

wieviele erreichen wirklich die arbeitsjahre für die beanspruchung der pension und warum nicht? usw.

zkk
 
122
28.6.2011, 19:07
pfff, kein problem, es geht immer noch genug zu verteilen, das füllhorn ist noch prall gefüllt ...

naihoit
41
28.6.2011, 17:03
Höchstgericht hob AMS-Bescheid wegen Diskriminierung auf

Na so was!
Jetzt muß also das AMS die Pension zahlen?
Wieso eigentlich?
"Die oberösterreichische Arbeiterkammer hatte den Fall einer Frau durch alle Instanzen vor das Höchstgericht gebracht, das nun einen entsprechenden Bescheid des Arbeitsmarktservice wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat."
Aha!
Eh alles Wurscht, wen interessieren schon Zuständigkeiten?
Die Menschen, die betroffen sind, vermutlich schon, aber die Journaillisten, die für halbe Wahrheiten ganze Gagen erwarten sicherlich niemals.
Zumindest nicht hier.

RS69
 
03
28.6.2011, 17:46

Das AMS kann nicht wirklich was dafür, wenn es eine bestehende Gesetzeslage umsetzt.

Deswegen ja auch der VwGH.

Aristarch
02
28.6.2011, 18:15
Müsste aber eigentlich der VfGH sein.

Eigentlich kann nur der VfGH Gesetze aufheben.

Möglicherweise hat der VwGH eine Bestimmung des AlVG wegen des Anwendungsvorranges einer EU-Norm nicht angewendet. Wie man durch eine Nichtanwendung zu einer Pension kommen soll, erscheint aber sehr fraglich.

Leider enthält der Artikel wesentlich juristische Informationen nicht.

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