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GTA ein modernes Märchen?

Foto: AP

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Verkauf und Verleih von Gewalt-Computerspielen an Minderjährige erlaubt. Die Richter erklärten am Montag in Washington ein Gesetz des Bundesstaats Kalifornien, das die Abgabe derartiger Videospiele an Unter-18-Jährige unter Strafe stellte, wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig. Wie Bücher, Theaterstücke oder Filme kommunizierten Videospiele "Ideen und sogar gesellschaftliche Botschaften", heißt es in der Entscheidung. Damit sei ein Schutz durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gegeben.

Grundlegende Freiheitsrechte

Der erste Zusatzartikel verankert grundlegende Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit, die Rede- und Pressefreiheit sowie die Versammlungsfreiheit in der Verfassung der USA. Seit Ende des 18. Jahrhunderts ließ der Supreme Court nur in ganz seltenen Fällen Ausnahmen zu, etwa bei der Anstiftung zu einer Straftat oder obszöner Sprache und Bildern.

Keine "überzeugenden" Beweise

Die Richter fällten ihre Entscheidung mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen. Sie erinnerten daran, dass Gewaltverherrlichung bereits in den Märchen der Gebrüder Grimm zu finden sei: "Den bösen Stiefschwestern von Aschenputtel werden die Augen von Tauben ausgepickt. Und Hänsel und Gretel (Kinder!) töten ihre Peinigerin, indem sie sie in einem Ofen backen." Außerdem gebe es keine "überzeugenden" Beweise für einen Zusammenhang zwischen Gewalt-Spielen und aggressivem Verhalten von Kindern und Jugendlichen.

"Töten, Verkrüppeln, Zerlegen"

Kalifornien hatte im Jahr 2005 ein Gesetz erlassen, das den Verleih und Verkauf von gewaltverherrlichenden Spielen an Minderjährige unter Strafe gestellt hatte. Das Abgabeverbot betraf Videospiele, in denen das "Töten, Verkrüppeln, Zerlegen" von Menschen sowie "sexuelle Angriffe" dargestellt werden. Ein Gericht hatte das Gesetz 2007 gekippt, diese Entscheidung wurde 2009 in höherer Instanz aber wieder kassiert. Der damalige kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger rief daraufhin den Supreme Court in Washington an.(APA)