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GTA ein modernes Märchen?
Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Verkauf und Verleih von Gewalt-Computerspielen an Minderjährige erlaubt. Die Richter erklärten am Montag in Washington ein Gesetz des Bundesstaats Kalifornien, das die Abgabe derartiger Videospiele an Unter-18-Jährige unter Strafe stellte, wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig. Wie Bücher, Theaterstücke oder Filme kommunizierten Videospiele "Ideen und sogar gesellschaftliche Botschaften", heißt es in der Entscheidung. Damit sei ein Schutz durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gegeben.
Grundlegende Freiheitsrechte
Der erste Zusatzartikel verankert grundlegende Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit, die Rede- und Pressefreiheit sowie die Versammlungsfreiheit in der Verfassung der USA. Seit Ende des 18. Jahrhunderts ließ der Supreme Court nur in ganz seltenen Fällen Ausnahmen zu, etwa bei der Anstiftung zu einer Straftat oder obszöner Sprache und Bildern.
Keine "überzeugenden" Beweise
Die Richter fällten ihre Entscheidung mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen. Sie erinnerten daran, dass Gewaltverherrlichung bereits in den Märchen der Gebrüder Grimm zu finden sei: "Den bösen Stiefschwestern von Aschenputtel werden die Augen von Tauben ausgepickt. Und Hänsel und Gretel (Kinder!) töten ihre Peinigerin, indem sie sie in einem Ofen backen." Außerdem gebe es keine "überzeugenden" Beweise für einen Zusammenhang zwischen Gewalt-Spielen und aggressivem Verhalten von Kindern und Jugendlichen.
"Töten, Verkrüppeln, Zerlegen"
Kalifornien hatte im Jahr 2005 ein Gesetz erlassen, das den Verleih und Verkauf von gewaltverherrlichenden Spielen an Minderjährige unter Strafe gestellt hatte. Das Abgabeverbot betraf Videospiele, in denen das "Töten, Verkrüppeln, Zerlegen" von Menschen sowie "sexuelle Angriffe" dargestellt werden. Ein Gericht hatte das Gesetz 2007 gekippt, diese Entscheidung wurde 2009 in höherer Instanz aber wieder kassiert. Der damalige kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger rief daraufhin den Supreme Court in Washington an.(APA)
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unter meinem hier, Hass gegen Videospiele(rInnen wie mir) geschürt wird.
In der Tat gibt es auch in Deutschland zum Beispiel immer noch ein Elternprivileg, dass ein Recht von Eltern selbst zu bestimmen was sie ihrem Nachwuchs zumuten gegenüber dem Staat regelt. Nichts anderes ist hier auch (nachdrücklich) entschieden worden: siehe auch die kritische Analyse dazu auf dieser Seite http://zettelsraum.blogspot.com/2011/06/z... tshof.html
Ansonsten kann ich hier wiedermal nur die übliche Menschenverachtung erkennen, doch Rassismus beginnt und endet - jedenfalls für mich - nicht bei Oberflächlichkeiten wie Hautfarben, sondern betrifft offensichtlich auch Geschmack und Empfinden anderer Menschen wie mir.
oder hier so alles zitiert. So etwas finde ich eher das...
Kulturell fremdenfeindlich sind diese Medienressentiments wie gegen eine Auseinandersetzung mit Krieg oder Gewalt in Games aus meiner Sicht sowieso -
ich bekomm immer noch mails weil zu diesem artikel gepostet wird. was ich wirklich schade finde ist, dass sie durchaus interessante aspekte ins lächerliche ziehen - ihre argumente und meinungen und emotionen zeugen keineswegs von der behaupteten verarbeitungshilfe. ebenso allerdings wäre diese aw auch auf andere zutreffend. mit der bitte, sich einen anderen artikel (zum trollen?) zu suchen schenke ich ihnen gerne einen link. bitte nehmen sie es nicht zu persönlich, ich möchte weder das argment brngen noch eine beweisführung bzgl der verarbeitungshilfe oder vorbereitung dazu bzgl traumatischer erlebnisse führen. aber es passt zum thema: http://goo.gl/v0yBH
weil es grad so gut passt ...
http://www.schnittberichte.com/
Alles was Geld bringt kann nicht wirklich schlecht sein, auch nicht für unsere Kleinsten!
Aber wenigstens sind die Amis ehrlich, bei uns tuns scheinheilig und verleihen dann Unternehmer, die betügerische Abos (teilweise Porno-Abos) an Kinder verkaufen den Unternehmerpreis.
"Ginsberg makes clear that a State can prohibit the sale to minors ofdepictions of nudity; today the Court makes clear that a State cannot prohibit the sale to minors of the most violent interactive video games. But what sense does it make to forbid selling to a 13-year-old boy a magazine with an image of a nude woman, while protecting a sale to that 13year-old of an interactive video game in which he actively,but virtually, binds and gags the woman, then tortures and kills her? What kind of First Amendment would permit the government to protect children by restrict- ing sales of that extremely violent video game only when the woman—bound, gagged, tortured, and killed—is also topless?"
und das Argument hat nicht gereicht?
hierzulande: zwischen Nacktheiten und Pornografie wird in den USA kulturhistorisch oftmals weniger unterschieden als hier.
Nacktheiten sind hier so etwa (vermeintlich) häufiger asexuell mit Gesundheitsvorstellungen und/oder körperlicher "Ertüchtigung" verbunden gewesen. Einfach "nur" nackte Körper gewesen.
Das ist hierzulande mitunter auch ein kulturelles Erbe hoffentlich doch längst überwundener Zeiten...
Von einseitigen Körperbildern, etc. Im Gegenzug ist in den USA tendenziell mehr objektivierter sexueller Ausdruck auch möglich, der hierzulande als Objektifizierungen gerade von einer Frauenbewegung oft eher schnell kritisch gesehen wird und zu unterbinden versucht. Gerade im öffentlichen Raum - etwa bei Werbung, eine Rede von Sexismen -
Es lässt für mich schon tief blicken, dass so ein Posting hier noch Zustimmung - wenn der Ausdruck fremder Menschen mit solchen Straftaten scheinbar "einfach so" in Verbindung gebracht wird.
Und welch kulturfaschistisches Denken hier demnach vorherrscht, was hier so alles sein Haupt erhebt. Die schiere Menschenverachtung für mich: von einer ungeheuerlichen Brutalität getragen, diskriminierend und beleidigend.
Das sollte aus meiner Sicht weit eher strafrechtlich relevant sein, doch Menschen wie ich können so Ihrer Gewalt schutzlos ausgeliefert sein. Völlig hilflos gegen diese Äußerungen welche euphemistisch womöglich noch einfach dazu als "Kritik" verharmlost werden...
Unfassbar. Was wollen Sie sich mit einem "kranken Idioten" wie mir überhaupt unterhalten? Wie soll so jemand wie ich Ihnen dabei auch nur etwas "erklären" können?
Aus meiner Sicht gibt es tendenziell sogar noch eher zu wenig "Gewalt" in Computer- und Videospielen.
Erst die Kultur von Menschen wie mir in die Nähe von Verbrechen rücken, schlecht reden, zerstören, vernichten wollen, was weiß ich, und dann darin keine "Gewalt" sehen wollen...
Passen Sie mal besser auf was Sie hier oder sonstwo so von sich geben - dann können wir (gegebenenfalls) weiterreden. Ohne Unterstellungen und/oder Beleidigungen, Beschimpfungen.
'Ich würde ja eher meinen man muß schon einer sein um an dieser form von "spiel" überhaupt gefallen zu finden.'
"Ein ziemlich kranker zeitgeist..."
Sondern offenbar Tatsachen.
Gute Idee! Vielleicht fangen Sie mit der Tätigkeit so eben überhaupt erstmal an - Leuten wie mir bleibt es nur mehr übrig mit wirrem "gestammel" auf diese emotionalen Überlegenheitsdünkel hinzuweisen. Ein Mehr an Gespräch könnte ich mit meinem Gewissen auch keineswegs vereinbahren - im völligen Gegensatz zu moralischen Handlungen in Videospielen.
Als Mensch mit Behinderung "kann" ich vielleicht auch wirklich nicht anders - ein weiterer Beleg für mich wie andersdenkenden Menschen wie mir hier unendlich Haß entgegengebracht wird, diese scheinbar grenzenlose Verachtung.
An den "idioten" hätte ich mich nicht anhängen sollen, zugegeben, mein fehler.
Meine meinung, daß man emotionale defizite aufweisen muß um an dieser art von "spiel" gefallen zu finden, die werden sie mir schon lassen müssen, tut mir leid.
Weder habe ich von behinderung gesprochen (sehr nette unterstellung) noch hasse oder verachte ich jemanden weil er "anders" ist als ich, entweder sie nehmen sich erheblich zu wichtig oder ihr spielekonsum hat ihren realitätssinn beträchtlich getrübt, wenn sie mich bestätigen wollten (was nicht nötig war), dann war das genau der richtige weg.
Sie merken offensichtlich nicht worüber Sie alles reden, wenn Sie so über das sprechen was anderen Menschen gefällt. Darüber urteilen. Und wenn Sie meinen Protest gegenüber Ihren Äußerungen auch nur zur Kenntnis genommen hätten, hättsen Sie wohl gemerkt, dass ich da gar nichts möchte außer meinen Unmut darüber zu äußern. Da auch gar nichts anderes mit meinem Gewissen vereinbahren könnte: stattdessen ziehen Sie es noch dazu offensichtlich gleich (wieder) vor noch weitere beleidigende Ferndiagnosen anzustellen.
Geschweige denn, dass Sie für diese "Antwort" vier Tage gebraucht haben...
Darüber was ich von Leuten wie Ihnen halte habe ich mich gar nicht geäußert. Sie reden hingegen andauernd von Menschen wie mir. Und da gehört schon viel dazu -
Genauso wie mir meine meinung zusteht, steht ihnen selbstverständlich ihre unmutsäußerung zu, kein problem damit.
Ad. "antwortzeit" - für manche menschen gibt es eben auch noch ein "leben da draußen", ich habe wahrlich besseres zu tun als hypernervös und nägelbeissend auf ihre nächste unterstellung zu warten um sofort darauf reagieren zu können.
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