Sonder-Ministerrat

Patent-Anmeldungen werden deutlich billiger

27. Juni 2011, 16:31

Nach jahrzehntelangem Ringen einigt sich die EU auf ein Gemeinschaftspatent

Luxemburg/Brüssel - Jahrzehntelang wurde diskutiert, am Montag hat sich die EU auf ein gemeinsames EU-Patent festgelegt. Beim Sonder-Ministerrat zur Wettbewerbsfähigkeit in Luxemburg segneten die EU-Mitgliedsländer das neue Gemeinschaftspatent für 25 Länder ab, das bei der Patent-Anmeldung vor allem zu deutlichen Kosteneinsparungen führen wird. Spanien und Italien machen wegen eines Sprachenstreits nicht mit. Beifall kam von der ungarischen Ratspräsidentschaft sowie von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier.

Das neue EU-Paket soll spätestens in zwei Jahren in Kraft treten, so die Hoffnung Barniers. Laut der Minister-Einigung muss ein Unternehmen eine Anmeldung zum europäischen Patent nicht mehr in alle Landessprachen übersetzen. Es reicht eine Übersetzung auf Deutsch, Englisch und Französisch. Mit dem Verzicht auf die Übersetzung in alle Landessprachen ersparen sich Unternehmen damit bis zu 14.000 Euro an Übersetzungskosten. Bisher war eine Patent-Anmeldung in den wichtigsten EU-Staaten mit durchschnittlich 20.000 Euro zehnmal so teuer als ein Patent etwa in den USA oder in Japan anzumelden.

Von den 27 EU-Mitgliedsländern beteiligen sich Italien und Spanien wegen der Einschränkung auf die drei Sprachen zunächst noch nicht an dem Paket. Ein späterer Einstieg ist aber möglich.

Das Vorhaben muss nun noch mit dem Europaparlament ausverhandelt und durch dieses abgesegnet werden. Sowohl Barnier als auch der ungarische Staatssekretär Zoltan Csefalvay zeigten sich überzeugt, dass eine solche finale politische Verabschiedung bereits Ende 2011 erreicht werden könnte.

Antrieb für Investitionen

"Das ist der finale, entscheidende Beitrag der ungarischen Präsidentschaft, um ein einfacheres, billigeres und robusteres Patent-System in der EU zu erreichen, das uns für Jahrzehnte nicht gelungen ist", sagte Csefalcay. Das neue System solle europäische Unternehmen zu Investitionen im Bereich Innovation anregen.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte, das Projekt befinde sich nun auf der Zielgeraden und verwies auf die anstehende Zusammenarbeit mit dem EU-Parlament. Wenn wir den gegenwärtigen Schwung und den kooperativen Geist beibehalten, dann kann ein gemeinsames Patent in Europa innerhalb der nächsten zwei Jahre Realität werden.

Infrastrukturministerin Doris Bures hatte bereits vor der Abstimmung erklärt, es gehe um den Abbau von "unnötigen bürokratischen Hürden". Sie erhofft sich durch die Erleichterungen einen weiteren Anstoß für Unternehmen, "in Forschung und Entwicklung zu investieren und Patente einzureichen". Derzeit würden österreichische Unternehmen jährlich 1.500 Patente beim europäischen Patentamt anmelden, rund 600 davon werden erteilt, so Bures. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 27
1 2
Emanuel S.
00
28.6.2011, 09:33

Dass Dokumente nicht ins Spanische und Italienische übersetzt werden müssen ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt dass jeweils etwa nur 15%² der EU-Bevölkerung diese Sprache sprechen. Ob Übersetzungen ins Deutsche (von ~30% gesprochen) oder Französische (23%) wirklich notwendig sind, ist allerdings zu bezweifeln. Vor allem, wenn man bedenkt, an wen die Patentschriften gerichtet sind - Firmen, IPR-Analysten, etc. - welche i.d.R. eigentlich Englisch sprechen können sollten. Praktisch hätte also Englisch vermutlich ausgereicht; für eine rasche und breite intergouvernmentale Einigung waren die zusätzlichen Sprachen aber anscheinend unumgänglich.

² Vgl. DG P&C (2005), S. 8, http://ec.europa.eu/public_op... 237.en.pdf

BBSS
20
28.6.2011, 09:26
Nur ein Bruchteil der Wahrheit 2

Eine Patentverletzung muss in jedem Land separat verfolgt werden und das vor ausländischen Gerichten.

Ein Vergleich: Patentanmeldung USA ca 400 US$ - EU 2.500 EUR, Patenterteilung USA 1.000 US$ - EU ca 3.000 EUR, Anwalt USA ca 100US$ pro Stunde EU ca 280 EUR, Jahresgebühr USA ca 200 US$ - EU ca 5.000 EUR

AsaJoe
01
29.6.2011, 12:11
Haben Sie die Zahlen ausgewürfelt, oder sind sie Ihnen im Traum erschienen?

So kostet etwa eine Patentanmeldung in den USA genau 1030,- $ (für "small entities", d.h. KMUs, gibt's in diesem und in allen weiteren Fällen eine 50%ige Reduktion).

Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr betragen vor dem EPA zusammen 965,- EUR, in den USA 1440,- $.

Patent- (!) Anwaltsstunden in den USA kosten zwischen 400,- und 600,- $ (je nachdem, ob er Partner oder nur Associate in seiner Kanzlei ist), in Ö etwa die Hälfte in EUR.

Das Verfassen einer Patentanmeldung wird von österr. Patentanwälten zumeist pauschal verrechnet und kostet üblicherweise zwischen 2.000,- und 3.000,- EUR: rund 20 Stunden Zeitaufwand à 250,- EUR würde nämlich kaum jemand bezahlen können oder wollen.

(Fortsetzung folgt)

AsaJoe
01
29.6.2011, 12:24
2/2

Darüber hinaus ist das Erstberatungsgespräch, in dem geklärt wird, ob sich eine Patentanmeldung überhaupt auszahlt, bei einem österr. Patentanwalt völlig kostenlos.

Bezogen auf die Bevölkerungszahl gibt es in AT übrigens fast dreimal so viele Patentanwälte (knapp 70 übrigens) wie in DE (von wegen "lediglich").

Und schließlich ist in Europa niemand gezwungen, einen Anwalt zu beauftragen, sondern kann sich seine Anmeldung selbst schreiben und einreichen und mit dem Patentamt dann um die Erteilung feilschen.

Freilich ist das nicht empfehlenswert, da man so oft gar keinen oder nur einen sehr eingeschränkten und damit ziemlich wertlosen Schutz für seine Erfindung erlangt.

Mit bestem Gruß,
AsaJoe
Patentanwaltskandidat

AsaJoe
00
29.6.2011, 13:02
Korrektur

Dass es in AT pro Kopf dreimal so viele Patentanwälte gibt wie in DE ist bei einem Verhältnis von rund 70 : 2500 natürlich falsch.

Sorry!

BBSS
20
28.6.2011, 09:24
Nur ein Bruchteil der Wahrheit

Die Übersetzungskosten sind mitnichten der Hauptkostenfaktor einer Patentanmeldung. Die Hauptkosten der Patentanmeldung sind die Kosten für die Patentanwälte, die durch Monopole geschützt sind. Speziell in Österreich sorgt die Patentanwaltskammer dafür , dass lediglich 56 Patentanwälte ihr Werk verrichten dürfen, in der Schweiz sind es ca 300 und in Deutschland ca 2.400. Dementsprechend sind die Honorare der österreichischen Patentanwälte.
Hinzu kommt, dass die jetzige neue Regelung nach wie vor kein europäisches Schutzrecht ist, also kein Gemeinschaftspatent. Damit muss nach wie vor in jedem Staat ein nationales Patent erteilt werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Eine Patentverletzung muss in jedem Land separat verfolgt werden u

posterbot
00
28.6.2011, 09:13
soviel zu Englisch, Deutsch und Französisch...

Transitional measures:
1. During a transitional period starting on the date of application of this Regulation in
accordance with Article 7(2) of this Regulation, a request for unitary effect as referred to in
Article 12 of Regulation xx/xx [substantive provisions] shall be submitted together with
the following:
(a) where the language of the proceedings is French or German, a full translation of
the specification of the European patent into English; or
(b) where the language of the proceedings is English, a full translation of the specification
of the European patent into any official language of the Member States that is an
official language of the Union.

the_kl
00
28.6.2011, 08:54
Richtiger Schritt. Aber ...

Ist auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung. Empfinde es auch nicht so schlimm das es nun neben Englisch auch in Deutsch und Französisch zu haben sein muss. Wichtig wäre es aber wenn man endlich die Patente gescheit prüfen würde. Es wird soviel kopierter Schrott als NEU patentiert das ist einfach nicht zu glauben.

h 90
00
28.6.2011, 07:54

Was soll Deutsch und Franzoesisch??
Landessprache+Englisch waere wohl ausreichend.

Thomas_Thomas
00
28.6.2011, 23:07
Landessprache ist derzeit Standard, genau DAS ist das Problem..

bei knapp 40 Mitgliedern des europäischen Patentamts reichten daher bisher ca. 40 Übersetzungen.. was dann eben ins Geld geht, wenn man professionelle Übersetzungen in diesem Umfang bezahlen muss.

Künftig reichen zumindest für 25 dieser Länder eben die 3 Sprachen, man spart also 22 Übersetzungen ein.

Alles klar?

h 90
00
29.6.2011, 01:40

Klar schon...logisch ist es nicht.

shaki1
00
28.6.2011, 00:44
Außer Spesen nichts gewesen

Ich bin geheilt ;-)

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß der Zirkus für den "Privaterfinder" erst nach der Patenterteilung richtig losgeht...

h 90
00
28.6.2011, 08:00

Welcher Zirkus?
Wir haben schon einiges entwickelt aber noch nie was patentiert. Meist sowieso Loesungen in solchen Marktnieschen, dass es sowieso niemand interessiert.

Amelia Earhart
00
28.6.2011, 00:07

In zwei Jahren erst? Da rinnt aber noch viel Wasser die Donau runter.

der schwitzbär der schwitzt sehr
02
27.6.2011, 23:51
wozu deutsch und französisch ?

Englisch allein würde völlig auseichen

Für den Chauivinismus einiger ewiggestriger müssen wir fürderhin zahlen!

DieWahrheitistdenMenschenzumutbar
00
27.6.2011, 23:07
Konzept dahinter?

Patente sollen dem Author die Möglichkeit geben den Aufwand für die Innovation zurück zu verdienen. In der Praxis sind sie entweder wertlos weil leicht umgehbar oder ein machtinstrument, das einmal mehr und dann weniger ausgesielt wird. Besonders im letzeren Falle sollt der Staat dafür sorgen dass die Enwticklung der Gesellschaft nicht durch mächtige Patentinhaber gebremst wird. Ich würde mal Firmen wie Siemens privatisieren und staatliche Forschunseinrichtungen die Kooperation mit Privaten aufzwingen um da nicht einen staatlich geförderten Elfenbeinturm zu schaffen.
Ander Entwicklungen könnten als Open Innovation weiter getrieben werden. Dzt. haben Einzelerfinder wenig Chance bei der Patentierung gut beraten zu werden. Auch wenn das heißt

h 90
00
28.6.2011, 07:58

Zuerst gehoeren Trivialpatente mal weg. "Ein Klick Auschecken" oder "Datenuebertragung ueber die Haut" ist wohl ein Witz.
Dann die Patentfristen verkuerzt und die Patente verbilligt.

märchenonkel
21
27.6.2011, 21:54
Ah, die Herren Patentanwälte müssen ein bischen mehr verdienen mit dem Einbringen unhaltbarer Papierergüsse. Und das eEinklagen der Ansprüche .. spätestens da kommt der erfolgreiche Patentbesitzer drauf: zum A abwischen reichts Patent, aber sonst ...

AsaJoe
01
29.6.2011, 15:55
Meinen Sie auch, dass z.B. Scheidungsanwälte oder Strafverteidiger ...

ebenfalls nur "ein bisschen mehr verdienen wollen mit dem Einbringen unhaltbarer Papierergüsse"?

In den meisten Situationen ist man nicht gezwungen, einen Anwalt zu konsultieren. Wer's dennoch tut, muss damit rechnen, dass das etwas kostet.

Angesichts dessen, dass eine Automechanikerstunde mittlerweile 70-90,- EUR kostet, frage ich Sie außerdem, wie viel Ihrer Meinung nach ein Rechts- oder Patentanwalt verlangen darf.

In Ö muss man zuerst ein techn. oder naturwissenschaftl. Studium absolviert haben und danach noch mind. 5 Jahre Praxis in einer Kanzlei vorweisen können, um die Prüfung zum österr. Patentanwalt ablegen zu dürfen.

Ist dann aber das 2- bis 3fache des Automechaniker-Stundensatzes wirklich (zu) teuer?

Er staunt
00
28.6.2011, 00:01

Es gibt keine Vertretungspflicht bei Patentanträgen. Machen Sie sich einfach kundig, was einen guten Patentantrag ausmacht (also nicht nur die formalen Basisanforderungen des bestreffenden Landes/Schutzgebiets, sondern auch welche Eigenschaften in der Praxis den realen Schutzwert begründen) und erledigen Sie es selbst. Mag zwar für einen einmaligen Antrag etwas viel Aufwand sein, aber spätestens wenn Sie regelmäßig Neues schützen wollen/müssen, wird Ihnen dieses Knowhow viel Zeit, Nerven und natürlich auch Geld sparen...

BBSS
10
28.6.2011, 09:34
Die Pfründen der Patentanwälte

Es ist zwar richtig, dass bei der Erstanmeldung eines Patnetes kein Vertretungszwang herrscht; aber. Bei der Überleitung einer internationalen Patentanmeldung in ein östereischisches Patent schreibt das Patentanwaltsgesetz sehrwohl Vertretungszwang vor. Diese Überleitungen internationaler Anmeldungen in nationale österreichische Patente sind der Goldesel der Patentanwälte. Österreichische Erstanmeldungen gibt es nämlich nur ca 3.000, Überleitungen jedoch ca 18.000.
Die Überleitung einer europäischen Anmeldung in ein deutsches Patent hinggen kostet gar nichts, wenn die Verfahrenssprache deutsch war.

AsaJoe
01
29.6.2011, 15:39
Schon wieder daneben!

Die "Überleitung" eines europäischen Patents in ein nationales Patent kostet in Ö ebenfalls nichts, wenn das eP auf Deutsch erteilt wurde.

Das eP tritt in diesem Fall bei uns automatisch in Kraft und hat auch Bestand - außer der Inhaber zahlt die erste fällige Jahresgebühr nicht rechtzeitig ein.

Jahresgebühren darf aber jeder einbezahlen, also braucht ein Inhaber eines eP auch hierfür keinen Vertreter.

Falls er noch dazu einen Wohn- oder Firmensitz in EU, EWR oder CH hat, braucht er nicht einmal einen Vertreter, um seine Rechte aus dem Patent geltend zu machen. Da reicht ein Zustellbevollmächtigter (Postadresse) in Ö aus.

Woher beziehen Sie Ihre "Weisheiten" eigentlich?
Und warum mögen Sie Patentanwälte nicht?

märchenonkel
00
28.6.2011, 00:06
Einen guten Patentantrag macht ein dickes Risikokapitalpolsterl aus.

nichtkaefer
20
27.6.2011, 20:43
Hurra!

Endlich gibt's bei uns auch mehr Patente! Genau das haben wir gebraucht.

Kondratjew -Zyklus
 
03
27.6.2011, 19:50
Und jetzt die Gebühren für den Markenschutz !

Für die Hinterlegung eines Zettels für zehn Jahre verlangt die OMPI/WIPO (Weldorganisation dür den "Schutz" von Geistigem Eigentum" über 2500 EURO.

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Posting 1 bis 25 von 27
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