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Beatrix Karl hält wie Vorgängerin Bandion-Ortner am Weisungsrecht fest.

Foto: Reuters

Wien/Walchsee - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hält nichts von einer Änderung des Weisungsrechts. Das machte sie am Montag bei der Eröffnung des 20. Forums der StaatsanwältInnen klar. Sie halte es für nicht notwendig, "eine wesentliche Systemänderung mit unsicherem Ausgang" vorzuschlagen, teilte die Ministerin mit. Die Vertretungen der Staatsanwälte und der Richter fordern seit langem, das Weisungsrecht von der Ministerin an einen unabhängigen Rat der Gerichtsbarkeit zu übertragen.

"Wichtig und richtig"

Aber auch bei der neuen Ministerin haben sie damit offenbar keine Aussicht auf Erfolg. Denn mit dem Weisungsrecht werde die Kontrolle der richtigen und einheitlichen Anwendung des Rechts wahrgenommen - und diese sei "wichtig und richtig", sagte Karl. Nehme man diese fachliche Kontrolle - oder auch Kontrolle durch die ordentliche Gerichtsbarkeit - nicht ernst, drohe die "politische Kontrolle". Und diese wolle man ja gerade bei der Wahrnehmung des Weisungsrechts nicht.

Karls Eröffnungsrede war ganz dem Thema Kontrolle - und damit auch der Kritik - gewidmet. Man sollte sich "nicht beklagen, sondern darüber freuen", dass die Staatsanwaltschaften "in das Zentrum der Wahrnehmung gerückt" seien. "Dankbar" sein könne man für die Kontrolle durch den Rechnungshof - denn jede Kontrolle mit dem Ziel, Verbesserungen im System aufzuzeigen, sei "willkommen".

Zwischen Transparenz und Amtsgeheimnis

Zwar sei der Rechnungshof-Bericht zur Vorverfahrensreform in den Medien "auch akzentuiert als Kritik vorgetragen" worden. Aber man dürfe sich, meinte die Ministerin, nicht von "falschen Erwartungshaltungen blenden" lassen. So bräuchte man "eine Vielzahl von Planstellen mehr", um das prozentuelle Verhältnis der eigenen Ermittlungen der Staatsanwälte umzudrehen.

Auch die Kontrolle durch die Medien brauche man, denn "nur anhand von Kritik kann Reflexion geübt werden". Wobei sich die "Justiz Druck nicht beugen" dürfe - aber die Medien ernst zu nehmen seien. Der Öffentlichkeit zu erklären, warum etwas gemacht oder unterlassen wurde, sei "Dienst an der Gesellschaft und am Vertrauen in die Justiz". (APA)