Wien - Gegen Leo M., einen hohen Funktionär der Päpstlichen Missionswerke ("Missio"), ist Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattet worden. Mutmaßliches Opfer ist eine heute 45-jährige ehemalige freundschaftliche Bekannte des prominenten Geistlichen. Die Frau, die vom Wiener Anwalt Werner Schostal vertreten wird, hat dieser Tage eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Darin heißt es auch, dass Kardinal Christoph Schönborn über die Vorfälle informiert gewesen sein soll. M.s Sprecher wies die Vorwürfe auf APA-Anfrage entschieden zurück. Eine weitere Anzeige richtet sich gegen einen Schulseelsorger in Tirol, der die selbe Frau als Minderjährige missbraucht haben soll.

Laut Sachverhaltsdarstellung, die Schostal für das mutmaßliche Opfer, dessen Name der Redaktion bekannt ist, verfasst hat, soll sich 1994 Folgendes zugetragen haben: Mehrmals soll es laut Schilderung der Frau zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, unter anderem in Bayern und auch in einer Wiener Wohnung, wie es in der Sachverhaltsdarstellung heißt. Laut "Missio"-Sprecher Waldstein war M. jedoch nie Vorgesetzter der Frau. Da sich die Vorfälle bereits 1994 ereignet haben sollen, muss laut Schostal allerdings noch geklärt werden, ob der Fall strafrechtlich nicht bereits verjährt ist.

"Missio": "Nichts dran"

Für den Sprecher von "Missio", Eugen Waldstein, ist an den Vorwürfen "nichts dran". Er sprach von einem Gutachten, das man selbst habe einholen lassen und das den Geistlichen und früheren Begleiter und Beichtvater von Mutter Teresa entlaste. Waldstein verwies auch auf einen angeblich psychisch labilen Zustand der Frau, den dieses Gutachten ebenfalls bestätige. Im Falle von öffentlichen Anschuldigungen stellte Waldstein rechtliche Schritte in Aussicht.

Bereits als Minderjährige soll es bei der Frau zu sexuellen Übergriffen durch einen anderen Geistlichen in Tirol gekommen sein, was dieser in einem Schreiben, das der APA vorliegt, auch zugegeben hat. Vor wenigen Tagen sei zudem ein weiteres Entschuldigungsschreiben des Mannes eingelangt, erklärte ein Betreuer der Frau.

Mehrmals wandte sich das mutmaßliche Opfer an kirchliche Einrichtungen, um auf den angeblichen Missbrauch aufmerksam zu machen. Erstmals 1994 an den damaligen Wiener Weihbischof Christoph Schönborn, wie die Frau im November 2010 in einem Schreiben an die Glaubenskongregation in Rom berichtete: "Der Weihbischof hat mich zwar beruhigt, dann aber wieder weggeschickt. Bei späteren Begegnungen hat mich der Herr Kardinal nie darauf angesprochen." Eine Antwort aus dem Vatikan ist bisher ausgeblieben.

2007 wandte sich die Frau schließlich an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien. Deren Leiter meinte in einer Stellungnahme an das mutmaßliche Opfer via E-Mail: "Nach meiner Einschätzung (...) handelte es sich vermutlich um sexuelle Nötigung. Letztgültig kann das aber nicht von Fachleuten beurteilt werden, sondern nur von einem Gericht, da es sich um den Vorwurf eines Straftatbestandes handelt."

Im selben Schreiben kündigt die Ombudsstelle an, Schönborn die Akten über den Fall weiterzuleiten. Weiters heißt es in dem der APA vorliegenden Mail-Verkehr: "Ich weiß nicht, ob der Herr Kardinal zuerst die Bearbeitung durch die Kommission abwarten möchte oder bereits vorher auf Ihre Fragen und Bitten reagiert." Schließlich sei es zu einer Gegenüberstellung des mutmaßlichen Opfers mit M. in Begleitung eines Psychiaters gekommen, was die Erzdiözese Wien auch bestätigt. Eugen Waldstein bestreitet in einer Aussendung eine Gegenüberstellung, sondern spricht von einem "Treffen zu Dritt", welches von einem Psychiater, der die Frau betreut, initiert wurde. M. sei jahrelang von der Frau gestalkt worden. Er sieht in einer Erklärung die nun erhobenen Vorwürfe als einen "Akt der Rache", weil er den Kontakt nach jahrelangen Stalkings abgebrochen habe.

Beichte bei Schönborn

Schönborns Sprecher, Michael Prüller, erklärte, dass es bereits 1994 Kontakt mit Schönborn gegeben habe, allerdings habe es sich um ein Beichtgespräch gehandelt. Aus diesem Grund habe man auch das Beichtgeheimnis einhalten müssen, ein offenes Gespräch über die angeblichen Vorkommnisse habe es hingegen nicht gegeben. Zudem ist man in der Erzdiözese nicht der Ansicht, dass es sich um Missbrauch gehandelt habe: Die Frau sei zum Zeitpunkt der angeblichen Übergriffe volljährig gewesen, mündig und in der Lage, sich an ein Gericht zu wenden. Die Frau selbst sieht dies anders und erklärte gegenüber der APA, dass es sich bei dem Gespräch mit Schönborn um kein Beichtgespräch gehandelt habe.

Auch an die von Schönborn eingesetzte Opferschutzanwaltschaft unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic wurde der Fall weitergeleitet. Diese hat der Frau eine Therapie am Knappenhof in der Höhe von 11.369 Euro zugesprochen, allerdings keine finanzielle Entschädigung. Schönborns Sprecher betonte, dass dies "im Zweifel" geschehen sei, da sich die Frau in einem psychisch labilen Zustand befunden habe und "Gefahr im Verzug" gewesen sei.

In der Sachverhaltsdarstellung wird Schönborn laut Schostal "Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung" (§ 286 StGB) vorgeworfen. Im Falle M. beziehungsweise des anderen Geistlichen laute der Vorwurf nach Angaben des Anwalts des mutmaßlichen Opfers "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" (§ 212 StGB), "geschlechtliche Nötigung" (§ 202 StGB) sowie "sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person" (§ 205 StGB).(APA/red)