Ein "Nährwertkästchen" muss gut lesbar auf der Vorderseite angebracht werden
Der Gesetzgebungsmarathon der EU, von EU-Parlamentariern gern als Pingpong bezeichnet, geht in Sachen Lebensmittelkennzeichnung zu Ende: Bis auf wenige Details stehen die gemeinsamen Regeln fest. Bis zum Herbst, spätestens zum Jahresende dürften die Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein, so die EU-Abgeordnete Parlamentsberichterstatterin Renate Sommer, eine Christdemokratin.
Damit geht eine gut dreijährige Arbeit zu Ende, von der Sommer anlässlich eines Seminars über "Food labelling" vor Journalisten sagte, es habe "riesiges Lobbying von Seiten des Lebensmittelsektors" gegeben. Vor der 2. parlamentarischen Lesung seien die Versuche zur Einflussnahme "richtiggehend unverschämt" geworden.
Laut Glenis Willmott, einer britischen EU-Abgeordneten, wurde vor allem von Seiten der Tiefkühl- und Fertigwarenhersteller Druck ausgeübt. Allerdings, so Sommer, "man muss sich alle Seiten anhören, um sich ein Bild über die Anforderungen machen zu können".
Verbraucher werden also in Zukunft schon auf der Vorderseite eines Produkts über die wichtigsten Lebensmittel-Kennzahlen aufgeklärt werden: Energie in kJ und Kcal. Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlehydrate, Zucker, Eiweiß und Salz in Gramm, und zwar jeweils bezogen auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Diese wichtigsten Angaben, die als "Nährwertkästchen" bezeichnet werden, müssen in einer entsprechenden Schriftgröße und vor gut lesbarem Hintergrund angebracht werden.
Lebensmittelimitate wie Analogkäse (ohne Milch) oder Schummelschinken (Wasser, Gelatine und wenig Fleisch) müssen durch Angabe der Ersatzzutat auf der Verpackung klar identifiziert werden können. Allergene sollen auf den ersten Blick zu erkennen sein. Außerdem wird es zu umfangreichen Herkunftsbezeichnungen für Frischfleisch kommen, auch bei Fertiggerichten. Derzeit gibt es lediglich eine Herkunftsbenennung bei Rindfleisch.
Ampel kommt nicht
Die sogenannte "Ampel-Kennzeichnung" (mit drei Signalfarben wird schnell signalisiert, ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht), wird in der EU bekanntlich nicht eingeführt. Da sie aber in Großbritannien recht erfolgreich ist, wird ihr von britischen EU-Abgeordneten nachgetrauert. Der Konservative Struan Stevenson verwies auf den erzieherischen Effekt von Ampel-Lösungen. Er kenne einen großen Chips-Hersteller, der den Salz- und Fettgehalt seiner Ware zurückgenommen habe, um von der ungünstigen Farbe rot wegzukommen.
In Österreich wird die EU-Regelung größere gesetzliche Umbauarbeiten nach sich ziehen. Derzeit gibt es nämlich keine Regelung für staatliche Gütezeichen, da die Gütezeichenverordnung zum Jahreswechsel ausgelaufen ist. Im Gegensatz zu Gütesiegel, die private Initiativen regeln, gibt es also keine gesetzliche Grundlage für wichtige Bezeichnungen wie dem AMA-Gütezeichen. Im Regierungsprogramm ist allerdings vorgesehen, die gesetzliche Lage für Gütezeichen auf eine neue, moderne Basis zu stellen. Die ausgelaufene Gütezeichenverordnung stammte nämlich aus der Zeit des Nationalsozialismus, aus 1942. (Johanna Ruzicka aus Brüssel/DER STANDARD, Printausgabe, 25./26. Juni 2011)