Islamgegner spricht von "Sieg für die Meinungsfreiheit" - Muslimische Organisationen wollen sich an UNO wenden
Amsterdam - Der niederländische Rechtspopulist Geert
Wilders ist vom Vorwurf der Anstiftung zum Rassenhass und
Diskriminierung von Muslimen freigesprochen worden. Richter Marcel
van Oosten begründete am Donnerstag den Freispruch damit, dass sich
die strittigen Äußerungen Wilders nicht gegen Individuen, sondern
gegen ihren Glauben richteten. Der Chef der Freiheitspartei (PVV)
bezeichnete das Urteil als "Sieg für die Meinungsfreiheit".
"Die Äußerungen von Herrn Wilders stellten keine Kritik von
Individuen selbst, sondern eine Kritik ihres Glaubens dar", sagte
Oosten bei der Urteilsverkündung in Amsterdam. Angesichts des
Kontexts der gesellschaftlichen Debatte seien diese Äußerungen
akzeptabel. Das Gericht finde die Äußerungen zwar "grob und
herabwürdigend", doch stellten sie keine Anstiftung zum Hass dar,
sagte der Richter. Daher werde Wilders von allen Anklagepunkten
freigesprochen.
Wilders musste sich seit Oktober vor Gericht für seine
islamfeindlichen Äußerungen verantworten. Er hatte unter anderem in
Internetforen und seinem islamkritischen Kurzfilm "Fitna" den Koran
mit Adolf Hitlers "Mein Kampf" verglichen. Zudem hatte er die Muslime
aufgerufen, sich der Mehrheitskultur anzupassen oder das Land zu
verlassen. Im Falle einer Verurteilung drohten dem 47-Jährigen ein
Jahr Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 7600 Euro.
Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft am 25. Mai den
Freispruch
des Politikers mit dem platinblond gefärbten Haar gefordert. Sie
hatte sich im Juni 2008 entschieden, keine Anklage gegen den
Rechtspopulisten zu erheben, war im Jänner 2009 jedoch von einem
Berufungsgericht in Amsterdam dazu gezwungen worden. Da die Richter
kurz nach der Prozesseröffnung im Oktober 2010 wegen Befangenheit
abgelöst worden waren, konnte der Prozess erst im März fortgesetzt
werden.
Der Chef der PVV, von deren Duldung der niederländische
Ministerpräsident Mark Rutte abhängt, sagte am Donnerstag, das Urteil
sei nicht nur ein großer Sieg für ihn, sondern auch für die
Meinungsfreiheit. "So lange ich lebe, werde ich mich äußern", sagte
Wilders. "Das bedeutet, dass es legal ist, den Islam zu kritisieren".
Die PVV, die sich den Kampf gegen die "Islamisierung" auf die Fahnen
geschrieben hat, war bei den Wahlen im Juni 2010 auf den dritten
Platz gekommen und ist mit 24 Abgeordneten im Parlament vertreten.
Einzelne Organisationen von Muslimen und verschiedenen
Minderheiten, die das Verfahren gegen Wilders sogar gegen den Willen
der Staatsanwaltschaft durchgesetzt hatten, kündigten eine Beschwerde
beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen an.
"Durch den Freispruch ist das Recht von Minderheiten verletzt
worden, vor Aufstachelung zum Hass gegen sie geschützt zu werden",
erklärte der Anwalt dieser Klägergruppe, Ties Prakken. "Deshalb
werden wir unser Recht nun bei der UNO einfordern." (APA)