Festspielaffäre

Verfahren gegen sechs Beschuldigte eingestellt

21. Juni 2011, 17:44

Strafverfahren wegen ungereimter Geldflüsse - gegen acht Verdächtige wird noch ermittelt

Salzburg - Im Strafverfahren um ungereimte Geldflüsse bei den Salzburger Osterfestspielen und den Verstrickungen mit den Salzburger Festspielen in der mutmaßlichen Höhe von zwei Millionen Euro im Zeitraum von 1997 bis Dezember 2009 ist das Ermittlungsverfahren gegen sechs von insgesamt 14 Beschuldigte eingestellt worden. Das teilte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, mit. Vermutlich am Ende des Sommers wird mit einem Abschluss des Verfahrens gegen die verbliebenen acht Beschuldigten zu rechnen sein.

Sechs Verfahrenseinstellungen

Die Verfahrenseinstellungen betreffen fünf Kontrollorgane der Festspiele, gegen die wegen des Verdachtes der Beitragstäterschaft ermittelt wurde. Bei diesen Personen handelt es sich um den ehemaligen Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiele und einen Kanzleipartner des Rechtsanwaltes, weiters einen Geschäftsführer einer Wiener Steuerberatungskanzlei, eine ehemalige Buchhalterin der Osterfestspiele und den mittlerweile pensionierten Kaufmännischen Direktor der Salzburger Festspiele.

Gegen die Protokollchefin der Salzburger Festspiele war das Ermittlungsverfahren wegen Beitragstäterschaft zur Untreue bereits am 22. Dezember 2010 mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz eingestellt worden.

Die Verfahrenseinstellungen erfolgten "mangels Nachweisbarkeit der Wissentlichkeit der Beschuldigten an den Untreuehandlungen des unmittelbaren Täters", erläuterte die Staatsanwältin. Als Hauptbeschuldigte in dem Strafverfahren werden der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, sowie der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., geführt. Den beiden wird Untreue vorgeworfen.

"Keine Anzeichen von Wissentlichkeit"

Entkräftet hat sich bei dem pensionierten Kaufmännischen Direktor und bei der ehemaligen Buchhalterin auch der Verdacht des "Förderungsmissbrauches" nach Paragraf 153b. Auch hier habe es keine Anzeichen von Wissentlichkeit gegeben, dass Dewitte offenbar 300.000 Euro aus einer Spende von der Vidyaev-Stiftung an die Osterfestspiele unrechtmäßig als Provision abgezweigt habe. Dieser Betrag wurde den bisherigen Ermittlungen zufolge an eine Briefkastenfirma mit Sitz in Belize in der Karibik ausbezahlt.

In Zusammenhang mit dieser Provision ist der Verdacht gegen den ehemaligen Mindestgesellschafter der Osterfestspiele vom Tisch, er wäre seiner Prüfungsverpflichtung nicht nachgekommen. Auch der Geschäftsführer der Wiener Steuerberatungskanzlei habe nicht wissen können, welches Pouvoir Dewitte missbraucht habe, erläuterte die Staatsanwältin. Der Kanzleipartner des Mindestgesellschafters wiederum habe nur in Vertretung des Rechtsanwaltes agiert und die Rechnungen im Unwissen freigegeben.

Was noch offen ist

Die Ermittlungen gegen zwei der übrigen acht Beschuldigten führt die Staatsanwaltschaft erst seit diesem Jahr durch. Es handelt sich um eine Bekannte des ehemaligen Technischen Direktors und deren geschiedenen Mann, sie stammen aus Niederösterreich. Die Frau wird verdächtigt, sie habe Klaus K. ihr Konto in der Schweiz zur Verfügung gestellt, auf dem K. einen Teil der 300.000 Euro hohen Provision "geparkt" hätte. Auch dem Ex-Mann der Frau wird Beitragstäterschaft zur Untreue vorgeworfen.

Im Zusammenhang mit den ungereimten Geldflüssen könnten laut Staatsanwaltschaft auch drei Geschäftsführer von zwei Zulieferfirmen stehen. Gegen diese, damals in Oberösterreich und im Salzburger Flach- und Tennengau stationierten Firmen, die das Festival mit Bühnenaufbauten und Bühnengeräten wie zum Beispiel Scheinwerfer versorgten, wird wegen fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und betrügerischer Krida ermittelt.

Offenbar wurden hohe Honorare von den Oster- und Sommerfestspielen an diese Zulieferfirmen überwiesen. Es steht die Frage im Raum, ob und wer da mitgeschnitten hat. Ein Buchsachverständiger wurde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, er durchforstet die Unternehmensbücher, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Untreue-Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch noch gegen eine Angehörige von Dewitte wegen Beitragstäterschaft zur Untreue. Den Hauptverdächtigen Michael Dewitte und Klaus K. wird Untreue vorgeworfen. Dewitte soll von 1997 bis Dezember 2009 als Geschäftsführer der Osterfestspiele die anvertrauten Befugnisse, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht haben, indem er ungerechtfertigte Provisionen und Reisekosten ausbezahlt habe, erläuterte Staatsanwältin Feichtinger. Klaus K. soll zwischen 2002 und 2009 ungerechtfertigte Zahlungen aus Nebenbeschäftigungen bezogen haben, den Osterfestspielen sei dadurch ein Schaden in unbekannter Höhe entstanden. Die Höhe des Schadens soll mit Abschluss des Strafverfahrens feststehen.

Auf dem Zivilrechtsweg fordern die Osterfestspiele den Millionenschaden zurück. Im Herbst startet am Salzburger Landesgericht ein Schadenersatzprozess gegen vier Personen: Geklagt wurde jener Rechtsanwalt, der vor der Umstrukturierung Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiele war, sein Kanzleipartner sowie der damalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele und eine Steuerberatungskanzlei in Wien. Es handle sich dabei um das ziffernmäßig umfangreichste Verfahren, erklärte Alfred Hammerer, Rechtsanwalt der Osterfestspiele, im APA-Gespräch. Gefordert wird eine Gesamtsumme von 1,488 Millionen Euro.

Das Verfahren am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, ist laut Hammerer mittlerweile auf Eis gelegt worden, da sich herausgestellt habe, dass Dewitte vermögenslos sei. Man warte deshalb den Ausgang des Strafverfahrens ab. Ruhend gestellt sind derzeit das Verfahren am Wiener Handelsgericht gegen eine Wirtschaftsprüfungskanzlei und jenes am Salzburger Landesgericht gegen die ehemalige Buchhalterin der Osterfestspiele, weil sich der Schadensumfang überschneidet, erläuterte der Rechtsanwalt. (APA)

 

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